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210403 · Beschlussvorlage

Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort

Nummer
210403
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.06.2021 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
  5. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  6. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
  7. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 27.05.2021 Empfehlung
  8. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
  9. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.06.2021 Empfehlung
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  1. 210403-01 ST Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1 am jetzigen Standort

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Beschlussvorlage
öffentlich
210403
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Bauliche Erneuerung der Feuer- und
Rettungswache 1 am jetzigen Standort
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.05.2021 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Empfehlung
Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 23.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Beschlussvorschlag
Dem Erfordernis der Feuerwehr zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7523-
95 mit dem Ziel eines Ersatzneubaus für die Feuerwache 1 wird zugestimmt
(Zielbeschluss). Die Änderung wird in Form der Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes Nr. 6423-1 gem. §§ 2 ff BauGB mit frühzeitiger Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Änderung des
Bebauungsplanes wird mit hoher Priorität weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, folgende Vorbereitungen für die
bauliche Erneuerung der Feuerwache 1 zu treffen:
 Durchführung planerischer Voruntersuchungen
 Durchführung von Altlast- und Baugrunduntersuchungen im Bereich der
Altablagerung 7422-013
 Festschreibung des Raumprogramms
 Ermittlung eines geeigneten Alternativstandortes für das Kanaldepot
und die Verlagerung des Betriebsteils
 Klärung der Randbedingungen für ein Wettbewerbsverfahren
 Vorbereitung und Durchführung eines beschränkten
Wettbewerbsverfahrens.
 Bereitstellung von zusätzlichen 300.000,00 € an Planungsmitteln.Seite 1 von 12
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Zur Begleitung der Planung und Durchführung der Maßnahme besteht ein
temporärer personeller Mehrbedarf bei Amt 37, der sowohl qualitativ wie
quantitativ noch näher auszuführen und zu beziffern ist. Dieser Bedarf wird in
der kommenden Bedarfsplanung (Zwischenbericht Brandschutzbedarfsplan),
inkl. eines haushalterischen Deckungsvorschlages für den Doppelhaushalt
2021/22, aufgenommen.
Begründung
Die Feuer- und Rettungswache 1 befindet sich am Lievelingsweg in Höhe der
Einmündung der Bornheimer Straße. Die Wache wurde 1973 in Betrieb
genommen und in den wesentlichen Gebäudeteilen nur mit punktuellen
baulichen Änderungen und Erneuerungen betrieben. Der bauliche Zustand ist
teilweise schlecht, Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel konnten nur
teilweise behoben werden, der Energiebedarf ist sehr hoch und die räumlichen
Möglichkeiten entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Neben der Nutzung als Feuer- und Rettungswache werden Liegenschaft und
Gebäude auch für den Führungs- und Tagesdienst genutzt. Weiterhin befindet
sich dort der überwiegende Teil der feuerwehreigenen Werkstätten, sowie das
Gebäude mit der Leitstelle (im technischen Verbund mit der Leitstelle des
Rhein-Sieg-Kreises) und den Räumen für die Einsatzleitung. Für den
Krisenstab werden bei Bedarf geeignete Räume in der Feuerwache genutzt.
Das Hauptgebäude als L-förmiger Baukörper aus Wachtrakt, Werkstatttrakt und
Verwaltungstrakt ist im Wesentlichen aus dem Baujahr 1973. Die integrierte
Leitstelle auf dem Gelände wurde in 2013 in einem eigenen, neuen und
freistehenden Baukörper in Betrieb genommen. Der Schlauchtrockenturm mit
gleichzeitiger Nutzung als Übungsturm, Antennen- und Sirenenträger wurde
2012 vollständig saniert. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze besteht eine
in 2008 errichtete Sonderfahrzeughalle.
Am 11.12.2018 hat der Rat den Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2019 bis
2023 beschlossen (Drucksachen-Nr. 1811905). Dieser enthält unter anderem
eine Auflistung der in den nächsten Jahren notwendigen Baumaßnahmen und
den Beschluss über deren Aufnahme in den Wirtschaftsplan des SGB. Für die
Feuer- und Rettungswache 1 wurden hier zunächst Planungsmittel in Höhe von
200.000 Euro eingestellt.
Zur Ermittlung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der
Baumaßnahme wurden umfangreiche Vorüberlegungen getätigt, die hier in
einem Variantenvergleich zusammengefasst sind:
Variante a – Vollständiger Neubau auf einem neuen Grundstück
Ein vollständiger Neubau auf einem neuen Grundstück ist in Bezug auf die
betrieblichen Einschränkungen während der Bauphase, der Flexibilität
hinsichtlich der Neukonzeption, sowie der Minimierung baulicher Risiken als die
beste Variante zu betrachten. Demgegenüber sind jedoch die folgenden
Aspekte zu berücksichtigen:Seite 2 von 12
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 Die Verkehrsanbindung der aktuellen Liegenschaft ist grundsätzlich
unmittelbar und sehr gut. Einsatzfahrzeuge können die Liegenschaft in
Richtung Innenstadt gradlinig verlassen. In Richtung Osten und Westen
besteht über den Lievelingsweg eine gute Anbindung. Über den
Potsdamer Platz besteht eine Anbindung auf kurzem Weg auf die BAB
555 in Richtung Köln und auf die BAB 565 in Richtung Beuel. Die BAB
565 wird in Richtung Süden unmittelbar über die Auffahrt Tannenbusch
erreicht.
 Ein Nachteil besteht in der verkehrlichen Auslastung des
Kreuzungsbereichs vor der Wache. Hier müssen Einschränkungen
wegen des Individualverkehrs, aber auch wegen der gleichzeitigen
Nutzung der Zu- und Ausfahrt durch BonnOrange und Tiefbauamt in
Kauf genommen werden.
 Die Analysen im Zuge der Brandschutz- und Rettungsdienst-
bedarfsplanungen haben die sehr gute Lage der Liegenschaft immer
wieder bestätigt. Insbesondere wegen des Erhalts der Auffahrt
Tannenbusch der BAB 565 in Richtung Süden ist auch langfristig keine
Veränderung zu erwarten.
 Aus Sicht der Brandschutzbedarfsplanung kommen andere Standorte
daher nur im unmittelbaren Umfeld des jetzigen Standortes in Frage.
Die dort befindlichen Grundstücke sind aber zu klein oder aber relativ
neuwertig bebaut, so dass kein Alternativstandort verfügbar ist.
 Durch den Neubau der Leitstelle auf dem jetzigen Grundstück wäre der
unmittelbare Anschluss an die Feuerwache und den Führungsdienst bei
einem Neubau in der Umgebung nicht mehr gegeben. Der örtliche und
funktionale Zusammenhang von Leitstelle und Feuer- und
Rettungswache ist jedoch bei einer Berufsfeuerwehr aus zahlreichen
Gründen (Besetzung von Fahrzeugfunktionen durch Leitstellenpersonal,
Personalverstärkung der Leitstelle durch Wach- und
Tagesdienstpersonal, direkter Zugriff und unmittelbare personelle
Besetzung der Einsatzleitung) besonders vorteilhaft und daher
dauerhaft zu gewährleisten. Der kurzfristige nochmalige Neubau der
Leitstelle auf einem neuen Grundstück wäre nicht verhältnismäßig.
Die bestehende Liegenschaft sollte daher auch weiterhin als Standort für die
Feuer- und Rettungswache 1 genutzt werden. Die Variante a wird daher nicht
weiterverfolgt.
Weiterhin gilt grundsätzlich:
Für die beiden nun zu betrachtenden Varianten einer baulichen Lösung am
bestehenden Standort ist die Verlegung der Nutzung des Tiefbauamtes im
nördlichen Grundstücksverlauf zu Beginn der Maßnahme zwingend zu
realisieren. Ohne diese Erweiterung des Wachgeländes wären sowohl die für
die Bauphase wichtigen Interimsflächen, als auch die für den baulichen
Endzustand erforderlichen zusätzlichen Nutzflächen nicht abbildbar.
Verschiedentliche Bemühungen des Tiefbauamtes zur Verlagerung der
Nutzung blieben bisher erfolglos. Die Suche wird nun intensiviert, mit dem Ziel
einer möglichst baldigen Verlagerung an den endgültigen Standort. Sofern diesSeite 3 von 12
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nicht realisierbar ist, wird eine Interimsverlagerung (ggf. in einer angemieteten
Liegenschaft) spätestens zum geplanten Baubeginn vorgenommen.
Erweiterungen bzw. Nutzungen und Inanspruchnahmen auf dem Gelände von
BonnOrange als AÖR kommen nicht in Betracht. Dies gilt insbesondere
deshalb, da diese Inanspruchnahmen gegenüber der AÖR dauerhaft rechtlich
gesichert werden müssten und somit die - auch langfristig weiter geplante -
Nutzung des Geländes durch BonnOrange entsprechend einschränken würden.
Auch für die Bauphase muss perspektivisch davon ausgegangen werden, dass
keine Flächen temporär in Anspruch genommen werden können, da auf dem
dortigen Gelände ebenfalls umfangreiche Erneuerungsarbeiten geplant sind.
Weiterhin kommt bei beiden Varianten der Anordnung der PKW-Stellplätze in
unterschiedlicher Ausprägung eine besondere Bedeutung zu. Die an dieser
Feuer- und Rettungswache vereinten Funktionalitäten machen eine
Verfügbarkeit von ca. 120 Stellplätzen in unmittelbarer Nähe erforderlich. Dies
ergibt sich zum einen aus dem Schichtwechseldienst der u.a. auch den An- und
Abtransport von persönlichen Ausrüstungsgegenständen beinhaltet. Zum
anderen ergibt sich der quantitativ dimensionierende Faktor aus dem
Einsatzablauf bei Großschadenereignissen. Zur schnellstmöglichen Besetzung
der Einsatzleitung (ggf. in Kombination mit dem Krisenstabsbetrieb),
zusätzlicher Einsatzfunktionen, sowie der personellen Besetzung von
Werkstätten ist eine Anfahrt der Mitarbeitenden mit PKW in Kombination mit
einer unmittelbaren und stets verfügbaren Parkmöglichkeit erforderlich. Die
derzeit vorhandenen 76 Stellplätze im Innenhof sind für diese Fälle nicht
ausreichend.
Variante b – Kernsanierung der bestehenden Gebäude:
Eine Variante zur Realisierung am bestehenden Standort stellt die
Kernsanierung der bestehenden Gebäude dar. Zur Bewertung sind die
folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
 Das L-förmige Hauptgebäude wäre auch nach einer umfangreichen
Sanierung aufgrund des Rastermaßes des verbleibenden
Gebäudekerns nur bedingt für eine jahrzehntelange Weiternutzung
geeignet. Die mangelnde Breite und die geringe Höhe des
Erdgeschosses sind hierfür die Hauptursache. Insbesondere ist es nicht
möglich, die Abmessungen der Fahrzeugstellplätze den aktuellen
Arbeitssicherheitsvorschriften anzupassen.
 Das Gebäude entspricht in zahlreichen Punkten nicht mehr den
betrieblichen Notwendigkeiten und den heutigen Baustandards. Dieser
Zustand kann im Rahmen einer Sanierung nur teilweise verbessert
werden.
 Das Gebäude müsste bis auf die tragende Betonsubstanz vollständig
zurückgebaut werden. Aus dem Erhalt dieser tragenden Teile wären die
einzigen Kostenvorteile zu erwarten. Ein erstelltes Betongutachten,
sowie Feststellungen bei laufenden Umbauten weisen hier jedoch
bereits Sanierungsbedarfe aus, ohne dass alle erforderlichen
Untersuchungen abschließend durchgeführt worden wären. Unter der
Fahrzeughalle mussten aufgrund von Korrosionsschäden bereitsSeite 4 von 12
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provisorische Abstützungen im Kellergeschoss installiert werden. Allein
aus dem Erhalt dieser Restsubstanz würden sich daher weitergehende
Projektrisiken ergeben.
 Eine Sanierung der Gebäude ist mit wesentlich höheren
Unwägbarkeiten und somit finanziellen, terminlichen und betrieblichen
Risiken verbunden als ein Abriss und Neubau. Dies gilt insbesondere
aufgrund der komplexen betrieblichen Zusammenhänge und der
räumlichen Enge auf dem Wachgelände.
 Eine Ausfahrt von Einsatzfahrzeugen direkt zum Lievelingsweg kann
nicht realisiert werden. Die unzulängliche, betrieblich ungünstige und
hinsichtlich der Arbeitssicherheit fragwürdige derzeitige
Verkehrsführung (Durchmischung von Einsatzverkehr und sonstigem
Wachverkehr) kann nicht entzerrt werden.
 Die Einschränkungen durch die Höhe der beiden Durchfahrten zum
oder aus dem Innenhof der Wache können nicht beseitigt werden.
 Derzeit steht keine adäquate Fläche für Übungen und die Bereitstellung
von Einsatzfahrzeugen bei besonderen Lagen zur Verfügung. Im Zuge
der dauerhaften Ertüchtigung der Wache sollten diese Flächen
zwingend geschaffen werden. Dies ist nur durch die Verlagerung der
PKW-Stellplätze vom Hof möglich. Diese Verlagerung ist auch für die
Baustelleneinrichtungsflächen und Interimslösungen in der Bauphase
erforderlich. Die dauerhafte Errichtung oder Anmietung von Parkraum in
dieser Größenordnung ist in der unmittelbaren Umgebung nicht möglich.
 Bei der Sanierung des Hauptgebäudes müssten in jedem Fall
langfristige und aufwändige Interimsunterbringungen in Containern und
angemieteten Räumlichkeiten sowohl auf dem Grundstück, als auch in
extern anzumietenden Liegenschaften erfolgen.
 Eine Interimsunterbringung der Feuer- und Rettungswache müsste bei
einer Sanierung in einem Bauabschnitt auf einem anzumietenden
Grundstück in der Nähe des Standortes erfolgen. Sofern hier eine
Gewerbeimmobilie gefunden werden kann, ist mit hohen Kosten für die
Herrichtung und Interims-Erweiterungsbauten zum Beispiel in Form von
Containern zu rechnen. Es müsste dann weiter mit einer deutlichen
Verschlechterung der Hilfsfristen gerechnet werden. Für den
Führungsdienst wäre eine Büroimmobilie anzumieten. Bei der
Realisierung in mehreren Bauabschnitten könnten diese Aufwendungen
verringert werden. In Anbetracht der Unwägbarkeiten einer Sanierung
mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bauzeit wäre das nicht zu
favorisieren.
 Als einziger Vorteil dieser Variante lässt sich anführen, dass das
Baurecht mit Bezug auf die Nachbarschaft, die Baugrenzen und
Gebäudehöhen gegeben ist, da im Wesentlichen keine den
diesbezüglichen Bestandsschutz auflösenden Maßnahmen durchgeführt
würden.
In Anbetracht der großen Risiken und der hohen Kosten einer Sanierung beiSeite 5 von 12
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gleichzeitig weiterhin erheblichen Einschränkungen über viele Jahrzehnte
weiterer Nutzung schlägt die Verwaltung vor, diese Variante nicht weiter zu
verfolgen.Seite 6 von 12
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Variante c – Weitgehender Teilabriss und Neubau der Feuer- und
Rettungswache am bestehenden Standort:
Es wird vorgeschlagen, die Bausubstanz der Feuer- und Rettungswache 1 auf
dem vorhandenen Gelände in mehreren Bauabschnitten in den wesentlichen
Teilen vollständig zu erneuern. Ein möglicher Bauablauf dazu kann wie folgt
skizziert werden:
 Es ist die Schaffung von PKW-Stellplätzen in der o.a. Größenordnung
erforderlich. Dies könnte erforderlichenfalls auch durch den Bau einer
Tiefgarage auf dem Grundstück abgebildet werden. Die dauerhafte
Errichtung oder Anmietung von Parkraum in dieser Größenordnung ist
in der unmittelbaren Umgebung nicht möglich.
 Für den Bauablauf wäre zunächst jedoch eine Auslagerung der PKW-
Stellplätze erforderlich. Hierzu sind (ggf. mehrere) externe
Interimsflächen für einen Teil der Baumaßnahme zu akquirieren.
Während der seinerzeitigen Baumaßnahme der Leitstelle konnte von
Straßen NRW eine große Zahl von Parkplätzen unter der Brücke der
Bundesautobahn 565 zur Verfügung gestellt werden. Wegen
zwischenzeitlich anderweitiger Vermietungen und der über viele Jahre
zu erwartenden Erneuerung dieser Brücke ist dies aber nicht mehr
möglich. Ein Teil der Plätze kann – sofern sich keine derzeit nicht
absehbaren Konfliktpunkte aus der weiteren Planung des
Autobahnkreuzes Nord ergeben – auf der derzeitigen Außenfläche des
Kanaldepots abgebildet werden. Hierfür können die Stellplätze mit
höchster Priorität vorgesehen werden.
 Im Folgenden wird dann das Wachgebäude in mehreren
Bauabschnitten durch Neubauten ersetzt. Die Leitstelle und der
Schlauchtrockenturm werden erhalten, gegebenenfalls auch die
Sonderfahrzeughalle.
 Der Wachbetrieb wird während der Baumaßnahme möglichst
vollständig auf dem Gelände aufrechterhalten. Dazu werden mit dem
Baufortschritt entsprechende Interimsverlagerungen durchgeführt.
Ein Grobkonzept zu solch einem Bauablauf wurde bereits entwickelt und zeigt
die grundsätzliche Machbarkeit.
Für die Bewertung einer solchen Variante müssen folgende Aspekte des
Bauablaufs, des Endzustandes und der Kosten und Risiken berücksichtigt
werden:
 Die betrieblichen Anforderungen - inkl. der Anforderungen aus dem
Arbeitsschutz - an eine Feuer- und Rettungswache müssen in allen
wesentlichen Punkten auf dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt
werden.
 Das Wachgebäude könnte in Richtung Hof vom Lievelingsweg
zurückgesetzt werden, womit eine Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge direkt
dorthin möglich wird. Die Verkehrsbeziehungen auf dem Gelände
können damit neu geordnet und entzerrt werden.Seite 7 von 12
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 Die derzeit völlig unzulänglichen Übungsmöglichkeiten können durch
die Neuordnung in einem akzeptablen Rahmen geschaffen werden.
 Der Neubau kann nach den aktuellen energetischen Standards errichtet
werden.
 Die Folgekosten können im Vergleich zu einer Sanierungsvariante ohne
Einschränkungen minimiert werden.
 Der Aufwand und die Kosten für Interimsunterbringungen können
minimiert werden. Je nach konkreter Herangehensweise können alle
Zwischenzustände auf dem Gelände selbst abgebildet werden.
 Die mit dem Bauen im Bestand verbundenen zeitlichen und
wirtschaftlichen Risiken werden reduziert.
 Für diese Variante ist das Baurecht aufgrund des derzeit gültigen
Bebauungsplans nicht gegeben. Es ist daher notwendig, dass der
Bebauungsplan dem Vorhaben entsprechend geändert wird. Nach
derzeitigem Stand steht dem Verfahren zur Durchführung einer
Bebauungsplanänderung nichts entgegen. Insbesondere hinsichtlich
des sensiblen Bereiches der Wohnbebauung am Zeisigweg sind durch
die vorgesehene Bebauung und die damit verbundene Abschottung
gegenüber den betrieblichen Emissionen deutliche Verbesserungen
zum jetzigen Zustand und den derzeit im Bebauungsplan vorhandenen
Festlegungen zu erkennen.
Aufgrund der vielfältigen Randbedingungen und Abhängigkeiten, die sich im
speziellen auch aus dem Umstand ergeben, dass im laufenden Betrieb einer
Feuer- und Rettungswache auf dem Grundstück gebaut werden muss, mögen
sich aber auch gegenüber dem Grobkonzept abgewandelte Lösungsansätze
aus einer eingehenderen Betrachtung als vorteilhaft herausstellen. Es ist daher
im Weiteren geplant, die hier dargestellte Bauoption als Grundlage für ein
beschränktes Wettbewerbsverfahren zu verwenden, in dem durch vertiefende
Betrachtungen eine möglichst optimierte, endgültige Grundlage für die weiteren
Planungen herausgearbeitet und ausgewählt wird.
Bebauungsplanverfahren:
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 7523-95 sieht für den zu ändernden
Bereich ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Feuerwache und städtischer
Fuhrpark) mit einer GRZ von 0,6 und eine Baumassenzahl von 3,5 innerhalb
eines größeren Baufensters vor, das einen weiten Teil des Plangebietes in
Anspruch nimmt. Die maximal zulässige Bauhöhe beträgt 74,0m ü.NN, wobei
die Überschreitung der maximalen Bauhöhe für einen Feuerwehrturm zulässig
ist. Einschränkend sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren
Geräuscheinwirkungen auf das benachbarte Wohngebiet, gemessen an der
Grundstücksgrenze, die Lautstärke von 50 dB(A) am Tage und 35 dB(A) in der
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) nicht überschreiten. Entlang des Zeisigweges
erstreckt sich eine Fläche für Stellplätze, an die sich Richtung Westen eine
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß § 9 (1) Nr. 15
BauGB anschließt.Seite 8 von 12
Seite 9
Es ist damit zu rechnen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes dem
geplanten, stufenweise zu realisierenden Ersatzneubau widersprechen. Es ist
daher notwendig, das vorhandene Planungsrecht zu ändern. Geändert werden
soll der von dem Ersatzneubau der Feuerwehr betroffene Bereich (Flurstück
617).
Der von BonnOrange genutzte Bereich (Flurstück 616) wird ebenfalls
miteinbezogen, da hier eine Rückkehr zu der Nutzung im Sinne der
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr zu erwarten ist (Fläche für den
Gemeinbedarf – Feuerwache und städtischer Fuhrpark). Damit beinhaltet das
Plangebiet ein größeres Areal zwischen Zeisigweg, Lievelingsweg und der
Anschlussstelle Bonn-Zentrum der Autobahn A 555. Damit frühzeitig
Planungsrecht für den Ersatzneubau geschaffen werden kann, um so die
Genehmigungsfähigkeit der Planungen sicherzustellen, soll das Verfahren
vorsorglich schon jetzt auf den Weg gebracht werden. Sofern sich aus der
Größe des Plangebietes signifikante Verzögerungen für das vorrangige Ziel der
Planrechtschaffung für den Ersatzneubau der Feuerwache ergeben sollten,
werden die Verfahren im Verlauf getrennt und die Planbereiche „Feuerwehr“
und „BonnOrange“ separat behandelt.
Die Änderung des Planungsrechts soll in Form eines neu aufzustellenden
Bebauungsplans erfolgen. Im Hinblick auf die Größe der zulässigen
Grundfläche kann der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden. Nach derzeitigem Stand ist das Bebauungsplanverfahren im
sogenannten Vollverfahren durchzuführen.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Anforderungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung werden im Rahmen
des B-Planverfahrens eingebracht. Hierbei wird das "Leitbild der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimanpassung" (DS 190114) berücksichtigt. Das derzeit
genutzte Areal weist keine bedeutsamen Klimafunktionen (Kaltluftlieferung,
Kaltluftleitbahn) auf. Sollte für einen Neubau ein anderes Grundstück in
Betracht gezogen werden, ist dieses zunächst im Hinblick auf seine
Klimafunktionen zu prüfen.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Das im Innenbereich gelegene Plangebiet, ist i.W. durch die Bestandsgebäude
sowie durch umfassend versiegelte Nebenflächen gekennzeichnet. Es weist in
den Randbereichen Baumbestand auf, der satzungsgeschützt ist.
Zur Realisierung der Planung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen durch
die Aufstellung eines Bebauungsplans im Vollverfahren (gem. § 2 (4) BauGB)
mit Umweltprüfung / Umweltbericht erstellt werden.
Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden kann, wird im weiteren Verfahren eine
Artenschutzprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse in der weiteren Planung
berücksichtigt werden.Seite 9 von 12
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Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchgeführt werden. Die Durchführung wird an die pandemische Situation
angepasst. Der Verfahrensablauf wird in der entsprechenden Beschlussvorlage
dargestellt.
Zur Einschätzung des Vorhabens und die Einstufung in die jeweilige Priorität
werden die nachfolgenden Kriterien herangezogen:
- Quantität: Es wird kein Wohnungsbau vorgesehen.
- Fördermittel und Befristungen: die Möglichkeit einer Inanspruchnahmen
von Fördermitteln wird im Zuge des weiteren Planungsprozesses
geprüft.
- Städtisches Interesse: Dem Erhalt und der qualitativen
Weiterentwicklung der Kapazitäten von Feuerwehr und Rettungsdienst
werden ein hohes städtisches Interesse zugesprochen.
- Kosten für die Stadt: Gegebenenfalls muss zur Beschleunigung des
Verfahrens ein Büro eingeschaltet werden, daneben entstehen
gegebenenfalls Kosten für Gutachten.
- Prioritätensetzung: Sicherung und Weiterentwicklung von Feuerwehr
und Rettungsdienst haben eine hohe Priorität.
Mit der hier vorgeschlagenen Herangehensweise ist mit einer Projektlaufzeit
von ca. zehn Jahren ab Beschlussfassung bis zur vollständigen Umsetzung zu
rechnen.
Aufgrund der skizzierten, komplexen Gesamtzusammenhänge ist das
Investitionskostenvolumen anhand der möglichen Bauvolumina und sonstigen
absehbaren Einflussgrößen noch nicht zu beziffern. Bei Betrachtung der
Lebenszykluskosten wird die Sanierung des Bestandes (Variante b) im
Vergleich zur Errichtung eines gleich großen Neubaus allein aufgrund der
geringeren Lebensdauer und der energetischen Situation deutlich
unwirtschaftlicher sein.
Außerdem sind derzeit ebenfalls noch nicht bezifferbare Kosten für die
notwendige Verlagerung und den Neubau des Kanaldepots einschließlich der
Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen.
Im weiteren Verlauf ist nach dieser grundsätzlichen Beschlussfassung
vorgesehen, nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens die favorisierten
Planungsergebnisse mit der zugehörigen Kostenschätzung den politischen
Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Für die Maßnahme sind bisher im Wirtschaftsplan SGB für 2021 Planungsmittel
in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen. Für die Durchführung des
Wettbewerbsverfahrens und die Planungen zur Änderung des
Bebauungsplanes werden für 2021 300.000,00 € an zusätzlichen
Planungsmitteln bereitgestellt.
Die Bereitstellung der Mittel über den hier beschriebenen Umfang hinaus erfolgtSeite 10 von 12
Seite 11
mit der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des SGB für das Jahr
2022ff. Dies betrifft auch die derzeit ebenfalls noch nicht bezifferbaren Kosten
(aufgrund des noch nicht bekannten neuen Standortes) für die notwendige
Verlagerung und den Neubau des Kanaldepots einschließlich der
Gewässerunterhaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 500.000 EUR WP 2021 300.000 EUR
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
500.000 EUR 300.000 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6423-1 (öffentlich)Seite 11 von 12
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Datenstand: 02.11.2026, 20:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de