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210537-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

Nummer
210537-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210537 Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210537-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu I.:
Die Beschlusspunkte werden zur Kenntnis genommen.
Die im Grundsatzbeschluss entwickelten Planungsleitsätze können von
der Verwaltung für die Bauleitplanung nur als Maßgabe verstanden
werden, falls sie von dem zuständigen Beschlussgremium, nämlich dem
Rat, nach vorheriger Beratung und Empfehlung im Ausschuss für
Wohnen, Planung und Bauen und im Ausschuss für Umwelt, Klima und
lokale Agenda beschlossen werden. Gleichwohl wären auch vom Rat
beschlossene Planungsleitlinien in jedem Bauleitplanverfahren erneut
auf ihre Anwendung hin im Rahmen der gebotenen Einzelabwägung
nach § 1 (7) BauGB zu überprüfen.
Im Beschluss sollte erkennbar sein, ob sich die Positionierung auf die
städtebauliche Entwicklung im Stadtbezirk Beuel beschränkt oder eine
Anregung für gesamtstädtische Planungsgrundsätze darstellt – im
letzteren Falle wären vor einer Ratsentscheidung zusätzlich zu den
Fachausschüssen auch noch die anderen Bezirksvertretungen zu hören.
Es wird seitens der Verwaltung darauf verwiesen, dass bereits heute alle
Planverfahren der grundsätzlichen Zielsetzung einer mehrfachen
Innenentwicklung unterliegen. Um unterschiedliche Ziele und
Anforderungen an eine Planung zu berücksichtigen und untereinander
abzustimmen, um im Ergebnis die beste Lösung zu finden, stellt die
Verwaltung auf Wettbewerbe und Qualifizierungsverfahren ab. Dabei
werden neben inhaltlichen Zielsetzungen, insbesondere
stadtgestalterische, verkehrliche, klimatische, energetische sowie
grünordnungs- und freiraumplanerische Anforderungen formuliert, die bei
der Entscheidungsfindung überprüft und miteinander bzw.Seite 1 von 5
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gegeneinander diskutiert und abgewogen werden.
Das Bauordnungsamt berät im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten
bereits jetzt Bauherren in dem Sinne, dass versiegelte
Grundstücksflächen verringert und mehr Freiflächen geschaffen werden
sowie Dächer und Fassaden soweit möglich begrünt werden. Bei Erhalt
der bestehenden Grünflächen ist insbesondere der Erhalt und Schutz
von Straßenbäumen zu forcieren. Die Baumschutzsatzung und
Maßnahmen zum Baumschutz nach DIN 18920 sind einzuhalten.
Grundsätzliche Ziele sollten immer unter dem Vorbehalt stehen, diese
hinsichtlich konkreter Vorhaben und Projekte auch anzupassen.
Maßnahmen wie die Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ
angemessenen Versorgung mit Flächen für Wohnen, Gewerbe und
öffentliche Einrichtungen (I.1.), die dreifache bzw. mehrfache
Innenentwicklung (I.3.) und die stärkere Begrünung von Straßen,
Fassaden, Dächern und Freiflächen (I.4.) werden zudem seitens der
Verwaltung auf gesamtstädtischer Ebene verfolgt und umgesetzt (vgl.
Fassadenbegrünung: DS-Nr. 1813053NV5, DS-Nr. 200165, DS-Nr.
201243; Solarverpflichtung im Neubau: DS-Nr. 201344; Dachbegrünung
und solarenergetische Anlagen: DS-Nr. 0912064EB10; Integriertes
Freiraumsystem DS-Nr. 1313742 & 1313742NV13).
Zu II.:
Im Stadtbezirk Beuel werden mit Stand Juli 2021 zwei
Bauleitplanverfahren durchgeführt, die den bisherigen baulichen
Außenbereich betreffen und für die noch keine Planreife vorliegt:
Bebauungsplan Nr. 6823-1 „Siegburger Straße“, DS-Nr. 201454 (mit
Übersichtsplan) und Bebauungsplan Nr. 8124-24 „Wohnpark II“, DS-Nr.
200187 (mit Übersichtsplan).
Zu III.:
Die Verwaltung erachtet die Prüfung und Entwicklung innerstädtischer
Verdichtungspotentiale als sinnvoll, um Lösungen für die aktuellen
Herausforderungen und Chancen einer modernen, nachhaltigen
Stadtplanung anzubieten. Dies geschieht mit der Zielsetzung lebendige
Stadtquartiere mit einer verträglichen Nutzungsmischung sowie
bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In einem
verträglichem Maße Flächenpotentiale mobilisieren bedeutet auch, dass
ergänzend zu einem Innenentwicklungskonzept die Umsetzbarkeit unter
Beteiligung der Eigentümer*innen und Anwohner*innen im Fokus stehen
sollte.Seite 2 von 5
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Die Verwaltung verweist auf folgende Vorhaben und Tätigkeiten, aus
denen sich Schnittstellen zu den formulierten Inhalten eines zukünftigen
Innenentwicklungskonzeptes ergeben:
1. Wohnbaulandaktivierung
Die Verwaltung hat den politischen Gremien nach Beschluss des
Konzeptes (DS-Nr. 1711932) einen Sachstandsbericht zur
Wohnbaulandaktivierung vorgelegt (DS-Nr. 190349). Es wurden dabei
eine Vielzahl von Flächen im Stadtgebiet identifiziert, auf denen durch
eine maßvolle Innenentwicklung bzw. Neuerschließung eine
wohnbauliche Entwicklung möglich erscheint. Zudem wurde Auskunft zu
Abwägungsprozessen von (Umwelt-) Kriterien in
Bebauungsplanverfahren sowie zum weiteren Vorgehen gegeben (DS-
Nr. 190917-1 ST). Das „Screening weiterer möglicherweise zur
sukzessiven Nachverdichtung geeigneter Gebiete“ wird durch die
Verwaltung im Zuge der Wohnbaulandaktivierung stadtweit durchgeführt.
2. Baulandkataster
Das Baulandkataster gibt einen Überblick über die verfügbaren
Wohnbaulandpotenziale im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen
Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten
Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung,
indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. Im
Baulandkataster der Bundestadt Bonn sind unbebaute
Wohngrundstücke, sowie teilweise auch untergenutzte oder nur
geringfügig bebaute Grundstücke enthalten, die nach den Festsetzungen
eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile sofort bebaubar sind. Weitergehende Informationen zum
Grundstück sowie zum Planungsrecht und zur Infrastruktur sind
ebenfalls enthalten. Aktuell sind im Baulandkataster für das Stadtgebiet
insgesamt 746 Baulücken enthalten, auf denen circa 1.710
Wohneinheiten (WE) errichtet werden können. (Quelle:
https://www.bonn.de/vv/produkte/Baulandkataster.php)
3. Demographie orientierte Potentialanalyse
Zur Gewährleistung einer effizienten Flächennutzung und
bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung erarbeitet die Verwaltung
gemeinsam mit einem Planungsbüro eine Methode zur Erfassung
künftiger Wohnbedarfe, der Potentiale im Wohnungsbestand und durch
Bestandentwicklung (DS-Nr. 200651). Einer Wohnraumbedarfsprognose
und einer Nachfragetypologie werden Innenentwicklungspotentiale und
sich durch den demographischen Wandel ergebendeSeite 3 von 5
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Wohnraumpotentiale gegenübergestellt. Die Innenentwicklungspotentiale
speisen sich aus den Flächen des Screenings der
Wohnbaulandaktivierung (siehe 1.) und aus dem städtischen
Baulandkataster (siehe 2.). Es wird eine Bewertungsmatrix zur
Priorisierung der Flächen entwickelt. Anschließend wird der
quartiersbezogene Handlungsbedarf identifiziert und ein
Handlungskonzept zur Aktivierung der Flächenpotentiale entwickelt.
Anhand einer Quartierstypologie wurde der statistische Bezirk „LiKüRa“
(Limperich, Küdinghoven, Ramersdorf) als Modellquartier zur
erstmaligen Anwendung der Methode definiert.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien im III. Quartal 2021 die
Ergebnisse der Entwicklung einer Methode zur Durchführung
Demographie orientierter Potentialanalysen vorlegen. Eine
anschließende Anwendung der Methode in weiteren Quartieren ist
vorgesehen.
4. ZURES
Die im Jahr 2019 veröffentlichte Planungshinweiskarte
(www.bonn.de/zures ) beschreibt differenziert die bioklimatische
Belastung in den Siedlungsbereichen sowie die bioklimatische
Bedeutung der Grün-/Freiflächen und gibt entsprechende Hinweise für
die städtebauliche Planung. Ob diesen Hinweisen entsprochen wird, ist
bislang Teil der politischen Abwägungsentscheidung in jedem Einzelfall.
5. Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung
Um Anreize zur freiwilligen Begrünung von Gebäuden im Bestand zu
setzen, hat die Verwaltung ein Förderprogramm zur Dach- und
Fassadenbegrünung aufgelegt (DS-Nr. 210589). Zudem ist noch in
diesem Jahr die Schaffung eines weiteren Förderprogramms zur
Entsiegelung zwecks Begrünung vorgesehen (DS-Nr. 202301). Daneben
werden bereits regelmäßig Vorgaben für Neubauten zur extensiven
Begrünung von Dächern sowie in geeigneten Fällen zur Begrünung von
Fassaden durch entsprechende Festsetzung in Bebauungsplänen
getroffen.
Weitere thematische Ergänzungen:
Mit dem Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung sollte auch das
Prinzip der “Schwammstadt” zur Vorsorge gegenüberSeite 4 von 5
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Starkregenereignissen und zur Schaffung von
Versickerungsmöglichkeiten und Zwischenspeichern für
Niederschlagswasser, bei der Gestaltung von Plätzen und Grünanlagen
berücksichtigt werden.
In Gebieten, die klimaverträglich (weiter-)entwickelt werden können, stellt
die mehrfache Innenentwicklung ein sinnvolles Leitmotiv zur parallelen
Entwicklung baulicher Strukturen, blau-/grüner Infrastruktur sowie
Mobilitätsinfrastruktur dar. In jüngsten Interpretationen der mehrfachen
Innenentwicklung wird zudem eine emissionsarme Energieversorgung
als weitere Entwicklungsebene benannt.
Zum Integrierten Freiraumsystem plant die Verwaltung eine
grundsätzliche Weiterentwicklung im laufenden Doppelhaushalt als
Bonner Umweltplan, mit dem eine strategische Handlungsgrundlage auf
gesamtstädtischer Ebene erarbeitet werden soll, die zu den aktuellen
Herausforderungen der Stadtentwicklung freiraumplanerische Visionen,
Ziele und Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des Stadtgrüns und
der Frei- und Grünräume der Stadt Bonn entwickelt und aufzeigt.
Sofern der Hauptausschuss der Empfehlung der BV folgt und die
Verwaltung zur Erarbeitung eines Innenentwicklungskonzeptes
beauftragt, ist bereits jetzt ersichtlich, dass aus Kapazitätsgründen sowie
des inhaltlichen Umfangs der Schlusstermin 8. Dezember 2021 nicht
erreicht werden kann, sofern belastbare Aussagen getroffen werden
sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Aufgabenerledigung ggf.
externe Ressourcen in Anspruch genommen werden müssten.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 06:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de