210464-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210464-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210464-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 22.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Hinsichtlich der unverzüglich anzustrebenden öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes und der Frage wann mit der Offenlage zu rechnen ist, wird auf die Stellungnahme unter der DS-Nr. 210669 verwiesen. Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 16.06.2020 die Vorlage der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6920-1 „Rastenweg“ unverändert beschlossen (DS-Nr. 200793). In den Vorberatungen hatte der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz folgende Empfehlung abgegeben: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6920-1 sieht folgende zusätzliche Festlegungen vor: 1. Die Verwaltung überprüft, inwieweit an geeigneter Stelle ein Regenrückhaltebecken angelegt werden könnte. 2. Die Begrünung des Parkplatzes mit den bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätzen wird ausgedehnter bzw. intensiver als vom Vorhabenträger vorgesehen. Anstelle von 22 Laubbäumen werden auf dem Gelände wenigstens 30 großkronige Laubbäume gepflanzt. 3. Falls das Marktgebäude oder das Gelände mit Werbeträgern wie Pylonen versehen werden sollte, dürfen diese die Höhe des Marktgebäudes nicht überschreiten. Zu den einzelnen Anregungen des Ausschusses können zum jetzigen Zeitpunkt die nachfolgenden Hinweise gegeben werden: Zu 1.: Die Beseitigung des Niederschlagswassers unterliegt den Regelungen des Landeswasser- und Wasserhaushaltsgesetzes, sodass die Möglichkeiten zur Versickerung des Niederschlagswassers, ebenso wie die Belange der Starkregen- und Überflutungsvorsorge, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen bzw. zu berücksichtigen sind. Ein entsprechendes Untersuchungsergebnis steht derzeit noch aus.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2.: Bei der Begrünung von Stellplatzanlagen wird in der Regel die Pflanzung von einem Baum je 5 Stellplätzen gefordert. Der mit der Vorhabenrealisierung verbundene Verlust von Satzungsbäumen unterliegt im Übrigen der ökologischen Eingriffsregelung und der Bonner Baumschutzsatzung die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Beachtung finden. Zu 3.: Der noch zu erstellende und zur öffentlichen Auslegung zu beschließende Rechtsplanentwurf wird neben der Art der baulichen Nutzung auch Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung und damit zur baulichen Höhenentwicklung enthalten. Die festzusetzende Höhe der baulichen Anlagen, insbesondere zur Außenwerbung unterliegt innerhalb der Anbauverbots- und Baubeschränkungszonen den Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes und bedarf insofern einer Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger. In der Vorlage zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird der bis dahin zu diesen Empfehlungen erreichte Planungsstand erläutert werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Mit diesem Votum ist das formelle, in § 24 GO NRW für die Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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