210571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schäden an den Archivalien des Stadtarchivs - hier: Einholung von wissenschaftlicher Expertise
Kerndaten
- Nummer
- 210571-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210571-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV 12.04.2021 Schäden an den Archivalien des Stadtarchivs - hier: Einholung von wissenschaftlicher Expertise Beratungsfolge Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu a) Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek sind bereits seit vielen Jahren über das Archiv- und Fortbildungszentrum des Landschaftsverbandes Rheinland (AFZ) in Kontakt mit Restaurator*innen und Restaurierungswissenschaftler*innen (darunter auch mit dem CICS [Cologne Institute of Conservation Sciences]). Festgestellte Schäden werden zeitnah behoben. Seit vielen Jahren gibt das Stadtarchiv - den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln angepasst - Restaurierungsmaßnahmen in Auftrag, u.a. seit 2007 mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesinitiative Substanzerhalt-LISE) sowie des schon erwähnten Landschaftsverbandes Rheinland. Dies gilt sowohl für Schimmelbefall wie auch für Säurefraß. Auch mit der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) wurde kooperiert. Übrigens werden seit 2007 sämtliche Archivalien in archivnormgerechten Kartonagen verpackt. Zu b) Wie erwähnt wird sichtbar geschädigtes Archivgut (dies gilt auch für Bibliotheksgut) unmittelbar separiert und zeitnah restauriert, bei Bedarf unter Hinzuziehung von Restaurator*innen. Eine weitergehende Expertise als die eigene und die bereits unter a) genannte erscheint nicht erforderlich. Zu c) Das Stadtarchiv besitzt ausschließlich „wichtige und unersetzliche Kulturgüter“. Sämtliche dauerhaft eingelagerte Unterlagen sind zuvor einer archivfachlichen Bewertung unterzogen worden und als „archivwürdig“ deklariert worden. Sämtliche Unterlagen sind einzigartig und im Zweifel nicht zu ersetzen. Eine Priorisierung des Archivgutes wäre im höchsten Maße unprofessionell. Die sachgerechte Pflege des Archiv- und Bibliotheksgutes im Rahmen der Möglichkeiten ist gewährleistet. Die bewerteten Unterlagen sind in Findbüchern oder Listen (überwiegend datenbankgestützt) erfasst.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu d) Eine wissenschaftlich gestützte „Biopsie“ von mehr als 16 Regalkilometern Archivgut, ca. 160.000 Bibliothekseinheiten und rund 6,5 Mio. Bildträgern könnte sich durchaus als hilfreich erweisen, ist aber nicht finanzierbar. Gleiches gilt für eine Digitalisierung des gesamten Archivgutes, die zudem lediglich eine Sicherung bedeuten würde, da laut Archivgesetz die Unterlagen in ihrem Entstehungszustand zu bewahren sind. In Abwägung des Mach- und Finanzierbaren werden die zur Verfügung stehenden Mittel für die Restaurierung offensichtlich geschädigten Archiv- und Bibliotheksgutes verwendet. Zu e) Die Notwendigkeit eines „Forums Kulturerbe Bonn“ wird nicht gesehen. Einerseits besteht beispielsweise in der beim Stadtarchiv angesiedelten Arbeitsgemeinschaft der Bonner Geschichtsvereine eine entsprechende Kooperationsplattform, andererseits besteht die einzige Möglichkeit zur dauerhaften Sicherung der Unterlagen in einem zeitnahen Umzug in adäquate Räumlichkeiten („Pestalozzischule“). Fazit: Schäden an Archivgut durch unangemessene Lagerung entstehen nicht in kurzer Zeit. Hierbei handelt es sich um langwierige Prozesse, die mit bloßem Auge in aller Regel nicht zu erkennen sind und sich unter Umständen erst nach Jahren oder Jahrzehnten manifestieren. Sichtbare Schäden, werden, wie erwähnt, unmittelbar behoben. Um nicht weiter dem „Verfall von Kulturgut hinterherzulaufen“ und um die Sicherung des Gedächtnisses der Stadt Bonn zu gewährleisten, gibt es keine andere Dringlichkeit, als den Umbau der Pestalozzischule und den geplanten Depotanbau unverzüglich zu beginnen, so dass vor allem das gefährdete Schriftgut zeitnah in geeignetere Räume verbracht werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de