210732-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen
Kerndaten
- Nummer
- 210732-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210732-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wird beantragt, dass: (1) die Verwaltung auf den Gehwegen eine bestimmte Mindestbreite für Fußgänger sicherstellt und (2) die Verwaltung auf dem Steinweg in Höhe Hausnummer 17 – 21 das Gehwegparken unterbindet, um Ausweichmöglichkeiten zugunsten von Rettungseinsatzfahrzeugen zu schaffen Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: zu (1) Die Straße „Steinweg“ hält eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m vor, auf beiden Seiten sind Gehwege vorhanden, die jeweils ca. 2,2 m breit sind. Die bauliche Situation kann dabei nur als gegeben hingenommen werden, die Heranziehung von Planmaßen wie beispielsweise in Neubaugebieten kann hier keine Berücksichtigung mehr finden. Es ist auf beiden Seiten Parken halb auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-55). Die betroffene Örtlichkeit ist der Leitstelle des Ordnungsamtes bekannt. Sie wird auf Grund von Beschwerden angefahren. Es gibt in diesem Bereich keine regelmäßigen Kontrollen. In 2020 wurden „Im Steinweg“ fünf Einsätze wegen Falschparkens (kein Gehwegparken) dokumentiert. Bei neuerlichen Ortsbesichtigungen hat die Verwaltung eine Restgehwegbreite in der Regel von 1,2 Meter feststellen können, in einigen wenigen Fällen 1 Meter, aber nicht weniger. Allerdings schließt die Verwaltung nicht aus, dass, wie auf den dem Antrag beigefügten Bildern ersichtlich, öfters zum Teil so „schlecht“ geparkt wird, dass dadurch die Restgehwegbreiten unter ein tolerierbares Maß fallen. Von den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Gehwegbreite auf der Straße „Steinweg“ zieht die Verwaltung lediglichSeite 1 von 3 Seite 2 Markierungsarbeiten als eine geeignete Maßnahme in Betracht. Die Verwaltung kann bei entsprechendem Beschluss Parkflächenmarkierungen mit Parkbegrenzungslinien auf dem Gehweg auf beiden Seiten anordnen. Die Anordnung könnte zur Folge haben, dass eine solche Maßnahme auch in anderen vergleichbaren Bonner Straßen gefordert wird. Darüber hinaus kann bei beobachteten Verstößen die Einsatzleitstelle des Ordnungsdienstes angerufen werden. Werden dann vor Ort Verstöße festgestellt, so werden Verwarnungen ausgestellt. Unter der Telefonnummer 0228 - 77 33 33 sind die Mitarbeitenden montags bis freitags zwischen 7 und 1 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 1 Uhr erreichbar. Neben den Kontrollen des Stadtordnungsdienstes haben die Bürger selbst auch die Möglichkeit einen Parkverstoß online über das Portal www.bonn.de und dem Stichwort „Parkverstoß anzeigen“ anzuzeigen. Das gilt auch für die Straße „Am Schwanenmorgen“. In 2020 hat das Ordnungsamt acht Einsätze wegen Gehwegparkens verzeichnet. In der Straße „Am Schwanenmorgen“ ist grundsätzlich kein Gehwegparken, auch nicht gekipptes Parken vorgesehen. Auf der Fahrbahnseite vor Hausnummer 9-15 parken die Fahrzeuge legitim auf der Fahrbahn. Auf der gegenüberliegenden Seite darf gesetzlich wegen der geringen Fahrbahnbreite und fehlenden Erlaubnis durch entsprechende Beschilderung weder auf der Fahrbahn noch gekippt geparkt werden. Bei Ortsbesichtigungen der Verwaltung standen zumindest gegenüber von Hausnummer 7 ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge. Die Verwaltung ordnet bei entsprechendem Beschluss das Verkehrszeichen VZ 283 „Absolutes Haltverbot“ an. Zu (2) Auf der Straße Steinweg gibt es wegen Aus- / Einfahrten und Zick-Zack- Markierungen mehrere Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf. Bei den durchgeführten Ortsbesichtigungen der Verwaltung waren diese Bereiche auch nicht ordnungswidrig zugeparkt. Sie eignen sich zum Ausweichen, z.B. wenn Einsatzfahrzeuge in den Steinweg einfahren. Daher sieht die Verwaltung keine Veranlassung, weitere Ausweichflächen zu Lasten von Parkplätzen einzurichten. Das gilt insbesondere für den Bereich vor den Hausnummern 17 – 21, da gegenüber vor den Hausnummern 18 – 20 über eine Länge von ca. zehn Meter durch das dortige Parkverbot ausreichend Ausweichfläche zur Verfügung steht. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de