210403 · Beschlussvorlage
Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort
Kerndaten
- Nummer
- 210403
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 210403 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort Beratungsfolge Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Beschlussvorschlag Dem Erfordernis der Feuerwehr zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7523- 95 mit dem Ziel eines Ersatzneubaus für die Feuerwache 1 wird zugestimmt (Zielbeschluss). Die Änderung wird in Form der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 6423-1 gem. §§ 2 ff BauGB mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Änderung des Bebauungsplanes wird mit hoher Priorität weiterverfolgt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, folgende Vorbereitungen für die bauliche Erneuerung der Feuerwache 1 zu treffen: Durchführung planerischer Voruntersuchungen Durchführung von Altlast- und Baugrunduntersuchungen im Bereich der Altablagerung 7422-013 Festschreibung des Raumprogramms Ermittlung eines geeigneten Alternativstandortes für das Kanaldepot und die Verlagerung des Betriebsteils Klärung der Randbedingungen für ein Wettbewerbsverfahren Vorbereitung und Durchführung eines beschränkten Wettbewerbsverfahrens. Bereitstellung von zusätzlichen 300.000,00 € an Planungsmitteln.Seite 1 von 12 Seite 2 Zur Begleitung der Planung und Durchführung der Maßnahme besteht ein temporärer personeller Mehrbedarf bei Amt 37, der sowohl qualitativ wie quantitativ noch näher auszuführen und zu beziffern ist. Dieser Bedarf wird in der kommenden Bedarfsplanung (Zwischenbericht Brandschutzbedarfsplan), inkl. eines haushalterischen Deckungsvorschlages für den Doppelhaushalt 2021/22, aufgenommen. Begründung Die Feuer- und Rettungswache 1 befindet sich am Lievelingsweg in Höhe der Einmündung der Bornheimer Straße. Die Wache wurde 1973 in Betrieb genommen und in den wesentlichen Gebäudeteilen nur mit punktuellen baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Der bauliche Zustand ist teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die räumlichen Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neben der Nutzung als Feuer- und Rettungswache werden Liegenschaft und Gebäude auch für den Führungs- und Tagesdienst genutzt. Weiterhin befindet sich dort der überwiegende Teil der feuerwehreigenen Werkstätten, sowie das Gebäude mit der Leitstelle (im technischen Verbund mit der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises) und den Räumen für die Einsatzleitung. Für den Krisenstab werden bei Bedarf geeignete Räume in der Feuerwache genutzt. Das Hauptgebäude als L-förmiger Baukörper aus Wachtrakt, Werkstatttrakt und Verwaltungstrakt ist im Wesentlichen aus dem Baujahr 1973. Die integrierte Leitstelle auf dem Gelände wurde in 2013 in einem eigenen, neuen und freistehenden Baukörper in Betrieb genommen. Der Schlauchtrockenturm mit gleichzeitiger Nutzung als Übungsturm, Antennen- und Sirenenträger wurde 2012 vollständig saniert. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine in 2008 errichtete Sonderfahrzeughalle. Am 11.12.2018 hat der Rat den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen (Drucksachen-Nr. 1811905). Dieser enthält unter anderem eine Auflistung der in den nächsten Jahren notwendigen Baumaßnahmen und den Beschluss über deren Aufnahme in den Wirtschaftsplan des SGB. Für die Feuer- und Rettungswache 1 wurden hier zunächst Planungsmittel in Höhe von 200.000 Euro eingestellt. Zur Ermittlung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Baumaßnahme wurden umfangreiche Vorüberlegungen getätigt, die hier in einem Variantenvergleich zusammengefasst sind: Variante a – Vollständiger Neubau auf einem neuen Grundstück Ein vollständiger Neubau auf einem neuen Grundstück ist in Bezug auf die betrieblichen Einschränkungen während der Bauphase, der Flexibilität hinsichtlich der Neukonzeption, sowie der Minimierung baulicher Risiken als die beste Variante zu betrachten. Demgegenüber sind jedoch die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:Seite 2 von 12 Seite 3 Die Verkehrsanbindung der aktuellen Liegenschaft ist grundsätzlich unmittelbar und sehr gut. Einsatzfahrzeuge können die Liegenschaft in Richtung Innenstadt gradlinig verlassen. In Richtung Osten und Westen besteht über den Lievelingsweg eine gute Anbindung. Über den Potsdamer Platz besteht eine Anbindung auf kurzem Weg auf die BAB 555 in Richtung Köln und auf die BAB 565 in Richtung Beuel. Die BAB 565 wird in Richtung Süden unmittelbar über die Auffahrt Tannenbusch erreicht. Ein Nachteil besteht in der verkehrlichen Auslastung des Kreuzungsbereichs vor der Wache. Hier müssen Einschränkungen wegen des Individualverkehrs, aber auch wegen der gleichzeitigen Nutzung der Zu- und Ausfahrt durch BonnOrange und Tiefbauamt in Kauf genommen werden. Die Analysen im Zuge der Brandschutz- und Rettungsdienst- bedarfsplanungen haben die sehr gute Lage der Liegenschaft immer wieder bestätigt. Insbesondere wegen des Erhalts der Auffahrt Tannenbusch der BAB 565 in Richtung Süden ist auch langfristig keine Veränderung zu erwarten. Aus Sicht der Brandschutzbedarfsplanung kommen andere Standorte daher nur im unmittelbaren Umfeld des jetzigen Standortes in Frage. Die dort befindlichen Grundstücke sind aber zu klein oder aber relativ neuwertig bebaut, so dass kein Alternativstandort verfügbar ist. Durch den Neubau der Leitstelle auf dem jetzigen Grundstück wäre der unmittelbare Anschluss an die Feuerwache und den Führungsdienst bei einem Neubau in der Umgebung nicht mehr gegeben. Der örtliche und funktionale Zusammenhang von Leitstelle und Feuer- und Rettungswache ist jedoch bei einer Berufsfeuerwehr aus zahlreichen Gründen (Besetzung von Fahrzeugfunktionen durch Leitstellenpersonal, Personalverstärkung der Leitstelle durch Wach- und Tagesdienstpersonal, direkter Zugriff und unmittelbare personelle Besetzung der Einsatzleitung) besonders vorteilhaft und daher dauerhaft zu gewährleisten. Der kurzfristige nochmalige Neubau der Leitstelle auf einem neuen Grundstück wäre nicht verhältnismäßig. Die bestehende Liegenschaft sollte daher auch weiterhin als Standort für die Feuer- und Rettungswache 1 genutzt werden. Die Variante a wird daher nicht weiterverfolgt. Weiterhin gilt grundsätzlich: Für die beiden nun zu betrachtenden Varianten einer baulichen Lösung am bestehenden Standort ist die Verlegung der Nutzung des Tiefbauamtes im nördlichen Grundstücksverlauf zu Beginn der Maßnahme zwingend zu realisieren. Ohne diese Erweiterung des Wachgeländes wären sowohl die für die Bauphase wichtigen Interimsflächen, als auch die für den baulichen Endzustand erforderlichen zusätzlichen Nutzflächen nicht abbildbar. Verschiedentliche Bemühungen des Tiefbauamtes zur Verlagerung der Nutzung blieben bisher erfolglos. Die Suche wird nun intensiviert, mit dem Ziel einer möglichst baldigen Verlagerung an den endgültigen Standort. Sofern diesSeite 3 von 12 Seite 4 nicht realisierbar ist, wird eine Interimsverlagerung (ggf. in einer angemieteten Liegenschaft) spätestens zum geplanten Baubeginn vorgenommen. Erweiterungen bzw. Nutzungen und Inanspruchnahmen auf dem Gelände von BonnOrange als AÖR kommen nicht in Betracht. Dies gilt insbesondere deshalb, da diese Inanspruchnahmen gegenüber der AÖR dauerhaft rechtlich gesichert werden müssten und somit die - auch langfristig weiter geplante - Nutzung des Geländes durch BonnOrange entsprechend einschränken würden. Auch für die Bauphase muss perspektivisch davon ausgegangen werden, dass keine Flächen temporär in Anspruch genommen werden können, da auf dem dortigen Gelände ebenfalls umfangreiche Erneuerungsarbeiten geplant sind. Weiterhin kommt bei beiden Varianten der Anordnung der PKW-Stellplätze in unterschiedlicher Ausprägung eine besondere Bedeutung zu. Die an dieser Feuer- und Rettungswache vereinten Funktionalitäten machen eine Verfügbarkeit von ca. 120 Stellplätzen in unmittelbarer Nähe erforderlich. Dies ergibt sich zum einen aus dem Schichtwechseldienst der u.a. auch den An- und Abtransport von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beinhaltet. Zum anderen ergibt sich der quantitativ dimensionierende Faktor aus dem Einsatzablauf bei Großschadenereignissen. Zur schnellstmöglichen Besetzung der Einsatzleitung (ggf. in Kombination mit dem Krisenstabsbetrieb), zusätzlicher Einsatzfunktionen, sowie der personellen Besetzung von Werkstätten ist eine Anfahrt der Mitarbeitenden mit PKW in Kombination mit einer unmittelbaren und stets verfügbaren Parkmöglichkeit erforderlich. Die derzeit vorhandenen 76 Stellplätze im Innenhof sind für diese Fälle nicht ausreichend. Variante b – Kernsanierung der bestehenden Gebäude: Eine Variante zur Realisierung am bestehenden Standort stellt die Kernsanierung der bestehenden Gebäude dar. Zur Bewertung sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: Das L-förmige Hauptgebäude wäre auch nach einer umfangreichen Sanierung aufgrund des Rastermaßes des verbleibenden Gebäudekerns nur bedingt für eine jahrzehntelange Weiternutzung geeignet. Die mangelnde Breite und die geringe Höhe des Erdgeschosses sind hierfür die Hauptursache. Insbesondere ist es nicht möglich, die Abmessungen der Fahrzeugstellplätze den aktuellen Arbeitssicherheitsvorschriften anzupassen. Das Gebäude entspricht in zahlreichen Punkten nicht mehr den betrieblichen Notwendigkeiten und den heutigen Baustandards. Dieser Zustand kann im Rahmen einer Sanierung nur teilweise verbessert werden. Das Gebäude müsste bis auf die tragende Betonsubstanz vollständig zurückgebaut werden. Aus dem Erhalt dieser tragenden Teile wären die einzigen Kostenvorteile zu erwarten. Ein erstelltes Betongutachten, sowie Feststellungen bei laufenden Umbauten weisen hier jedoch bereits Sanierungsbedarfe aus, ohne dass alle erforderlichen Untersuchungen abschließend durchgeführt worden wären. Unter der Fahrzeughalle mussten aufgrund von Korrosionsschäden bereitsSeite 4 von 12 Seite 5 provisorische Abstützungen im Kellergeschoss installiert werden. Allein aus dem Erhalt dieser Restsubstanz würden sich daher weitergehende Projektrisiken ergeben. Eine Sanierung der Gebäude ist mit wesentlich höheren Unwägbarkeiten und somit finanziellen, terminlichen und betrieblichen Risiken verbunden als ein Abriss und Neubau. Dies gilt insbesondere aufgrund der komplexen betrieblichen Zusammenhänge und der räumlichen Enge auf dem Wachgelände. Eine Ausfahrt von Einsatzfahrzeugen direkt zum Lievelingsweg kann nicht realisiert werden. Die unzulängliche, betrieblich ungünstige und hinsichtlich der Arbeitssicherheit fragwürdige derzeitige Verkehrsführung (Durchmischung von Einsatzverkehr und sonstigem Wachverkehr) kann nicht entzerrt werden. Die Einschränkungen durch die Höhe der beiden Durchfahrten zum oder aus dem Innenhof der Wache können nicht beseitigt werden. Derzeit steht keine adäquate Fläche für Übungen und die Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen bei besonderen Lagen zur Verfügung. Im Zuge der dauerhaften Ertüchtigung der Wache sollten diese Flächen zwingend geschaffen werden. Dies ist nur durch die Verlagerung der PKW-Stellplätze vom Hof möglich. Diese Verlagerung ist auch für die Baustelleneinrichtungsflächen und Interimslösungen in der Bauphase erforderlich. Die dauerhafte Errichtung oder Anmietung von Parkraum in dieser Größenordnung ist in der unmittelbaren Umgebung nicht möglich. Bei der Sanierung des Hauptgebäudes müssten in jedem Fall langfristige und aufwändige Interimsunterbringungen in Containern und angemieteten Räumlichkeiten sowohl auf dem Grundstück, als auch in extern anzumietenden Liegenschaften erfolgen. Eine Interimsunterbringung der Feuer- und Rettungswache müsste bei einer Sanierung in einem Bauabschnitt auf einem anzumietenden Grundstück in der Nähe des Standortes erfolgen. Sofern hier eine Gewerbeimmobilie gefunden werden kann, ist mit hohen Kosten für die Herrichtung und Interims-Erweiterungsbauten zum Beispiel in Form von Containern zu rechnen. Es müsste dann weiter mit einer deutlichen Verschlechterung der Hilfsfristen gerechnet werden. Für den Führungsdienst wäre eine Büroimmobilie anzumieten. Bei der Realisierung in mehreren Bauabschnitten könnten diese Aufwendungen verringert werden. In Anbetracht der Unwägbarkeiten einer Sanierung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bauzeit wäre das nicht zu favorisieren. Als einziger Vorteil dieser Variante lässt sich anführen, dass das Baurecht mit Bezug auf die Nachbarschaft, die Baugrenzen und Gebäudehöhen gegeben ist, da im Wesentlichen keine den diesbezüglichen Bestandsschutz auflösenden Maßnahmen durchgeführt würden. In Anbetracht der großen Risiken und der hohen Kosten einer Sanierung beiSeite 5 von 12 Seite 6 gleichzeitig weiterhin erheblichen Einschränkungen über viele Jahrzehnte weiterer Nutzung schlägt die Verwaltung vor, diese Variante nicht weiter zu verfolgen.Seite 6 von 12 Seite 7 Variante c – Weitgehender Teilabriss und Neubau der Feuer- und Rettungswache am bestehenden Standort: Es wird vorgeschlagen, die Bausubstanz der Feuer- und Rettungswache 1 auf dem vorhandenen Gelände in mehreren Bauabschnitten in den wesentlichen Teilen vollständig zu erneuern. Ein möglicher Bauablauf dazu kann wie folgt skizziert werden: Es ist die Schaffung von PKW-Stellplätzen in der o.a. Größenordnung erforderlich. Dies könnte erforderlichenfalls auch durch den Bau einer Tiefgarage auf dem Grundstück abgebildet werden. Die dauerhafte Errichtung oder Anmietung von Parkraum in dieser Größenordnung ist in der unmittelbaren Umgebung nicht möglich. Für den Bauablauf wäre zunächst jedoch eine Auslagerung der PKW- Stellplätze erforderlich. Hierzu sind (ggf. mehrere) externe Interimsflächen für einen Teil der Baumaßnahme zu akquirieren. Während der seinerzeitigen Baumaßnahme der Leitstelle konnte von Straßen NRW eine große Zahl von Parkplätzen unter der Brücke der Bundesautobahn 565 zur Verfügung gestellt werden. Wegen zwischenzeitlich anderweitiger Vermietungen und der über viele Jahre zu erwartenden Erneuerung dieser Brücke ist dies aber nicht mehr möglich. Ein Teil der Plätze kann – sofern sich keine derzeit nicht absehbaren Konfliktpunkte aus der weiteren Planung des Autobahnkreuzes Nord ergeben – auf der derzeitigen Außenfläche des Kanaldepots abgebildet werden. Hierfür können die Stellplätze mit höchster Priorität vorgesehen werden. Im Folgenden wird dann das Wachgebäude in mehreren Bauabschnitten durch Neubauten ersetzt. Die Leitstelle und der Schlauchtrockenturm werden erhalten, gegebenenfalls auch die Sonderfahrzeughalle. Der Wachbetrieb wird während der Baumaßnahme möglichst vollständig auf dem Gelände aufrechterhalten. Dazu werden mit dem Baufortschritt entsprechende Interimsverlagerungen durchgeführt. Ein Grobkonzept zu solch einem Bauablauf wurde bereits entwickelt und zeigt die grundsätzliche Machbarkeit. Für die Bewertung einer solchen Variante müssen folgende Aspekte des Bauablaufs, des Endzustandes und der Kosten und Risiken berücksichtigt werden: Die betrieblichen Anforderungen - inkl. der Anforderungen aus dem Arbeitsschutz - an eine Feuer- und Rettungswache müssen in allen wesentlichen Punkten auf dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt werden. Das Wachgebäude könnte in Richtung Hof vom Lievelingsweg zurückgesetzt werden, womit eine Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge direkt dorthin möglich wird. Die Verkehrsbeziehungen auf dem Gelände können damit neu geordnet und entzerrt werden.Seite 7 von 12 Seite 8 Die derzeit völlig unzulänglichen Übungsmöglichkeiten können durch die Neuordnung in einem akzeptablen Rahmen geschaffen werden. Der Neubau kann nach den aktuellen energetischen Standards errichtet werden. Die Folgekosten können im Vergleich zu einer Sanierungsvariante ohne Einschränkungen minimiert werden. Der Aufwand und die Kosten für Interimsunterbringungen können minimiert werden. Je nach konkreter Herangehensweise können alle Zwischenzustände auf dem Gelände selbst abgebildet werden. Die mit dem Bauen im Bestand verbundenen zeitlichen und wirtschaftlichen Risiken werden reduziert. Für diese Variante ist das Baurecht aufgrund des derzeit gültigen Bebauungsplans nicht gegeben. Es ist daher notwendig, dass der Bebauungsplan dem Vorhaben entsprechend geändert wird. Nach derzeitigem Stand steht dem Verfahren zur Durchführung einer Bebauungsplanänderung nichts entgegen. Insbesondere hinsichtlich des sensiblen Bereiches der Wohnbebauung am Zeisigweg sind durch die vorgesehene Bebauung und die damit verbundene Abschottung gegenüber den betrieblichen Emissionen deutliche Verbesserungen zum jetzigen Zustand und den derzeit im Bebauungsplan vorhandenen Festlegungen zu erkennen. Aufgrund der vielfältigen Randbedingungen und Abhängigkeiten, die sich im speziellen auch aus dem Umstand ergeben, dass im laufenden Betrieb einer Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück gebaut werden muss, mögen sich aber auch gegenüber dem Grobkonzept abgewandelte Lösungsansätze aus einer eingehenderen Betrachtung als vorteilhaft herausstellen. Es ist daher im Weiteren geplant, die hier dargestellte Bauoption als Grundlage für ein beschränktes Wettbewerbsverfahren zu verwenden, in dem durch vertiefende Betrachtungen eine möglichst optimierte, endgültige Grundlage für die weiteren Planungen herausgearbeitet und ausgewählt wird. Bebauungsplanverfahren: Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7523-95 sieht für den zu ändernden Bereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Feuerwache und städtischer Fuhrpark) mit einer GRZ von 0,6 und eine Baumassenzahl von 3,5 innerhalb eines größeren Baufensters vor, das einen weiten Teil des Plangebietes in Anspruch nimmt. Die maximal zulässige Bauhöhe beträgt 74,0m ü.NN, wobei die Überschreitung der maximalen Bauhöhe für einen Feuerwehrturm zulässig ist. Einschränkend sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuscheinwirkungen auf das benachbarte Wohngebiet, gemessen an der Grundstücksgrenze, die Lautstärke von 50 dB(A) am Tage und 35 dB(A) in der Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten. Entlang des Zeisigweges erstreckt sich eine Fläche für Stellplätze, an die sich Richtung Westen eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 (1) Nr. 15 BauGB anschließt.Seite 8 von 12 Seite 9 Es ist damit zu rechnen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes dem geplanten, stufenweise zu realisierenden Ersatzneubau widersprechen. Es ist daher notwendig, das vorhandene Planungsrecht zu ändern. Geändert werden soll der von dem Ersatzneubau der Feuerwehr betroffene Bereich (Flurstück 617). Der von BonnOrange genutzte Bereich (Flurstück 616) wird ebenfalls miteinbezogen, da hier eine Rückkehr zu der Nutzung im Sinne der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr zu erwarten ist (Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwache und städtischer Fuhrpark). Damit beinhaltet das Plangebiet ein größeres Areal zwischen Zeisigweg, Lievelingsweg und der Anschlussstelle Bonn-Zentrum der Autobahn A 555. Damit frühzeitig Planungsrecht für den Ersatzneubau geschaffen werden kann, um so die Genehmigungsfähigkeit der Planungen sicherzustellen, soll das Verfahren vorsorglich schon jetzt auf den Weg gebracht werden. Sofern sich aus der Größe des Plangebietes signifikante Verzögerungen für das vorrangige Ziel der Planrechtschaffung für den Ersatzneubau der Feuerwache ergeben sollten, werden die Verfahren im Verlauf getrennt und die Planbereiche „Feuerwehr“ und „BonnOrange“ separat behandelt. Die Änderung des Planungsrechts soll in Form eines neu aufzustellenden Bebauungsplans erfolgen. Im Hinblick auf die Größe der zulässigen Grundfläche kann der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nach derzeitigem Stand ist das Bebauungsplanverfahren im sogenannten Vollverfahren durchzuführen. Klimaschutz und Klimaanpassung Anforderungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung werden im Rahmen des B-Planverfahrens eingebracht. Hierbei wird das "Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimanpassung" (DS 190114) berücksichtigt. Das derzeit genutzte Areal weist keine bedeutsamen Klimafunktionen (Kaltluftlieferung, Kaltluftleitbahn) auf. Sollte für einen Neubau ein anderes Grundstück in Betracht gezogen werden, ist dieses zunächst im Hinblick auf seine Klimafunktionen zu prüfen. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Das im Innenbereich gelegene Plangebiet, ist i.W. durch die Bestandsgebäude sowie durch umfassend versiegelte Nebenflächen gekennzeichnet. Es weist in den Randbereichen Baumbestand auf, der satzungsgeschützt ist. Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 2 (4) BauGB) mit Umweltprüfung / Umweltbericht erstellt werden. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt werden.Seite 9 von 12 Seite 10 Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Durchführung wird an die pandemische Situation angepasst. Der Verfahrensablauf wird in der entsprechenden Beschlussvorlage dargestellt. Zur Einschätzung des Vorhabens und die Einstufung in die jeweilige Priorität werden die nachfolgenden Kriterien herangezogen: - Quantität: Es wird kein Wohnungsbau vorgesehen. - Fördermittel und Befristungen: die Möglichkeit einer Inanspruchnahmen von Fördermitteln wird im Zuge des weiteren Planungsprozesses geprüft. - Städtisches Interesse: Dem Erhalt und der qualitativen Weiterentwicklung der Kapazitäten von Feuerwehr und Rettungsdienst werden ein hohes städtisches Interesse zugesprochen. - Kosten für die Stadt: Gegebenenfalls muss zur Beschleunigung des Verfahrens ein Büro eingeschaltet werden, daneben entstehen gegebenenfalls Kosten für Gutachten. - Prioritätensetzung: Sicherung und Weiterentwicklung von Feuerwehr und Rettungsdienst haben eine hohe Priorität. Mit der hier vorgeschlagenen Herangehensweise ist mit einer Projektlaufzeit von ca. zehn Jahren ab Beschlussfassung bis zur vollständigen Umsetzung zu rechnen. Aufgrund der skizzierten, komplexen Gesamtzusammenhänge ist das Investitionskostenvolumen anhand der möglichen Bauvolumina und sonstigen absehbaren Einflussgrößen noch nicht zu beziffern. Bei Betrachtung der Lebenszykluskosten wird die Sanierung des Bestandes (Variante b) im Vergleich zur Errichtung eines gleich großen Neubaus allein aufgrund der geringeren Lebensdauer und der energetischen Situation deutlich unwirtschaftlicher sein. Außerdem sind derzeit ebenfalls noch nicht bezifferbare Kosten für die notwendige Verlagerung und den Neubau des Kanaldepots einschließlich der Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen. Im weiteren Verlauf ist nach dieser grundsätzlichen Beschlussfassung vorgesehen, nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens die favorisierten Planungsergebnisse mit der zugehörigen Kostenschätzung den politischen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Für die Maßnahme sind bisher im Wirtschaftsplan SGB für 2021 Planungsmittel in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen. Für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und die Planungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden für 2021 300.000,00 € an zusätzlichen Planungsmitteln bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel über den hier beschriebenen Umfang hinaus erfolgtSeite 10 von 12 Seite 11 mit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des SGB für das Jahr 2022ff. Dies betrifft auch die derzeit ebenfalls noch nicht bezifferbaren Kosten (aufgrund des noch nicht bekannten neuen Standortes) für die notwendige Verlagerung und den Neubau des Kanaldepots einschließlich der Gewässerunterhaltung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 500.000 EUR WP 2021 300.000 EUR Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 500.000 EUR 300.000 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Übersichtsplan 6423-1 (öffentlich)Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
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