210469-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umwidmung von verschiedenen Straßenflächen zu Fahrradspuren (B.v.S.-Platz, Wilhemlstraße, Südstadt und HBF nach Poppelsdorf)
Kerndaten
- Nummer
- 210469-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210469-1 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umwidmung von verschiedenen Straßenflächen zu Fahrradspuren (B.v.S.-Platz, Wilhemlstraße, Südstadt und HBF nach Poppelsdorf) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu der Verkehrsführung entlang des Bertha-von-Suttner-Platz befindet sich die Verwaltung aktuell in Abstimmungsgesprächen zur Umplanung des Straßenraumes über den gesamten Abschnitt vom Alten Friedhof bis zur Kennedybrücke im Sinne der Radverkehrsförderung (Ausführung des Beschluss DS 1911841). Demnach könnte hier bei entsprechender Beschlussfassung der zuständigen Gremien zeitnah mit einer radfahrfreundlichen Infrastruktur gerechnet werden. In der Wilhelmstraße bilden die Straßenbahnschienen einen Zwangspunkt, welcher es erschwert, die Radverkehrsinfrastruktur in dieser Straße deutlich zu verbessern. Fast parallel verlaufend zur Wilhelmstraße befindet sich die Heerstraße, die als Fahrradstraße ausgewiesen ist. Einige der beschlossenen Straßen des Fahrradstraßenkonzeptes befinden sich in der Südstadt. Diese werden sukzessive markiert und verbessern das Radverkehrsnetz durch die Südstadt. Auf der Meckenheimer Allee wurde aktuell eine neue Asphaltschicht über die stark beschädigte Straßendecke aufgetragen. Der Schutzstreifen wird auf diesem Abschnitt auf 1,75 verbreitert. Langfristig ist hier eine vollständige Deckensanierung vorgesehen. Im Zuge der Deckensanierung kann der Straßenraum neu aufgeteilt werden mit dem Ziel hier die Radverkehrsinfrastruktur weiter zu verbessern. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Das formelle Verfahren nach § 24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de