← zurück zu 210580

210580-02 · Beschlussvorlage

Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit

Nummer
210580-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.03.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210580 Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn; Bereich Integration

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.105 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
210580-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Nachbenennung sachkundiger
Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2.
Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für
Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft
und Arbeit
Beratungsfolge
Integrationsrat 21.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Nachbesetzung des 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohners/der
2. stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Europa,
Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit wird folgendes Mitglied des
Integrationsrates benannt:
___________________________________
Begründung
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 gemäß DS210580
sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse des Rates der
Bundesstadt Bonn gewählt. Für den Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit wurde Herr Rene Petronest Minjoli als
zweiter Stellvertreter der durch den Integrationsrat gewählten sachkundigen
Einwohner*innen benannt. Da Herr Minjoli im Dezember 2022 aus dem
Integrationsrat ausgeschieden ist, muss seine Position nachbesetzt werden.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der
Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene
Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
abgegeben worden ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findetSeite 1 von 2
Seite 2
ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt;
Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de