210403-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort
Kerndaten
- Nummer
- 210403-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210403-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort Beratungsfolge Im Zusammenhang mit den Beschlussvorlagen zum Neubau der Feuerwachen 1 (DS 210403) und 3 (DS 210265) wurde die Verwaltung gebeten in einer Ergänzung die grundsätzliche Standortplanung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Hinblick auf die Themen Hilfsfristerreichung, Bedarfsplanung, Wahrnehmung von Sonderaufgaben und Angliederung von Werkstätten darzustellen. Es handelt sich dabei in den wesentlichen Punkten um die aus Sicht der Standortplanung aus dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan zusammengeführten Inhalte. Es werden hier die Standorte der Feuerwachen 1 bis 3 dargestellt. Die Feuerwachen 4 und 5 haben Sonderrollen auf die im Text kurz eingegangen wird. Die Standorte der Feuerwachen 1 bis 3 sind: Feuerwache 1 Nordstadt, Lievelingsweg Ausrückebereich Innenstadt, nördliche und westliche Stadtgebiete linksrheinisch Feuerwache 2 Beuel, Maarstraße Ausrückebereich östliche Stadtgebiete rechtsrheinisch Feuerwache 3 Bad Godesberg, Friesdorfer Straße Ausrückebereich südliche Stadtgebiete linksrheinisch 1. Hilfsfristen Die Auswertungen des Brandschutzbedarfsplans hatten zum wiederholten Male bestätigt, dass die aktuellen Standorte der von der Berufsfeuerwehr besetzten Feuerwachen auch weiterhin sehr gut geeignet sind.Seite 1 von 5 Seite 2 Die Betrachtungen hatten ergeben, dass jegliche Verschiebung eines oder mehrerer Standorte neben Verbesserungen in Teilbereichen des Stadtgebietes immer auch erhebliche Verschlechterungen in anderen Bereichen auslösen würde. Anhand von Fahrzeitprognosen lässt sich zeigen, dass die 8-Minuten-Bereiche (entspricht bei einer Ausrückzeit von 90 Sekunden einer maximalen Fahrzeit von 6,5 Minuten) der Feuerwache 1, 2 und 3 im Regelfall aneinander angrenzen. Die Feuerwache 4, Standort der Löscheinheit Duisdorf der Freiwilligen Feuerwehr, ist aus der Historie so bezeichnet. Der Standort war in der Vergangenheit einmal hauptamtlich besetzt und auch einmal Standort der Rettungswache 4. Außerdem ist diese Löscheinheit sehr stark besetzt und auch tagsüber in hoher Stärke verfügbar. Die Feuerwache 5, Werkfeuerwehr UKB, erfüllt einen Sonderauftrag mit der Abdeckung vorrangig des im Anordnungsbescheid festgelegten Geländes des UKB, Campus Venusberg. Daneben wird die Wache aber bei kritischen Einsätzen auch in den angrenzenden Ortseilen eingesetzt, was auch dort zu einer deutlichen Verbesserung der Hilfsfristen geführt hat. 2. Sonderaufgaben Die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr stellen mit den Löscheinheiten, das sind jeweils zwei Löschfahrzeuge und eine Drehleiter mit zehn Einsatzkräften, den sogenannten Grundschutz sicher. Der überwiegende Teil der kleinen und mittleren Brände und Hilfeleistungen werden durch diese Einheiten innerhalb der Hilfsfrist von acht Minuten eigenständig bearbeitet. Bei größeren oder speziellen Einsätzen dienen diese Löscheinheiten der Durchführung der wichtigsten Erstmaßnahmen. Mit solchen speziellen Einsätzen ergeben sich Sonderaufgaben, die selten vorkommen, aber die dennoch schnell und erfolgreich zu bearbeiten sind. Diese Sonderaufgaben bedürfen immer auch des Personals und der Fahrzeuge der Löscheinheiten, die dann für ihre Grundaufgaben weitgehend nicht mehr einsatzbereit sind, so dass die Wachen dann bei längeren Einsätzen von der Freiwilligen Feuerwehr besetzt werden. Neben zahlreichen kleineren Arbeitsfeldern sind im Wesentlichen drei große Bereiche von Sonderaufgaben abzudecken: - Erweiterte Technische Hilfe, zum Beispiel nach Unfällen mit LKW, Bussen und Schienenfahrzeugen oder Gebäudeeinstürzen, Baustellenunfällen und VerschüttetenSeite 2 von 5 Seite 3 - Wasserrettung, Technische Hilfe und Brandbekämpfung auf dem Rhein - Abwehr von Gefahren durch chemische, biologische oder radioaktive Stoffe Für die Wahrnehmung der Sonderaufgabe in der erweiterten technischen Hilfe ist eine gute Anbindung an das Straßennetz und eine gute Erreichbarkeit des Schienennetzes wichtig. Diese Voraussetzungen sind vor allem am Standort der Feuerwache 1 am Lievelingsweg gegeben, da zum einen eine optimale Anbindung an das Autobahnnetz besteht und sich zum anderen mit dem Hauptbahnhof und dem überwiegenden Teil des U-Bahn-Systems wesentliche Gefahrenschwerpunkte im Bereich dieser Feuerwache befinden. Die Wasserrettung und der Einsatz mit Wasserfahrzeugen auf dem Rhein bedingt vor allem eine gute Anbindung an mögliche Standorte von Steigeranlagen in Innenstadtlagen, die nahe an vorhandenen und/oder optimalen Wachstandorten liegen. Diese Voraussetzungen erfüllen die Feuerwachen 1 und 2 (Maarstraße) gleichermaßen. Bis vor etwa 15 Jahren war auch diese Sonderaufgabe am Lievelingsweg angesiedelt, bevor eine Verlagerung nach Beuel vorgenommen wurde, um eine bessere Fokussierung von Einsatzkräften einer Wache auf diese sehr ausbildungsintensive Aufgabe sicherzustellen. Die Vorhaltung von besonders ausgebildetem Personal und Spezialgerät für Einsätze mit Gefahrstoffen bedingt zunächst keine geografischen Präferenzen für einen bestimmten Standort. Allerdings hat sich hier an der Wache Friesdorfer Straße und im umgebenden Wachkreis 3 im Zuge von mittlerweile mehreren Jahrzehnten Befassung mit dem Thema ein hohes Maß an Expertise sowohl beim haupt- als auch beim ehrenamtlichen Einsatzpersonal herausgebildet. 3. Werkstätten Für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Feuerwehr ist die ständige Verfügbarkeit einer Reihe stark spezialisierter Werkstätten erforderlich. Dies gilt zum Beispiel für Einsatzfahrzeuge, Atemschutzgeräte, Schutzkleidung, Funkgeräte, und Leitern. Für deren Standortplanung ergibt sich grundsätzlich ein Zielkonflikt: Für Leitung und Aufsicht sowie für ineinandergreifende Arbeitsprozesse verschiedener Werkstätten ist es vorteilhaft, möglichst viele dieser Einrichtungen mit der entsprechenden Fachabteilung von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem Standort zusammenzufassen. Gleichzeitig steht aber an allen Feuerwachen durch das dort in Bereitschaft befindliche Personal Arbeitskapazität von zudem großenteils ohnehin handwerklich-technischSeite 3 von 5 Seite 4 ausgebildeten Kräften zu Verfügung. Dazu kommt, dass bedingt durch die begrenzte Grundfläche an keinem der Wachstandorte die Zusammenfassung aller technischen Bereiche möglich wäre. Einzelne Werkstätten sind stärker an bestimmte Standorte gebunden, als andere. Dies gilt insbesondere für die KFZ-Werkstatt am Lievelingsweg, da dort täglich Schnittstellen zur benachbarten Werkstatt der bonnOrange AöR bestehen. Für andere Arbeitsbereiche sind komplexe und sehr spezifische bauliche Einrichtungen nötig oder sinnvoll. Dieses betrifft in erster Linie die Schlauchwerkstatt mit dem zugehörigen Schlauchtrockenturm. Da für viele Arbeitsfelder diese Randbedingungen allerdings nicht bestehen, sind zahlreiche Werkstätten bereits jetzt schon dezentral über die einzelnen Standorte verteilt: Werkstätten am Standort Feuerwache 1: - Kfz-Werkstatt - Atemschutzwerkstatt mit Atemschutzübungsstrecke - Schlauchwerkstatt mit Trockenturm - Kleiderkammer (Dienst- und Schutzkleidung) - Funkwerkstatt, Nachrichtentechnik und Informationstechnik - Arbeitsbereich Feuerwehrschlüsseldepots und Brandmelde- anlagen - Lager und Geräteprüfung für Feuerwehrgeräte - Rettungsdienst-Gerätelager und Medizinproduktelager - Rettungsdienst-Fahrzeugdesinfektion Werkstätten am Standort Feuerwache 2: - Lager und Geräteprüfung für tragbare Leitern - Lager und Geräteprüfung für Sprungrettungsgeräte - Lager und Geräteprüfung für Gerätschaften Wasserrettung - Lager und Geräteprüfung für Gerätschaften Absturzsicherung Werkstätten am Standort Feuerwache 3: - Wäscherei für Feuerwehr-Schutzkleidung - Werkstatt Meßgeräte und Chemikalienschutzkleidung - Werkstatt für Schreiner- und Schlosserarbeiten An der Feuerwache 5, UKB besteht eine Werkstatt für Feuerlöscher. Diese war vormals auf der Feuerwache 3 untergebracht. Mit dem Neubau für die Feuerwache 3 soll dort künftig die Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsstrecke betrieben werden.Seite 4 von 5 Seite 5 Diese Verlagerung erlaubt neben der gleichmäßigeren Verteilung der Arbeitslast zwischen den Feuerwachen auch die Nutzung von Synergien durch dort bereits vorhandene verwandte Arbeitsbereiche (Pflege und Wartung von Messgeräten und Chemikalienschutzkleidung). Der Bereich müsste sonst auch an der Feuerwache 1 neu gebaut werden. Bei allen drei Aspekten, Hilfsfristen, Sonderaufgaben und Werkstätten bleibt es bei allen Standorten mit Ausnahme des Bereichs Atemschutz bei der bisherigen Aufteilung. Mit der im Brandschutzbedarfsplan ebenfalls schon beschriebenen Erneuerung der Feuerwache in Beuel möchte die Verwaltung im weiteren Verlauf ebenfalls beginnen. Grundsätzliche Veränderungen bei den hier behandelten Aspekten sind auch dort nicht zu erwarten. Allerdings wäre in der Planung zu prüfen, ob ein Werkstattbereich von der Feuerwache 1 zur Feuerwache 2 verlegt werden sollte. In der beabsichtigten Quartiersentwicklung für das Gebiet östlich des Bahnhofs Beuel ist die mögliche Verlagerung der Unterkunft der Löscheinheit Beuel der Freiwilligen Feuerwehr an den Standort der Feuerwache 2 als Möglichkeit thematisiert. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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