210476-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Initiative "Earth Night" - für wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr
Kerndaten
- Nummer
- 210476-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210476-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Initiative "Earth Night" - für wenigstens eine dunkle Nacht pro Jahr Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt und Stadtgrün begrüßt ausdrücklich die Initiative zur Reduzierung der künstlichen Beleuchtung für eine Nacht im Jahr. Wie im Antrag beschrieben hat die künstliche Beleuchtung Auswirkungen auf die belebte Natur. Zugvögel, Fledermäuse und Insekten, aber auch andere nachtaktive Tiere und Pflanzen, können von künstlicher Beleuchtung massiv beeinträchtigt werden. Die Tiere können durch Kunstlicht in ihrer Orientierung gestört und dadurch aufgrund von Stress, Erschöpfung oder Aufprall sogar getötet werden. Insbesondere Insekten werden von Lichtquellen direkt (Verbrennen) oder indirekt (Verhungern, Erschöpfung, leichte Beute) getötet. Das kann zu einer Dezimierung der Populationen von nachtaktiven Insekten in der Umgebung von künstlichen Lichtquellen führen und sich schlussendlich sogar negativ auf die Artenvielfalt auswirken. Eine Reduzierung dieser Auswirkungen ist daher förderlich für die Natur. Aus diesem Grund wird die Initiative „Earth Night“ seitens der Unteren Naturschutzbehörde als eine sinnvolle und beispielhafte Aktion begrüßt, um auf die bestehende Problematik der Lichtimmissionen und die Möglichkeit zur Eindämmung hinzuweisen. Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen, mit welchen Maßnahmen die Initiative konkret unterstützt werden kann. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerausschuss unterstützt die Antragsinhalte und befürwortet den Verfahrensvorschlag der Verwaltung .Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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