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210483-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1 AZ: 168376

Nummer
210483-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 07.09.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210483 Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn, Rabinstr. 1 AZ: 168376

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210483-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Errichtung einer Werbetafel am Parkhaus in Bonn,
Rabinstr. 1
AZ: 168376
Beratungsfolge
Hauptausschuss 07.09.2021 Kenntnisnahme
Stellungnahme
Die Verwaltung hat die rechtlichen Voraussetzungen für eine Satzung bereits in
einer ersten Abstimmung mit dem Rechtsamt geprüft.
Die Begründung für die gültige Gestaltungs- und Werbesatzung in der
Innenstadt basiert hauptsächlich auf den aus der historischen, kleinteiligen
Struktur im engeren City-Bereich abgeleiteten Gestaltungsgrundsätzen. Dies
trifft für den Bereich an der Rabinstraße und um den Bahnhof nur teilweise zu.
Somit unterscheiden sich die Voraussetzungen zur Aufstellung einer Satzung,
eine Gestaltungssatzung wäre für den in Rede stehenden Bereich fragwürdig,
eine Werbesatzung aber aus Sicht der Verwaltung prüfenswert.
Um das jetzige Stadtbild im u.g. Bereich zu erhalten, empfiehlt die Verwaltung
daher die Aufstellung einer Werbesatzung zu prüfen. Diese soll Regelungen zur
Anordnung und Größe von Werbeanlagen zum Schutz des Ortsbildes und einer
attraktiven Innenstadt aufweisen. Als Satzungsgebiet käme der Bereich
zwischen Kaiserplatz, Straße Am Hauptbahnhof, Rabinstraße, Alter Friedhof
und Thomas-Mann-Straße in Frage.
Die Grundlagen und Maßgaben für den Satzungstext und seine Begründung
müssen noch erarbeitet und entwickelt werden. Insgesamt rechnet die
Verwaltung mit einem Aufwand zur Erarbeitung bis zum Satzungsbeschluss
von ca. 100 Stunden.
Anlage/n
1 Lageplan Rabinstr. 1 (öffentlich)Seite 1 von 1

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