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210537 · Antrag

Grundsatzbeschluss Innenentwicklung

Nummer
210537
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.10.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.10.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210537-03 Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
  2. 210537-01 ST Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
  3. 210537-02 AA Grüne/SPD-ÄA: Ergänzung zum Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Antrag zur Vorlage 210537

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Text anzeigen (5.819 Zeichen)
Antrag
öffentlich
210537
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Beuel
Dr. Jan Stielike
SPD Bezirksfraktion Beuel
Maximilian Blesch
Achim Joest
07.04.2021 gez. Mohn
Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Bezirksvertretung Beuel wolle beschließen:
I. Die Bezirksvertretung Beuel fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
1. Die Bezirksvertretung Beuel sieht in der Sicherstellung einer
ausreichenden und qualitativ angemessenen Versorgung mit
Flächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen
eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dazu zählen
insbesondere Flächen für bezahlbaren Wohnraum entsprechend
des Bonner Baulandmodells.
2. Zugleich hält es die Bezirksvertretung Beuel mit Blick auf die
ökologische (insbesondere klimatische) Ausgleichsfunktion und
die Naherholungsfunktion des Außenbereichs für geboten,
diesen zu erhalten und vor Bebauung zu schützen, und lehnt
eine Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ab.
3. Die Bezirksvertretung Beuel bekennt sich vor diesem
Hintergrund zum Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung, die
eine bauliche Nachverdichtung des Innenbereichs mit dessen
Aufwertung und stärkeren Durchgrünung sowie einer
klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebots verbindet.
Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der
vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt.
4. Die Bezirksvertretung hält es aus ökologischen (insbesondere
klimatischen) und stadtgestalterischen Gründen für geboten, die
stärkere Begrünung von Straßen, Fassaden, Dächern und
Freiflächen und den Erhalt bestehender Grünflächen zu
forcieren.
II. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung eine Übersicht aller
anderslautender Beschlüsse, die Gebiete im Außenbereich betreffen,
für die noch keine Planreife vorliegt, bis zur Sitzung der
Bezirksvertretung Beuel am 25. August 2021 zu erstellen.
III. Die Bezirksvertretung Beuel schlägt dem Hauptausschuss vor, die
Verwaltung zu beauftragen, ein Innenentwicklungskonzept für denSeite 1 von 3

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Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Das Konzept ist spätestens zur
Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 08. Dezember 2021
vorzulegen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 06. Oktober
2021 ist ein Zwischenbericht über die eingeleiteten Schritte abzugeben.
Im Rahmen des Konzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
1. Überschlägige Abschätzung des künftigen saldierten Bedarfs
zusätzlicher Geschossflächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche
Einrichtungen (auf Grundlage bestehender Prognosen).
2. Überschlägige Abschätzung der bestehenden
Geschossflächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und öffentliche
Einrichtungen bei bestehendem Planungsrecht (Schließung von
Baulücken, Aufstockung etc.).
3. Screening weiterer möglicherweise zur sukzessiven Nachverdichtung
geeigneter Gebiete, für die entsprechendes Planungsrecht erst
geschaffen werden muss, mit dem Ziel, Gebiete in einem Umfang zu
identifizieren, der ausreicht, um den durch bestehende
Flächenpotentiale noch nicht abgedeckten Bedarf zu befriedigen
(Ermöglichen weiterer Aufstockung, Wechsel der Bauweise von offen zu
geschlossen etc.), mit Fokus auf Gebieten entlang der Achsen des
Umweltverbundes.
4. Übersicht zukünftig möglicher und bereits verfolgter Ansätze zur
Aktivierung bestehender Flächenpotentiale (aktive Ansprache der
Flächen- und Gebäudeeigentümer*innen, Baugebote etc.).
5. Knappe Diskussion möglicher Ansätze, um im Zuge der
Innenentwicklung eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem
Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells sicherzustellen
(insbesondere sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung
nach § 9 Abs. 2d BauGB, sobald die bundesrechtlichen
Voraussetzungen hierfür vorliegen).
6. Knappe Diskussion rechtlicher Möglichkeiten, die Begrünung von
Fassaden, Dächern und Freiflächen festzuschreiben (z.B.
Textbebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift).
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hat in der Vergangenheit wiederholt die
Vorbereitung einer Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich
befürwortet. Entsprechende Beschlüsse berücksichtigen in unzureichendem
Maße die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs. Dazu zählen der
Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftschneisen, ökologischen
Habitaten, Naherholungsgebieten, landwirtschaftlichen Flächen und generell
offener Landschaft, die Verschärfung von Segregationsprozessen durch
selektive Wanderungen sowie steigende Kosten für die Vorhaltung von
Infrastrukturen und Leistungen der Daseinsvorsorge. Gerade Ennert und
Pleiser Ländchen nehmen wichtige Ausgleichsfunktionen für den StadtbezirkSeite 2 von 3

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Beuel und Umgebung wahr, die es zu bewahren gilt. Zugleich ist unbestreitbar,
dass auf absehbare Zeit in erheblichem Umfang zusätzliche Geschossflächen
für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen im Stadtbezirk Beuel
benötigt werden. Diese gegenläufigen Anforderungen lassen sich nur im Zuge
einer mehrfachen Innenentwicklung miteinander vereinbaren. Im Stadtbezirk
Beuel bestehen nach wie vor erhebliche Nachverdichtungspotentiale, die es zu
nutzen gilt.
Der Grundsatzbeschluss unter Punkt I. schafft für alle Beteiligten, insbesondere
die Verwaltung, Verlässlichkeit über die in der Bezirksvertretung Beuel in der
laufenden Wahlperiode vertretene flächenpolitische Agenda. Die Punkte II und
III dienen deren Umsetzung. Der Antrag knüpft an bestehende Beschlüsse und
Aktivitäten zur Aktivierung vorhandener Flächenpotentiale an (vgl.
insbesondere Drucksache 190349), geht jedoch darüber hinaus, indem neben
der Bebauung bislang unbebauter Flächen und der Umnutzung größerer
zusammenhängender Flächen auch zur sukzessiven Nachverdichtung
geeignete Bestandsgebiete berücksichtigt werden sollen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de