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210711-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Reporting Kosten Bürgeranträge

Nummer
210711-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.05.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210711-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Reporting Kosten Bürgeranträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung das geforderte Reporting der
Kosten von Bürgeranträgen umsetzen.
Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Umsetzung der
Antraginhalte der Einbeziehung sämtlicher Fachbereiche bedarf und somit
einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand verursachen
würde. Einen Mehrwert durch die Kenntnis der Ergebnisse dieser aufwändigen
Untersuchung für den zukünftigen Umgang mit den formal in dem sehr
weitreichenden § 24 GO NRW geregelten sogenannten „Bürgeranträgen“ sieht
die Verwaltung nicht. Es ist nicht voraussehbar, zu welchen kommunalen
Themenstellungen zukünftige Bürgeranträge gestellt werden. Bei den
Bürgeranträgen handelt es sich nicht um eine „deliberative Bürgerbeteiligung“
im Sinne der Leitlinien Bürgerbeteiligung, sondern um ein formales Verfahren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de