210537 · Antrag
Grundsatzbeschluss Innenentwicklung
Kerndaten
- Nummer
- 210537
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 12.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.819 Zeichen)
Antrag öffentlich 210537 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Dr. Jan Stielike SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest 07.04.2021 gez. Mohn Grundsatzbeschluss Innenentwicklung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung Beuel wolle beschließen: I. Die Bezirksvertretung Beuel fasst folgenden Grundsatzbeschluss: 1. Die Bezirksvertretung Beuel sieht in der Sicherstellung einer ausreichenden und qualitativ angemessenen Versorgung mit Flächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dazu zählen insbesondere Flächen für bezahlbaren Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells. 2. Zugleich hält es die Bezirksvertretung Beuel mit Blick auf die ökologische (insbesondere klimatische) Ausgleichsfunktion und die Naherholungsfunktion des Außenbereichs für geboten, diesen zu erhalten und vor Bebauung zu schützen, und lehnt eine Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich ab. 3. Die Bezirksvertretung Beuel bekennt sich vor diesem Hintergrund zum Prinzip der mehrfachen Innenentwicklung, die eine bauliche Nachverdichtung des Innenbereichs mit dessen Aufwertung und stärkeren Durchgrünung sowie einer klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebots verbindet. Bestehende Aktivitäten der Verwaltung zur Aktivierung der vorhandenen Flächenpotentiale werden nachdrücklich begrüßt. 4. Die Bezirksvertretung hält es aus ökologischen (insbesondere klimatischen) und stadtgestalterischen Gründen für geboten, die stärkere Begrünung von Straßen, Fassaden, Dächern und Freiflächen und den Erhalt bestehender Grünflächen zu forcieren. II. Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung eine Übersicht aller anderslautender Beschlüsse, die Gebiete im Außenbereich betreffen, für die noch keine Planreife vorliegt, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 25. August 2021 zu erstellen. III. Die Bezirksvertretung Beuel schlägt dem Hauptausschuss vor, die Verwaltung zu beauftragen, ein Innenentwicklungskonzept für denSeite 1 von 3 Seite 2 Stadtbezirk Beuel zu erarbeiten. Das Konzept ist spätestens zur Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 08. Dezember 2021 vorzulegen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 06. Oktober 2021 ist ein Zwischenbericht über die eingeleiteten Schritte abzugeben. Im Rahmen des Konzeptes sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Überschlägige Abschätzung des künftigen saldierten Bedarfs zusätzlicher Geschossflächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen (auf Grundlage bestehender Prognosen). 2. Überschlägige Abschätzung der bestehenden Geschossflächenpotentiale für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen bei bestehendem Planungsrecht (Schließung von Baulücken, Aufstockung etc.). 3. Screening weiterer möglicherweise zur sukzessiven Nachverdichtung geeigneter Gebiete, für die entsprechendes Planungsrecht erst geschaffen werden muss, mit dem Ziel, Gebiete in einem Umfang zu identifizieren, der ausreicht, um den durch bestehende Flächenpotentiale noch nicht abgedeckten Bedarf zu befriedigen (Ermöglichen weiterer Aufstockung, Wechsel der Bauweise von offen zu geschlossen etc.), mit Fokus auf Gebieten entlang der Achsen des Umweltverbundes. 4. Übersicht zukünftig möglicher und bereits verfolgter Ansätze zur Aktivierung bestehender Flächenpotentiale (aktive Ansprache der Flächen- und Gebäudeeigentümer*innen, Baugebote etc.). 5. Knappe Diskussion möglicher Ansätze, um im Zuge der Innenentwicklung eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum entsprechend des Bonner Baulandmodells sicherzustellen (insbesondere sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung nach § 9 Abs. 2d BauGB, sobald die bundesrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen). 6. Knappe Diskussion rechtlicher Möglichkeiten, die Begrünung von Fassaden, Dächern und Freiflächen festzuschreiben (z.B. Textbebauungsplan oder örtliche Bauvorschrift). Begründung Die Bezirksvertretung Beuel hat in der Vergangenheit wiederholt die Vorbereitung einer Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich befürwortet. Entsprechende Beschlüsse berücksichtigen in unzureichendem Maße die negativen Auswirkungen des Flächenverbrauchs. Dazu zählen der Verlust von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftschneisen, ökologischen Habitaten, Naherholungsgebieten, landwirtschaftlichen Flächen und generell offener Landschaft, die Verschärfung von Segregationsprozessen durch selektive Wanderungen sowie steigende Kosten für die Vorhaltung von Infrastrukturen und Leistungen der Daseinsvorsorge. Gerade Ennert und Pleiser Ländchen nehmen wichtige Ausgleichsfunktionen für den StadtbezirkSeite 2 von 3 Seite 3 Beuel und Umgebung wahr, die es zu bewahren gilt. Zugleich ist unbestreitbar, dass auf absehbare Zeit in erheblichem Umfang zusätzliche Geschossflächen für Wohnen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen im Stadtbezirk Beuel benötigt werden. Diese gegenläufigen Anforderungen lassen sich nur im Zuge einer mehrfachen Innenentwicklung miteinander vereinbaren. Im Stadtbezirk Beuel bestehen nach wie vor erhebliche Nachverdichtungspotentiale, die es zu nutzen gilt. Der Grundsatzbeschluss unter Punkt I. schafft für alle Beteiligten, insbesondere die Verwaltung, Verlässlichkeit über die in der Bezirksvertretung Beuel in der laufenden Wahlperiode vertretene flächenpolitische Agenda. Die Punkte II und III dienen deren Umsetzung. Der Antrag knüpft an bestehende Beschlüsse und Aktivitäten zur Aktivierung vorhandener Flächenpotentiale an (vgl. insbesondere Drucksache 190349), geht jedoch darüber hinaus, indem neben der Bebauung bislang unbebauter Flächen und der Umnutzung größerer zusammenhängender Flächen auch zur sukzessiven Nachverdichtung geeignete Bestandsgebiete berücksichtigt werden sollen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de