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210711 · Antrag

Reporting Kosten Bürgeranträge

Nummer
210711
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.09.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210711-01 ST Reporting Kosten Bürgeranträge

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Antrag
öffentlich
210711
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Ursula Sautter
Reiner Burgunder
Georg Schäfer
27.04.2021
Reporting Kosten Bürgeranträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Rückwirkung zum Jahr 2016 und in
Zukunft, die Kosten, die durch bewilligte Bürgeranträge sowohl in den
Stadtbezirken als auch gesamtstädtisch entstanden sind bzw. entstehen
1.) jeweils für die Stadtbezirke und gesamtstädtisch zu ermitteln;
2.) nach den Produktbereichen, wie sie im städtischen Haushalt angelegt sind,
zu kategorisieren;
3.) auszuwerten
und
4.) zu veröffentlichen.
Begründung
Die Zahl der eingehenden Bürger*innenanträge ist in den letzten Jahren
kontinuierlich gestiegen. Um beurteilen zu können, welche Kosten daraus in der
Vergangenheit für die verschiedenen Produktgruppen resultiert sind und
zumindest trendhaft projizieren zu können, welche Kosten in der Zukunft
erwartet werden können, müssen entsprechende Daten vorliegen.
Dies ist nicht nur haushalterisch relevant, sondern auch, um Rückschlüsse auf
notwendige Veränderungen im Rahmen der Evaluierung der Leitlinien
Bürgerbeteiligung ziehen zu können und den Bürger*innen die Möglichkeit zuSeite 1 von 2
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geben nachzuvollziehen, welche Kosten sich durch diese Form der
deliberativen Bürgerbeteiligung für die Stadt ergeben.
Die Stellungnahme der Verwaltung (Nr. 200235-1 ST) auf die Kleine Anfrage
„Entwicklung Bürgeranträge“(Nr. 200235) im Jahr 2020 mit dem Wortlaut:
„Es gibt keine zentrale Erfassung der Beratungsergebnisse aller
Bürgeranträge. Um diese darstellen zu können, ist die einzelne Betrachtung
sämtlicher Sitzungen der Bezirksvertretungen, des Ausschusses für Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerausschuss) und der Fachausschüsse
notwendig. Dies ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand nicht darstellbar“
ist in diesem Sinne nicht zielführend. Insbesondere für die Zukunft kann ein
entsprechendes Reporting und Budgeting von Beginn an eingeführt werden,
sodass kein relevanter Mehraufwand entsteht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de