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210733 · Antrag

Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg

Nummer
210733
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.10.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 362 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210733-02 Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg
  2. 210733-03 Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg
  3. 210733-01 ST Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich Gierenweg

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Antrag
öffentlich
210733
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn
Hanno von Raußendorf
27.04.2021 gez. Reeh-Schall
Tempo 30 auf Karl-Barth Straße im Bereich
Gierenweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Karl-Barth-Straße zwischen Rheinweg
und Loeschkestraße die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h
festzulegen. Südlich des Zebrastreifens am Gierenweg wird eine Aufpflasterung
installiert.
Begründung
Entlang von Markusstraße, Karl-Barth und ihren südlichen Fortsetzungen
besteht ein Flickenteppich von abwechselndem Tempo 30 und Tempo 50.
Zwischen Rheinweg und Loeschkestraße besteht ein 400 m langes Tempo 50
Segment. Die KiTa Flohkiste e.V. liegt unmittelbar an diesem Segment mit
Bring- und Abholverkehren, die bei Tempo 30 deutlich sicherer wären. Wege in
Richtung Erich-Kästner Grundschule und zu den Kitas KessePänz und Wolke 7
verlaufen parallel bzw. kreuzen die Karl-Barth Straße auf dem Segment.
Der für die Kreuzung wichtige Zebrastreifen über die Karl-Barth-Straße bei der
Kreuzung mit Gierenweg und Franz-Bücheler-Straße liegt nördlich einer
langgezogenen Kurve. Diese Kurve in Verbindung mit zwei dickstämmigen
Stadtbäumen und parkenden PKW am Straßenrand versperren aus Süden
kommenden Autofahrenden die Sicht auf den Fußweg auf der Ostseite der
Karl-Barth-Straße. Autofahrende und Fußgehende können einander erst sehen
wenn Autofahrende nah an den Zebrastreifen herangefahren sind und
Fußgehende mit der Querung des Zebrastreifens beginnen. Diese
Sichtbeziehungen sind bei Tempo 50 nicht sicher. Anwohner mit Blick auf die
Kreuzung berichten von mehrfach beobachteten Notbremsungen von PKW.
Eine Aufpflasterung soll den Autoverkehr physisch auf Tempo 30 beschränken.
Weil der Zebrastreifen eine herausragende Bedeutung als Verbindung
zwischen den Wohngebieten westlich und östlich der Karl-Barth-Straße
(inklusive der Kindertagesstätten Kesse Pänz und Wolke 7) und dem
Versorgungszentrum im Bereich Pützstraße hat ist sein Fortbestand auch bei
Tempo 30 gerechtfertigt.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Fotos_Karl-Barth Straße (öffentlich)Seite 2 von 3
Situation Karl-Barth Straße:Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de