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210464 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf

Nummer
210464
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.04.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210464-03 ST Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210464
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
29.03.2021
Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Es wird beantragt, daß die Bezirksbürgermeisterin die zuständige
Fachverwaltung unverzüglich auffordert, den Bebauungsplan offenzulegen."
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
29.03.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Nahversorger Ramersdorf
Ihr Antrag
Mitantragssteller:
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf
zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562
Es wird beantragt, daß die Bezirksbürgermeisterin die zuständige Fachverwaltung unverzüglich auffordert, den
in der Bezirksvertretungssitzung am 16.6.2020 unter dem Top 6.14 gefaßten Beschluss zur Drucksache
umzusetzen, und dass Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung des im Betreff genannten
Bebauungsplanvorhabens umzusetzen.
Ferner wird die Bezirksbürgermeisterin aufgefordert, mit der zuständigen Fachverwaltung zu klären, inwieweit
die Empfehlung des Umweltausschusses aus der Sitzung vom 3.6.2020 zu diesem Bebauungsplanvorhaben in die
öffentliche Auslage einbezogen wird, da die beschlossene Empfehlung weitergehende Forderungen enthält.
Weiterhin wird die Bezirksbürgermeisterin gebeten, unverzüglich der Bezirksvertretung hierüber zu berichten,
insbesondere wann mit der Auslegung und der tatsächlichen Beteiligung der Öffentlichkeit in einer
Bürgerversammlung bzw. einem adäquaten Format zu rechnen ist.
Begründung: Ramersdorf und Küdinghoven entbehren im Bereich Lebensmittelversorgung und Waren des
täglichen Bedarfs, die üblicherweise bei einem Vollsortimenter angeboten werden, jeglichen Angebots.
Für den Bau des bisher von der Bevölkerung dringend herbeigewünschten Vollversorgers wurde ein
umfangreiches Wettbewerbsverfahren durchgeführt, alle drei zu beteiligenden Gremien haben getagt, der
Beschluß der Bezirksvertretung liegt vor. In der Bevölkerung in den beiden betroffenen Ortsteilen herrscht
völliges Unverständnis darüber, dass der Schutz von nicht vorhandenen Versorgungsstrukturen in den beiden
Ortsteilen vorgeschoben wird, um das Projekt zu torpedieren.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
77Ph66cRM77
2299..0033..2211 1100::2299Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de