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210732 · Antrag

Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen

Nummer
210732
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210732-01 ST Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen

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Text anzeigen (2.528 Zeichen)
Antrag
öffentlich
210732
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn
Hanno von Raußendorf
27.04.2021 gez. Reeh-Schall
Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg
und Am Schwanenmorgen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung stellt sicher, dass bei allen Gehwegen („Bürgersteigen“)
der Straßen Steinweg und Am Schwanenmorgen im Ortsteil Endenich
für die Fußgänger*innen beidseitig durchgehend eine Netto-
Mindestbreite von 1,20 m (möglichst mehr) zur Verfügung steht.
Dies ist durch Ausschilderung, Markierungen und/oder Absperrpoller
sicherzustellen und zu kontrollieren. Zumindest in Höhe Steinweg Haus-
Nr. 17 - 21 ist das Gehwegparken zu unterbinden, um eine
Ausweichmöglichkeit zugunsten der Rettungseinsatzfahrzeuge zu
schaffen. Dies gilt ebenfalls für Stellen, wo ansonsten eine freie
Gehwegbreite von 1,20 m nicht erreicht werden kann.
Begründung
Siehe Fotos, die dort alle an einem normalen Samstag Vormittag im April
2021 aufgenommen wurden, nach dem Anwohner*innen sich bei den
Antragstellenden darüber beklagten, dass sie das von ihnen bewohnte
Haus am Steinweg mit einem Rollstuhl nicht verlassen könnten, da
PKWs oftmals fast unmittelbar vor der Haustür auf dem Gehweg geparkt
würden.
„Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite
geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50
Meter existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk
noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden
Verwaltungsvorschrift.“
- so die Bundesregierung (!) im Oktober 2020. Dies sehen die
Antragstellenden genauso.Seite 1 von 4
Seite 2
Kurzfristig (!) muss jetzt aber in einem ersten Schritt sichergestellt
werden, dass alle Bonner*innen ihre Häuser mit Rollstühlen, Fahrrädern
und Kinderwagen zumindest verlassen können - wofür ein absolutes
Mindestmaß von 1,20 m nicht unterschritten werden darf - und
Fußgänger*innen nicht wegen auf ihren Gehwegen parkenden
Kraftfahrzeugen sogar auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Da der Verkehrsaußendienst selbst bei Personalerhöhungen nicht
tagtäglich in den Außenstadtteilen flächendeckend tätig sein kann,
müssen auch bauliche Maßnahmen inkl. Markierungen und Poller trotz
der damit verbundenen Unterhaltskosten ergriffen werden.
Anlage/n
1 Fotos Nutzbarmachung von Gehwegen (öffentlich)Seite 2 von 4
Nutzbarmachung von Gehwegen: Steinweg und Am SchwanenmorgenSeite 3 von 4
Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de