210464 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 210464
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 09.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210464 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 29.03.2021 Bürgerantrag: Nahversorger Ramersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: „Es wird beantragt, daß die Bezirksbürgermeisterin die zuständige Fachverwaltung unverzüglich auffordert, den Bebauungsplan offenzulegen." Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 29.03.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Nahversorger Ramersdorf Ihr Antrag Mitantragssteller: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6920-1 "Rastenweg" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Ramersdorf zwischen den Straßen Rastenweg, Im Alten Wingert, Königswinterer Straße und der BAB 562 Es wird beantragt, daß die Bezirksbürgermeisterin die zuständige Fachverwaltung unverzüglich auffordert, den in der Bezirksvertretungssitzung am 16.6.2020 unter dem Top 6.14 gefaßten Beschluss zur Drucksache umzusetzen, und dass Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung des im Betreff genannten Bebauungsplanvorhabens umzusetzen. Ferner wird die Bezirksbürgermeisterin aufgefordert, mit der zuständigen Fachverwaltung zu klären, inwieweit die Empfehlung des Umweltausschusses aus der Sitzung vom 3.6.2020 zu diesem Bebauungsplanvorhaben in die öffentliche Auslage einbezogen wird, da die beschlossene Empfehlung weitergehende Forderungen enthält. Weiterhin wird die Bezirksbürgermeisterin gebeten, unverzüglich der Bezirksvertretung hierüber zu berichten, insbesondere wann mit der Auslegung und der tatsächlichen Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung bzw. einem adäquaten Format zu rechnen ist. Begründung: Ramersdorf und Küdinghoven entbehren im Bereich Lebensmittelversorgung und Waren des täglichen Bedarfs, die üblicherweise bei einem Vollsortimenter angeboten werden, jeglichen Angebots. Für den Bau des bisher von der Bevölkerung dringend herbeigewünschten Vollversorgers wurde ein umfangreiches Wettbewerbsverfahren durchgeführt, alle drei zu beteiligenden Gremien haben getagt, der Beschluß der Bezirksvertretung liegt vor. In der Bevölkerung in den beiden betroffenen Ortsteilen herrscht völliges Unverständnis darüber, dass der Schutz von nicht vorhandenen Versorgungsstrukturen in den beiden Ortsteilen vorgeschoben wird, um das Projekt zu torpedieren. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 77Ph66cRM77 2299..0033..2211 1100::2299Seite 2 von 2
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