210732 · Antrag
Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen
Kerndaten
- Nummer
- 210732
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 210732 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Rolf Beu SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn Hanno von Raußendorf 27.04.2021 gez. Reeh-Schall Nutzbarmachung von Gehwegen; hier: Steinweg und Am Schwanenmorgen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung stellt sicher, dass bei allen Gehwegen („Bürgersteigen“) der Straßen Steinweg und Am Schwanenmorgen im Ortsteil Endenich für die Fußgänger*innen beidseitig durchgehend eine Netto- Mindestbreite von 1,20 m (möglichst mehr) zur Verfügung steht. Dies ist durch Ausschilderung, Markierungen und/oder Absperrpoller sicherzustellen und zu kontrollieren. Zumindest in Höhe Steinweg Haus- Nr. 17 - 21 ist das Gehwegparken zu unterbinden, um eine Ausweichmöglichkeit zugunsten der Rettungseinsatzfahrzeuge zu schaffen. Dies gilt ebenfalls für Stellen, wo ansonsten eine freie Gehwegbreite von 1,20 m nicht erreicht werden kann. Begründung Siehe Fotos, die dort alle an einem normalen Samstag Vormittag im April 2021 aufgenommen wurden, nach dem Anwohner*innen sich bei den Antragstellenden darüber beklagten, dass sie das von ihnen bewohnte Haus am Steinweg mit einem Rollstuhl nicht verlassen könnten, da PKWs oftmals fast unmittelbar vor der Haustür auf dem Gehweg geparkt würden. „Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden. Die veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter existiert schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift.“ - so die Bundesregierung (!) im Oktober 2020. Dies sehen die Antragstellenden genauso.Seite 1 von 4 Seite 2 Kurzfristig (!) muss jetzt aber in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass alle Bonner*innen ihre Häuser mit Rollstühlen, Fahrrädern und Kinderwagen zumindest verlassen können - wofür ein absolutes Mindestmaß von 1,20 m nicht unterschritten werden darf - und Fußgänger*innen nicht wegen auf ihren Gehwegen parkenden Kraftfahrzeugen sogar auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da der Verkehrsaußendienst selbst bei Personalerhöhungen nicht tagtäglich in den Außenstadtteilen flächendeckend tätig sein kann, müssen auch bauliche Maßnahmen inkl. Markierungen und Poller trotz der damit verbundenen Unterhaltskosten ergriffen werden. Anlage/n 1 Fotos Nutzbarmachung von Gehwegen (öffentlich)Seite 2 von 4 Nutzbarmachung von Gehwegen: Steinweg und Am SchwanenmorgenSeite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de