210580-02 · Beschlussvorlage
Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
Kerndaten
- Nummer
- 210580-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 210580-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Nachbenennung sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin als 2. Stellvertreterin/2. Stellvertreter im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Beratungsfolge Integrationsrat 21.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Nachbesetzung des 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohners/der 2. stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit wird folgendes Mitglied des Integrationsrates benannt: ___________________________________ Begründung Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 gemäß DS210580 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse des Rates der Bundesstadt Bonn gewählt. Für den Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit wurde Herr Rene Petronest Minjoli als zweiter Stellvertreter der durch den Integrationsrat gewählten sachkundigen Einwohner*innen benannt. Da Herr Minjoli im Dezember 2022 aus dem Integrationsrat ausgeschieden ist, muss seine Position nachbesetzt werden. Hinweis zum Wahlverfahren: Gemäß § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findetSeite 1 von 2 Seite 2 ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de