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210614-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kulturelle Vielfalt in den Schulen: Gymnasien / Übergangsempfehlungen / Losverfahren / Sprachförderung

Nummer
210614-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 23.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210614 Kulturelle Vielfalt in den Schulen: Gymnasien / Übergangsempfehlungen / Losverfahren / Sprachförderung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210614-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Kulturelle Vielfalt in den Schulen: Gymnasien /
Übergangsempfehlungen / Losverfahren /
Sprachförderung
Beratungsfolge
Integrationsrat 05.05.2021 Kenntnisnahme
Zu Frage 1 und 2:
Die Fragen können an dieser Stelle nur für die jeweiligen Schulformen
beantwortet werden. Als Datenbasis werden die Schuljahre 2015/2016 sowie
2019/2020 zugrunde gelegt. Aktuellere Daten stehen noch nicht zur Verfügung.
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte an den
Bonner allgemeinbildenden Schulen lag im Sommer 2015 bei 39,39 % und im
Sommer 2019 bei 45,24 %. Die Verteilung auf die jeweiligen Schulformen
(Klammerangabe = 2015) sieht wie folgt aus: Grundschulen: (2015 = 47,76 %)
2019 = 52,88 %, Hauptschulen: (2015 = 67,8 %) 2019 = 70,53 %,
Förderschulen (2015 = 38,95 %) 2019 = 33,51 %, Realschulen (2015 = 57,66
%) 2019 = 69,31 %, Gymnasien (2015 = 25,86 %) 2019 = 30,31 %,
Gesamtschulen (2015 = 38,79 %) 2019 = 49,66 %.
Zu Fragen 3 und 4:
Daten über Schulformempfehlungen wurden und werden vom Schulträger nicht
erhoben. Schulformempfehlungen der Grundschulen sind im Kontext der
Aufnahme an einer weiterführenden Schule nicht verbindlich.
Zu Frage 5:
Die einzige Schulform mit Anmeldeüberhängen, an der es in Bonn zu
Ablehnungen kommt, ist die Schulform Gesamtschule. Daher führen die
Gesamtschulen auch ein sog. vorgezogenes Anmeldeverfahren durch. Kinder,
die in diesem vorgezogenen Anmeldeverfahren keinen Platz an der Schulform
Gesamtschule erhalten, können anschließend an einer anderen
weiterführenden Schule angemeldet werden. Ablehnungen an städtischen
Gymnasien sind in den letzten Jahren nur dann erfolgt, wenn das jeweilige
Wunsch-Gymnasium zu viele Anmeldungen hatte. In diesem Fall konnte in den
letzten Jahren jedoch allen Kindern stets ein Platz an einem anderen
Gymnasium angeboten werden.Seite 1 von 4
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Zu Frage 6:
Das Losverfahren liegt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die
Sekundarstufe I in der Verantwortung der Schulleitung. Er wird von dort
durchgeführt und dokumentiert. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit steht den
Betroffenen das Widerspruchsverfahren offen. Änderungen des Verfahrens
liegen in dem Verantwortungsbereich des Landes als Verordnungsgeber.
Zu Frage 7:
Alle Kinder werden in der KiTa und in der Grundschule individuell nach ihren
Fähigkeiten gefördert. Diese individuelle schulische Förderung ist die zentrale
pädagogische Aufgabe von Schule. Welche Maßnahmen darüber hinaus und
ergänzend zu einer grundsätzlichen Verbesserung der Lebens- und
Lernbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte
führen würden, ist letztlich eine komplexe gesamtgesellschaftliche Frage.
Häufig ist für diese Kinder eine gezielte frühzeitige Sprachförderung eine
wichtige Unterstützung für die weitere schulische Laufbahn. Das Land hat über
das Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4 ein Instrument bereitgestellt,
um die individuellen sprachlichen Fähigkeiten von Kindern frühzeitig zu
überprüfen und etwaige Defizite frühzeitig über gezielte
Sprachfördermaßnahmen, insbesondere in KiTa, auszugleichen und Kinder so
zu unterstützen.
Zu Frage 8:
Der Antrag 1511820 ist in der Sitzung des Schulausschusses am 16.06.2015
behandelt worden. Schulen, die weniger als 20 % oder mehr als 60 % Kinder
mit Migrationshintergrund beschulen, sollten hinterfragt werden, wie sich die
ungewöhnlich niedrigen bzw. hohen Werte an der jeweiligen Schule ergeben
und welche Überlegungen angestellt werden, um die Situation zu ändern. Lt.
Niederschrift sollten die genauen Fragestellungen, die an die Schulen gerichtet
werden sollten, gemeinsam mit den Fraktionen erörtert werden. Ob eine solche
Erörterung anschließend stattgefunden hat, ist heute nicht mehr feststellbar.
Eine weitere Behandlung der Thematik im Schulausschuss ist nicht erfolgt.
Zu Frage 9:
Eine detaillierte Auswertung zur Beantwortung der Fragestellung ist aufgrund
des damit verbundenen Aufwands kurzfristig nicht möglich, da die
Haushaltsmittel nicht gesondert nur für Angebote der Sprachförderung für
Schüler*innen ausgewiesen werden.
Für das Jahr 2021 wurden für Honorare für alle Kurse in der Internationalen
Begegnungsstätte (inklusiv der Konversationskurse für Frauen,
Kreativwerkstatt, Turnen und der Mathematik- sowie Englischkurse) 80.563
Euro in den Entwurf des Haushaltsplanes eingestellt. Diese Mittel wurden auch
für die kommenden Jahre beantragt und entsprechen den durchschnittlichen
Auszahlungen der vergangenen 6 Jahre. In 2020 betrug der Haushaltsansatz
92.645 Euro, in 2019 91.727 Euro, in 2018 90.819 Euro.Seite 2 von 4
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Zu Frage10:
Im Folgenden werden alle Angebote, die die Internationale Begegnungsstätte
für Kinder und Jugendliche anbietet, aufgeführt. Unzureichende
Deutschkenntnisse führen häufig auch in anderen Schulfächern zu Problemen,
die in den Kursen bearbeitet werden. Beispielsweise können im Fach
Mathematik Textaufgaben aufgrund von mangelndem Sprachverständnis nicht
richtig oder vollständig bearbeitet werden.
Die Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche stellen sich pro Semester
(jeweils 14 Wochen) wie folgt dar. Die Angebote erfolgen zweimal jährlich.
In der Internationalen Begegnungsstätte/Quantiusstraße:
6 Deutschkurse für Vorschulkinder
6 Deutschkurse für Grundschulkinder
5 Deutschkurse für Jugendliche (ab 5. Klasse)
4 Mathematikkurse für Grundschulkinder und Jugendliche
3 Englischkurse für Grundschulkinder und Jugendliche
4 Vorbereitungskurse Zentrale Abschlussprüfung „ZP-Kurse“ (10. Klasse)
2 Bastelkurse für Vorschul- und Grundschulkinder (Kreativwerkstatt)
2 psychomotorische Kurse für Vorschul-und Grundschulkinder
Extern durchgeführt (Tannenbusch, Buschdorf, Auerberg, Beuel, Medinghoven,
Bad Godesberg):
4 Deutschkurse für Vorschulkinder
9 Deutschkurse für Grundschulkinder
2 Mathematikkurse für Grundschulkinder
3 Vorbereitungskurse Zentrale Abschlussprüfung „ZP-Kurse (10. Klasse)
In den Sommerferien (Sprachferien):
Je nach Bedarf bis zu 10 Deutschkurse für Vorschul- und Grundschulkinder
sowie
Jugendliche.
Insgesamt können in der Regel über 50 Bildungsangebote für Kinder und
Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren pro Semester angeboten werden.
Die Internationale Begegnungsstätte arbeitet stets bedarfs- und
kundenorientiert und schafft gegebenenfalls neue Bildungsangebote. Mit der
2015 und in den folgenden Jahren stark gestiegenen Zuwanderung
minderjähriger Geflüchteter hat sich der Bedarf an Deutschkursen für die
Zielgruppe der 12- bis 18-jährigen stark erhöht. Zeitgleich wurden für eine
vorübergehende Zeit etliche Alphabetisierungskurse für schulpflichtige
unbegleitete Minderjährige etabliert. Der Bedarf an Förderkursen für
Jugendliche ist auch 2021 nach wie vor sehr hoch. Vor allem Schüler*innen am
Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule (5.-7. Klasse)
bedürfen in den Hauptfächern, vor allem aber in der Verbesserung und
Sicherstellung der deutschen Sprache, unterstützende und fördernde Nachhilfe.
Stärker nachgefragt werden ebenfalls Kurse für Vorschulkinder, die kurz vor der
Einschulung stehen. Häufig fallen sprachliche Defizite in der deutschen
Sprache im Zuge der Schuleingangsuntersuchung auf.
Aufgrund stetig steigender Nachfrage, die aufgrund pandemiebedingterSeite 3 von 4
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Bildungslücken voraussichtlich weiter zunehmen wird, kann nicht jedem Kind
das benötigte Förderangebot zu Teil werden. Dies liegt aktuell zum einen an
den Beschränkungen der Coronaschutzverordnung NRW um den
Infektionsschutz und die Weiterverbreitung des neuartigen Corona-Virus zu
verhindern, andererseits wird das Angebot durch die räumlichen und
personellen Ressourcen begrenzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationalen Begegnungsstätte
bemühen sich trotz aller Beschränkungen alle Bedarfe bestmöglich zu decken
und das Angebot stets bedarfs- und nachfragegerecht weiterzuentwickeln.
Zu Frage 11:
Die Bildungsangebote werden auf der städtischen Internetseite und über
Pressemeldungen beworben. Zweimal jährlich erscheint die Broschüre
„Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in der Internationalen
Begegnungsstätte“, die an relevanten Stellen ausgelegt wird. Aufgrund der
jahrelangen Kontinuität des Bildungsangebotes ist dieses der relevanten
Zielgruppe vielfach bekannt und wird über Mund-zu-Mund-Propaganda
weitergegeben.
Zu Frage 12:
Da die Frage aus Verständnisgründen nicht beantwortet werden kann, werden
die Fragesteller um Erläuterung gebeten, was sie genau wissen möchten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de