210537-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 210537-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210537-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu I.: Die Beschlusspunkte werden zur Kenntnis genommen. Die im Grundsatzbeschluss entwickelten Planungsleitsätze können von der Verwaltung für die Bauleitplanung nur als Maßgabe verstanden werden, falls sie von dem zuständigen Beschlussgremium, nämlich dem Rat, nach vorheriger Beratung und Empfehlung im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen und im Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda beschlossen werden. Gleichwohl wären auch vom Rat beschlossene Planungsleitlinien in jedem Bauleitplanverfahren erneut auf ihre Anwendung hin im Rahmen der gebotenen Einzelabwägung nach § 1 (7) BauGB zu überprüfen. Im Beschluss sollte erkennbar sein, ob sich die Positionierung auf die städtebauliche Entwicklung im Stadtbezirk Beuel beschränkt oder eine Anregung für gesamtstädtische Planungsgrundsätze darstellt – im letzteren Falle wären vor einer Ratsentscheidung zusätzlich zu den Fachausschüssen auch noch die anderen Bezirksvertretungen zu hören. Es wird seitens der Verwaltung darauf verwiesen, dass bereits heute alle Planverfahren der grundsätzlichen Zielsetzung einer mehrfachen Innenentwicklung unterliegen. Um unterschiedliche Ziele und Anforderungen an eine Planung zu berücksichtigen und untereinander abzustimmen, um im Ergebnis die beste Lösung zu finden, stellt die Verwaltung auf Wettbewerbe und Qualifizierungsverfahren ab. Dabei werden neben inhaltlichen Zielsetzungen, insbesondere stadtgestalterische, verkehrliche, klimatische, energetische sowie grünordnungs- und freiraumplanerische Anforderungen formuliert, die bei der Entscheidungsfindung überprüft und miteinander bzw.Seite 1 von 5 Seite 2 gegeneinander diskutiert und abgewogen werden. Das Bauordnungsamt berät im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten bereits jetzt Bauherren in dem Sinne, dass versiegelte Grundstücksflächen verringert und mehr Freiflächen geschaffen werden sowie Dächer und Fassaden soweit möglich begrünt werden. Bei Erhalt der bestehenden Grünflächen ist insbesondere der Erhalt und Schutz von Straßenbäumen zu forcieren. Die Baumschutzsatzung und Maßnahmen zum Baumschutz nach DIN 18920 sind einzuhalten. Grundsätzliche Ziele sollten immer unter dem Vorbehalt stehen, diese hinsichtlich konkreter Vorhaben und Projekte auch anzupassen. Maßnahmen wie die Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ angemessenen Versorgung mit Flächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen (I.1.), die dreifache bzw. mehrfache Innenentwicklung (I.3.) und die stärkere Begrünung von Straßen, Fassaden, Dächern und Freiflächen (I.4.) werden zudem seitens der Verwaltung auf gesamtstädtischer Ebene verfolgt und umgesetzt (vgl. Fassadenbegrünung: DS-Nr. 1813053NV5, DS-Nr. 200165, DS-Nr. 201243; Solarverpflichtung im Neubau: DS-Nr. 201344; Dachbegrünung und solarenergetische Anlagen: DS-Nr. 0912064EB10; Integriertes Freiraumsystem DS-Nr. 1313742 & 1313742NV13). Zu II.: Im Stadtbezirk Beuel werden mit Stand Juli 2021 zwei Bauleitplanverfahren durchgeführt, die den bisherigen baulichen Außenbereich betreffen und für die noch keine Planreife vorliegt: Bebauungsplan Nr. 6823-1 „Siegburger Straße“, DS-Nr. 201454 (mit Übersichtsplan) und Bebauungsplan Nr. 8124-24 „Wohnpark II“, DS-Nr. 200187 (mit Übersichtsplan). Zu III.: Die Verwaltung erachtet die Prüfung und Entwicklung innerstädtischer Verdichtungspotentiale als sinnvoll, um Lösungen für die aktuellen Herausforderungen und Chancen einer modernen, nachhaltigen Stadtplanung anzubieten. Dies geschieht mit der Zielsetzung lebendige Stadtquartiere mit einer verträglichen Nutzungsmischung sowie bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In einem verträglichem Maße Flächenpotentiale mobilisieren bedeutet auch, dass ergänzend zu einem Innenentwicklungskonzept die Umsetzbarkeit unter Beteiligung der Eigentümer*innen und Anwohner*innen im Fokus stehen sollte.Seite 2 von 5 Seite 3 Die Verwaltung verweist auf folgende Vorhaben und Tätigkeiten, aus denen sich Schnittstellen zu den formulierten Inhalten eines zukünftigen Innenentwicklungskonzeptes ergeben: 1. Wohnbaulandaktivierung Die Verwaltung hat den politischen Gremien nach Beschluss des Konzeptes (DS-Nr. 1711932) einen Sachstandsbericht zur Wohnbaulandaktivierung vorgelegt (DS-Nr. 190349). Es wurden dabei eine Vielzahl von Flächen im Stadtgebiet identifiziert, auf denen durch eine maßvolle Innenentwicklung bzw. Neuerschließung eine wohnbauliche Entwicklung möglich erscheint. Zudem wurde Auskunft zu Abwägungsprozessen von (Umwelt-) Kriterien in Bebauungsplanverfahren sowie zum weiteren Vorgehen gegeben (DS- Nr. 190917-1 ST). Das „Screening weiterer möglicherweise zur sukzessiven Nachverdichtung geeigneter Gebiete“ wird durch die Verwaltung im Zuge der Wohnbaulandaktivierung stadtweit durchgeführt. 2. Baulandkataster Das Baulandkataster gibt einen Überblick über die verfügbaren Wohnbaulandpotenziale im Stadtgebiet. Als Instrument des nachhaltigen Flächenmanagements trägt es dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden Rechnung, indem es Möglichkeiten der Innenentwicklung aufzeigt. Im Baulandkataster der Bundestadt Bonn sind unbebaute Wohngrundstücke, sowie teilweise auch untergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke enthalten, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sofort bebaubar sind. Weitergehende Informationen zum Grundstück sowie zum Planungsrecht und zur Infrastruktur sind ebenfalls enthalten. Aktuell sind im Baulandkataster für das Stadtgebiet insgesamt 746 Baulücken enthalten, auf denen circa 1.710 Wohneinheiten (WE) errichtet werden können. (Quelle: https://www.bonn.de/vv/produkte/Baulandkataster.php) 3. Demographie orientierte Potentialanalyse Zur Gewährleistung einer effizienten Flächennutzung und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit einem Planungsbüro eine Methode zur Erfassung künftiger Wohnbedarfe, der Potentiale im Wohnungsbestand und durch Bestandentwicklung (DS-Nr. 200651). Einer Wohnraumbedarfsprognose und einer Nachfragetypologie werden Innenentwicklungspotentiale und sich durch den demographischen Wandel ergebendeSeite 3 von 5 Seite 4 Wohnraumpotentiale gegenübergestellt. Die Innenentwicklungspotentiale speisen sich aus den Flächen des Screenings der Wohnbaulandaktivierung (siehe 1.) und aus dem städtischen Baulandkataster (siehe 2.). Es wird eine Bewertungsmatrix zur Priorisierung der Flächen entwickelt. Anschließend wird der quartiersbezogene Handlungsbedarf identifiziert und ein Handlungskonzept zur Aktivierung der Flächenpotentiale entwickelt. Anhand einer Quartierstypologie wurde der statistische Bezirk „LiKüRa“ (Limperich, Küdinghoven, Ramersdorf) als Modellquartier zur erstmaligen Anwendung der Methode definiert. Die Verwaltung wird den politischen Gremien im III. Quartal 2021 die Ergebnisse der Entwicklung einer Methode zur Durchführung Demographie orientierter Potentialanalysen vorlegen. Eine anschließende Anwendung der Methode in weiteren Quartieren ist vorgesehen. 4. ZURES Die im Jahr 2019 veröffentlichte Planungshinweiskarte (www.bonn.de/zures ) beschreibt differenziert die bioklimatische Belastung in den Siedlungsbereichen sowie die bioklimatische Bedeutung der Grün-/Freiflächen und gibt entsprechende Hinweise für die städtebauliche Planung. Ob diesen Hinweisen entsprochen wird, ist bislang Teil der politischen Abwägungsentscheidung in jedem Einzelfall. 5. Förderprogramme Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung Um Anreize zur freiwilligen Begrünung von Gebäuden im Bestand zu setzen, hat die Verwaltung ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung aufgelegt (DS-Nr. 210589). Zudem ist noch in diesem Jahr die Schaffung eines weiteren Förderprogramms zur Entsiegelung zwecks Begrünung vorgesehen (DS-Nr. 202301). Daneben werden bereits regelmäßig Vorgaben für Neubauten zur extensiven Begrünung von Dächern sowie in geeigneten Fällen zur Begrünung von Fassaden durch entsprechende Festsetzung in Bebauungsplänen getroffen. Weitere thematische Ergänzungen: Mit dem Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung sollte auch das Prinzip der “Schwammstadt” zur Vorsorge gegenüberSeite 4 von 5 Seite 5 Starkregenereignissen und zur Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten und Zwischenspeichern für Niederschlagswasser, bei der Gestaltung von Plätzen und Grünanlagen berücksichtigt werden. In Gebieten, die klimaverträglich (weiter-)entwickelt werden können, stellt die mehrfache Innenentwicklung ein sinnvolles Leitmotiv zur parallelen Entwicklung baulicher Strukturen, blau-/grüner Infrastruktur sowie Mobilitätsinfrastruktur dar. In jüngsten Interpretationen der mehrfachen Innenentwicklung wird zudem eine emissionsarme Energieversorgung als weitere Entwicklungsebene benannt. Zum Integrierten Freiraumsystem plant die Verwaltung eine grundsätzliche Weiterentwicklung im laufenden Doppelhaushalt als Bonner Umweltplan, mit dem eine strategische Handlungsgrundlage auf gesamtstädtischer Ebene erarbeitet werden soll, die zu den aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung freiraumplanerische Visionen, Ziele und Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des Stadtgrüns und der Frei- und Grünräume der Stadt Bonn entwickelt und aufzeigt. Sofern der Hauptausschuss der Empfehlung der BV folgt und die Verwaltung zur Erarbeitung eines Innenentwicklungskonzeptes beauftragt, ist bereits jetzt ersichtlich, dass aus Kapazitätsgründen sowie des inhaltlichen Umfangs der Schlusstermin 8. Dezember 2021 nicht erreicht werden kann, sofern belastbare Aussagen getroffen werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Aufgabenerledigung ggf. externe Ressourcen in Anspruch genommen werden müssten. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de