210483-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1 AZ: 168376
Kerndaten
- Nummer
- 210483-09 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.09.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210483-09 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1 AZ: 168376 Beratungsfolge Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme Stellungnahme Die Verwaltung hat die rechtlichen Voraussetzungen für eine Satzung bereits in einer ersten Abstimmung mit dem Rechtsamt geprüft. Die Begründung für die gültige Gestaltungs- und Werbesatzung in der Innenstadt basiert hauptsächlich auf den aus der historischen, kleinteiligen Struktur im engeren City-Bereich abgeleiteten Gestaltungsgrundsätzen. Dies trifft für den Bereich an der Rabinstraße und um den Bahnhof nur teilweise zu. Somit unterscheiden sich die Voraussetzungen zur Aufstellung einer Satzung, eine Gestaltungssatzung wäre für den in Rede stehenden Bereich fragwürdig, eine Werbesatzung aber aus Sicht der Verwaltung prüfenswert. Um das jetzige Stadtbild im u.g. Bereich zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung daher die Aufstellung einer Werbesatzung zu prüfen. Diese soll Regelungen zur Anordnung und Größe von Werbeanlagen zum Schutz des Ortsbildes und einer attraktiven Innenstadt aufweisen. Als Satzungsgebiet käme der Bereich zwischen Kaiserplatz, Straße Am Hauptbahnhof, Rabinstraße, Alter Friedhof und Thomas-Mann-Straße in Frage. Die Grundlagen und Maßgaben für den Satzungstext und seine Begründung müssen noch erarbeitet und entwickelt werden. Insgesamt rechnet die Verwaltung mit einem Aufwand zur Erarbeitung bis zum Satzungsbeschluss von ca. 100 Stunden. Anlage/n 1 Lageplan Rabinstr. 1 (öffentlich)Seite 1 von 1
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