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210571-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schäden an den Archivalien des Stadtarchivs - hier: Einholung von wissenschaftlicher Expertise

Nummer
210571-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 15.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210571 Schäden an den Archivalien des Stadtarchivs - hier: Einholung von wissenschaftlicher Expertise

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210571-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
12.04.2021
Schäden an den Archivalien des Stadtarchivs - hier:
Einholung von wissenschaftlicher Expertise
Beratungsfolge
Kulturausschuss 15.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu a) Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek sind bereits seit vielen Jahren
über das Archiv- und Fortbildungszentrum des Landschaftsverbandes
Rheinland (AFZ) in Kontakt mit Restaurator*innen und
Restaurierungswissenschaftler*innen (darunter auch mit dem CICS [Cologne
Institute of Conservation Sciences]).
Festgestellte Schäden werden zeitnah behoben.
Seit vielen Jahren gibt das Stadtarchiv - den jeweils zur Verfügung stehenden
Mitteln angepasst - Restaurierungsmaßnahmen in Auftrag, u.a. seit 2007 mit
Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesinitiative
Substanzerhalt-LISE) sowie des schon erwähnten Landschaftsverbandes
Rheinland. Dies gilt sowohl für Schimmelbefall wie auch für Säurefraß.
Auch mit der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts
(KEK) wurde kooperiert.
Übrigens werden seit 2007 sämtliche Archivalien in archivnormgerechten
Kartonagen verpackt.
Zu b) Wie erwähnt wird sichtbar geschädigtes Archivgut (dies gilt auch für
Bibliotheksgut) unmittelbar separiert und zeitnah restauriert, bei Bedarf unter
Hinzuziehung von Restaurator*innen. Eine weitergehende Expertise als die
eigene und die bereits unter a) genannte erscheint nicht erforderlich.
Zu c) Das Stadtarchiv besitzt ausschließlich „wichtige und unersetzliche
Kulturgüter“. Sämtliche dauerhaft eingelagerte Unterlagen sind zuvor einer
archivfachlichen Bewertung unterzogen worden und als „archivwürdig“
deklariert worden. Sämtliche Unterlagen sind einzigartig und im Zweifel nicht zu
ersetzen.
Eine Priorisierung des Archivgutes wäre im höchsten Maße unprofessionell.
Die sachgerechte Pflege des Archiv- und Bibliotheksgutes im Rahmen der
Möglichkeiten ist gewährleistet.
Die bewerteten Unterlagen sind in Findbüchern oder Listen (überwiegend
datenbankgestützt) erfasst.Seite 1 von 2
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Zu d) Eine wissenschaftlich gestützte „Biopsie“ von mehr als 16
Regalkilometern Archivgut, ca. 160.000 Bibliothekseinheiten und rund 6,5 Mio.
Bildträgern könnte sich durchaus als hilfreich erweisen, ist aber nicht
finanzierbar. Gleiches gilt für eine Digitalisierung des gesamten Archivgutes,
die zudem lediglich eine Sicherung bedeuten würde, da laut Archivgesetz die
Unterlagen in ihrem Entstehungszustand zu bewahren sind.
In Abwägung des Mach- und Finanzierbaren werden die zur Verfügung
stehenden Mittel für die Restaurierung offensichtlich geschädigten Archiv- und
Bibliotheksgutes verwendet.
Zu e) Die Notwendigkeit eines „Forums Kulturerbe Bonn“ wird nicht gesehen.
Einerseits besteht beispielsweise in der beim Stadtarchiv angesiedelten
Arbeitsgemeinschaft der Bonner Geschichtsvereine eine entsprechende
Kooperationsplattform, andererseits besteht die einzige Möglichkeit zur
dauerhaften Sicherung der Unterlagen in einem zeitnahen Umzug in adäquate
Räumlichkeiten („Pestalozzischule“).
Fazit: Schäden an Archivgut durch unangemessene Lagerung entstehen nicht
in kurzer Zeit. Hierbei handelt es sich um langwierige Prozesse, die mit bloßem
Auge in aller Regel nicht zu erkennen sind und sich unter Umständen erst nach
Jahren oder Jahrzehnten manifestieren. Sichtbare Schäden, werden, wie
erwähnt, unmittelbar behoben. Um nicht weiter dem „Verfall von Kulturgut
hinterherzulaufen“ und um die Sicherung des Gedächtnisses der Stadt Bonn zu
gewährleisten, gibt es keine andere Dringlichkeit, als den Umbau der
Pestalozzischule und den geplanten Depotanbau unverzüglich zu beginnen, so
dass vor allem das gefährdete Schriftgut zeitnah in geeignetere Räume
verbracht werden kann.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de