210699-01 AA · Änderungsantrag
Bestimmung der Geschäftsordnung Antrag zur Vorlage 210699
Kerndaten
- Nummer
- 210699-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 26.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210699-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Clara Hennes SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Niclas Rauch Bestimmung der Geschäftsordnung Antrag zur Vorlage 210699 Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 27.05.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die vorgelegte Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: 1. Aufgaben und Funktion des Beirates: Die Streichung ‚und der Feuerwehr‘ im Abs. 1 wird nicht übernommen. 2. Zusammensetzung des Beirates: Die Streichung des Wortes ‚mindestens‘ im Abs. 2 wird nicht übernommen. Im Absatz 3 Satz 2 wird ‚haben‘ durch ‚sollen‘ ersetzt.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Zu 1. Das Amt 37 ist das zuständige Amt für den ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Die Feuerwehr ist das Bindeglied aller im Bevölkerungsschutz tätigen haupt- und ehrenamtlichen Kräfte und Organisationen. Als untere Katastrophenschutzbehörde werden hier ALLE Angelegenheiten im Bonner Bevölkerungsschutz koordiniert. Der Beirat ist als fachliches Beratungsgremium zu allen Themen des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes zum Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda. Fachlich sind die Themen Feuerschutz- und Rettungswesen ebenfalls hier verortet. In Summe sind als alle Themen des Bevölkerungsschutzes, wozu u.a. Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Feuerwehr gehören, unabhängig vom Status (haupt- oder ehrenamtlich) Tätigen im Beirat zu beraten und das fachliche Beratungsergebnis dem AUKLA zur Verfügung zu stellen. Die Themen sind nicht trennbar und gehören sachlogisch zusammen! Die Drucksache 202306 ist sachlogisch entsprechend weit auszulegen. Zu 2. Den Organisationen muss es ermöglicht werden weitere Stellvertreter:innen zu benennen. Durch die fachliche Bereite des Themenkreises muss es möglich sein, jeweils die Fachexperten einbinden zu können. Weiterhin sind bspw. Einsatzlagen i.d.R. nicht Planbar, so dass auch spontane Stellvertretung möglich sein muss. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de