210711 · Antrag
Reporting Kosten Bürgeranträge
Kerndaten
- Nummer
- 210711
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 210711 Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Ursula Sautter Reiner Burgunder Georg Schäfer 27.04.2021 Reporting Kosten Bürgeranträge Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, mit Rückwirkung zum Jahr 2016 und in Zukunft, die Kosten, die durch bewilligte Bürgeranträge sowohl in den Stadtbezirken als auch gesamtstädtisch entstanden sind bzw. entstehen 1.) jeweils für die Stadtbezirke und gesamtstädtisch zu ermitteln; 2.) nach den Produktbereichen, wie sie im städtischen Haushalt angelegt sind, zu kategorisieren; 3.) auszuwerten und 4.) zu veröffentlichen. Begründung Die Zahl der eingehenden Bürger*innenanträge ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Um beurteilen zu können, welche Kosten daraus in der Vergangenheit für die verschiedenen Produktgruppen resultiert sind und zumindest trendhaft projizieren zu können, welche Kosten in der Zukunft erwartet werden können, müssen entsprechende Daten vorliegen. Dies ist nicht nur haushalterisch relevant, sondern auch, um Rückschlüsse auf notwendige Veränderungen im Rahmen der Evaluierung der Leitlinien Bürgerbeteiligung ziehen zu können und den Bürger*innen die Möglichkeit zuSeite 1 von 2 Seite 2 geben nachzuvollziehen, welche Kosten sich durch diese Form der deliberativen Bürgerbeteiligung für die Stadt ergeben. Die Stellungnahme der Verwaltung (Nr. 200235-1 ST) auf die Kleine Anfrage „Entwicklung Bürgeranträge“(Nr. 200235) im Jahr 2020 mit dem Wortlaut: „Es gibt keine zentrale Erfassung der Beratungsergebnisse aller Bürgeranträge. Um diese darstellen zu können, ist die einzelne Betrachtung sämtlicher Sitzungen der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerausschuss) und der Fachausschüsse notwendig. Dies ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht darstellbar“ ist in diesem Sinne nicht zielführend. Insbesondere für die Zukunft kann ein entsprechendes Reporting und Budgeting von Beginn an eingeführt werden, sodass kein relevanter Mehraufwand entsteht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de