210614-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kulturelle Vielfalt in den Schulen: Gymnasien / Übergangsempfehlungen / Losverfahren / Sprachförderung
Kerndaten
- Nummer
- 210614-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210614-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Kulturelle Vielfalt in den Schulen: Gymnasien / Übergangsempfehlungen / Losverfahren / Sprachförderung Beratungsfolge Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme Zu Frage 1 und 2: Die Fragen können an dieser Stelle nur für die jeweiligen Schulformen beantwortet werden. Als Datenbasis werden die Schuljahre 2015/2016 sowie 2019/2020 zugrunde gelegt. Aktuellere Daten stehen noch nicht zur Verfügung. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte an den Bonner allgemeinbildenden Schulen lag im Sommer 2015 bei 39,39 % und im Sommer 2019 bei 45,24 %. Die Verteilung auf die jeweiligen Schulformen (Klammerangabe = 2015) sieht wie folgt aus: Grundschulen: (2015 = 47,76 %) 2019 = 52,88 %, Hauptschulen: (2015 = 67,8 %) 2019 = 70,53 %, Förderschulen (2015 = 38,95 %) 2019 = 33,51 %, Realschulen (2015 = 57,66 %) 2019 = 69,31 %, Gymnasien (2015 = 25,86 %) 2019 = 30,31 %, Gesamtschulen (2015 = 38,79 %) 2019 = 49,66 %. Zu Fragen 3 und 4: Daten über Schulformempfehlungen wurden und werden vom Schulträger nicht erhoben. Schulformempfehlungen der Grundschulen sind im Kontext der Aufnahme an einer weiterführenden Schule nicht verbindlich. Zu Frage 5: Die einzige Schulform mit Anmeldeüberhängen, an der es in Bonn zu Ablehnungen kommt, ist die Schulform Gesamtschule. Daher führen die Gesamtschulen auch ein sog. vorgezogenes Anmeldeverfahren durch. Kinder, die in diesem vorgezogenen Anmeldeverfahren keinen Platz an der Schulform Gesamtschule erhalten, können anschließend an einer anderen weiterführenden Schule angemeldet werden. Ablehnungen an städtischen Gymnasien sind in den letzten Jahren nur dann erfolgt, wenn das jeweilige Wunsch-Gymnasium zu viele Anmeldungen hatte. In diesem Fall konnte in den letzten Jahren jedoch allen Kindern stets ein Platz an einem anderen Gymnasium angeboten werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Zu Frage 6: Das Losverfahren liegt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Sekundarstufe I in der Verantwortung der Schulleitung. Er wird von dort durchgeführt und dokumentiert. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit steht den Betroffenen das Widerspruchsverfahren offen. Änderungen des Verfahrens liegen in dem Verantwortungsbereich des Landes als Verordnungsgeber. Zu Frage 7: Alle Kinder werden in der KiTa und in der Grundschule individuell nach ihren Fähigkeiten gefördert. Diese individuelle schulische Förderung ist die zentrale pädagogische Aufgabe von Schule. Welche Maßnahmen darüber hinaus und ergänzend zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Lebens- und Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte führen würden, ist letztlich eine komplexe gesamtgesellschaftliche Frage. Häufig ist für diese Kinder eine gezielte frühzeitige Sprachförderung eine wichtige Unterstützung für die weitere schulische Laufbahn. Das Land hat über das Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 ein Instrument bereitgestellt, um die individuellen sprachlichen Fähigkeiten von Kindern frühzeitig zu überprüfen und etwaige Defizite frühzeitig über gezielte Sprachfördermaßnahmen, insbesondere in KiTa, auszugleichen und Kinder so zu unterstützen. Zu Frage 8: Der Antrag 1511820 ist in der Sitzung des Schulausschusses am 16.06.2015 behandelt worden. Schulen, die weniger als 20 % oder mehr als 60 % Kinder mit Migrationshintergrund beschulen, sollten hinterfragt werden, wie sich die ungewöhnlich niedrigen bzw. hohen Werte an der jeweiligen Schule ergeben und welche Überlegungen angestellt werden, um die Situation zu ändern. Lt. Niederschrift sollten die genauen Fragestellungen, die an die Schulen gerichtet werden sollten, gemeinsam mit den Fraktionen erörtert werden. Ob eine solche Erörterung anschließend stattgefunden hat, ist heute nicht mehr feststellbar. Eine weitere Behandlung der Thematik im Schulausschuss ist nicht erfolgt. Zu Frage 9: Eine detaillierte Auswertung zur Beantwortung der Fragestellung ist aufgrund des damit verbundenen Aufwands kurzfristig nicht möglich, da die Haushaltsmittel nicht gesondert nur für Angebote der Sprachförderung für Schüler*innen ausgewiesen werden. Für das Jahr 2021 wurden für Honorare für alle Kurse in der Internationalen Begegnungsstätte (inklusiv der Konversationskurse für Frauen, Kreativwerkstatt, Turnen und der Mathematik- sowie Englischkurse) 80.563 Euro in den Entwurf des Haushaltsplanes eingestellt. Diese Mittel wurden auch für die kommenden Jahre beantragt und entsprechen den durchschnittlichen Auszahlungen der vergangenen 6 Jahre. In 2020 betrug der Haushaltsansatz 92.645 Euro, in 2019 91.727 Euro, in 2018 90.819 Euro.Seite 2 von 4 Seite 3 Zu Frage10: Im Folgenden werden alle Angebote, die die Internationale Begegnungsstätte für Kinder und Jugendliche anbietet, aufgeführt. Unzureichende Deutschkenntnisse führen häufig auch in anderen Schulfächern zu Problemen, die in den Kursen bearbeitet werden. Beispielsweise können im Fach Mathematik Textaufgaben aufgrund von mangelndem Sprachverständnis nicht richtig oder vollständig bearbeitet werden. Die Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche stellen sich pro Semester (jeweils 14 Wochen) wie folgt dar. Die Angebote erfolgen zweimal jährlich. In der Internationalen Begegnungsstätte/Quantiusstraße: 6 Deutschkurse für Vorschulkinder 6 Deutschkurse für Grundschulkinder 5 Deutschkurse für Jugendliche (ab 5. Klasse) 4 Mathematikkurse für Grundschulkinder und Jugendliche 3 Englischkurse für Grundschulkinder und Jugendliche 4 Vorbereitungskurse Zentrale Abschlussprüfung „ZP-Kurse“ (10. Klasse) 2 Bastelkurse für Vorschul- und Grundschulkinder (Kreativwerkstatt) 2 psychomotorische Kurse für Vorschul-und Grundschulkinder Extern durchgeführt (Tannenbusch, Buschdorf, Auerberg, Beuel, Medinghoven, Bad Godesberg): 4 Deutschkurse für Vorschulkinder 9 Deutschkurse für Grundschulkinder 2 Mathematikkurse für Grundschulkinder 3 Vorbereitungskurse Zentrale Abschlussprüfung „ZP-Kurse (10. Klasse) In den Sommerferien (Sprachferien): Je nach Bedarf bis zu 10 Deutschkurse für Vorschul- und Grundschulkinder sowie Jugendliche. Insgesamt können in der Regel über 50 Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren pro Semester angeboten werden. Die Internationale Begegnungsstätte arbeitet stets bedarfs- und kundenorientiert und schafft gegebenenfalls neue Bildungsangebote. Mit der 2015 und in den folgenden Jahren stark gestiegenen Zuwanderung minderjähriger Geflüchteter hat sich der Bedarf an Deutschkursen für die Zielgruppe der 12- bis 18-jährigen stark erhöht. Zeitgleich wurden für eine vorübergehende Zeit etliche Alphabetisierungskurse für schulpflichtige unbegleitete Minderjährige etabliert. Der Bedarf an Förderkursen für Jugendliche ist auch 2021 nach wie vor sehr hoch. Vor allem Schüler*innen am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule (5.-7. Klasse) bedürfen in den Hauptfächern, vor allem aber in der Verbesserung und Sicherstellung der deutschen Sprache, unterstützende und fördernde Nachhilfe. Stärker nachgefragt werden ebenfalls Kurse für Vorschulkinder, die kurz vor der Einschulung stehen. Häufig fallen sprachliche Defizite in der deutschen Sprache im Zuge der Schuleingangsuntersuchung auf. Aufgrund stetig steigender Nachfrage, die aufgrund pandemiebedingterSeite 3 von 4 Seite 4 Bildungslücken voraussichtlich weiter zunehmen wird, kann nicht jedem Kind das benötigte Förderangebot zu Teil werden. Dies liegt aktuell zum einen an den Beschränkungen der Coronaschutzverordnung NRW um den Infektionsschutz und die Weiterverbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verhindern, andererseits wird das Angebot durch die räumlichen und personellen Ressourcen begrenzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationalen Begegnungsstätte bemühen sich trotz aller Beschränkungen alle Bedarfe bestmöglich zu decken und das Angebot stets bedarfs- und nachfragegerecht weiterzuentwickeln. Zu Frage 11: Die Bildungsangebote werden auf der städtischen Internetseite und über Pressemeldungen beworben. Zweimal jährlich erscheint die Broschüre „Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in der Internationalen Begegnungsstätte“, die an relevanten Stellen ausgelegt wird. Aufgrund der jahrelangen Kontinuität des Bildungsangebotes ist dieses der relevanten Zielgruppe vielfach bekannt und wird über Mund-zu-Mund-Propaganda weitergegeben. Zu Frage 12: Da die Frage aus Verständnisgründen nicht beantwortet werden kann, werden die Fragesteller um Erläuterung gebeten, was sie genau wissen möchten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de