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210464-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf

Nummer
210464-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210464 Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210464-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Hinsichtlich der unverzüglich anzustrebenden öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes und der Frage wann mit der Offenlage zu rechnen ist, wird
auf die Stellungnahme unter der DS-Nr. 210669 verwiesen.
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 die Vorlage der
Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 „Rastenweg“ unverändert
beschlossen (DS-Nr. 200793).
In den Vorberatungen hatte der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
folgende Empfehlung abgegeben:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6920-1 sieht folgende
zusätzliche Festlegungen vor:
1. Die Verwaltung überprüft, inwieweit an geeigneter Stelle ein
Regenrückhaltebecken angelegt werden könnte.
2. Die Begrünung des Parkplatzes mit den bauordnungsrechtlich
notwendigen Stellplätzen wird ausgedehnter bzw. intensiver als
vom Vorhabenträger vorgesehen. Anstelle von 22 Laubbäumen
werden auf dem Gelände wenigstens 30 großkronige Laubbäume
gepflanzt.
3. Falls das Marktgebäude oder das Gelände mit Werbeträgern wie
Pylonen versehen werden sollte, dürfen diese die Höhe des
Marktgebäudes nicht überschreiten.
Zu den einzelnen Anregungen des Ausschusses können zum jetzigen
Zeitpunkt die nachfolgenden Hinweise gegeben werden:
Zu 1.:
Die Beseitigung des Niederschlagswassers unterliegt den Regelungen des
Landeswasser- und Wasserhaushaltsgesetzes, sodass die Möglichkeiten zur
Versickerung des Niederschlagswassers, ebenso wie die Belange der
Starkregen- und Überflutungsvorsorge, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
zu prüfen bzw. zu berücksichtigen sind. Ein entsprechendes
Untersuchungsergebnis steht derzeit noch aus.Seite 1 von 2
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Zu 2.:
Bei der Begrünung von Stellplatzanlagen wird in der Regel die Pflanzung von
einem Baum je 5 Stellplätzen gefordert. Der mit der Vorhabenrealisierung
verbundene Verlust von Satzungsbäumen unterliegt im Übrigen der
ökologischen Eingriffsregelung und der Bonner Baumschutzsatzung die im
Zuge des Bebauungsplanverfahrens Beachtung finden.
Zu 3.:
Der noch zu erstellende und zur öffentlichen Auslegung zu beschließende
Rechtsplanentwurf wird neben der Art der baulichen Nutzung auch Regelungen
zum Maß der baulichen Nutzung und damit zur baulichen Höhenentwicklung
enthalten. Die festzusetzende Höhe der baulichen Anlagen, insbesondere zur
Außenwerbung unterliegt innerhalb der Anbauverbots- und
Baubeschränkungszonen den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes
und bedarf insofern einer Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger.
In der Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird der
bis dahin zu diesen Empfehlungen erreichte Planungsstand erläutert werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Mit diesem
Votum ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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