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210386-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten am Frankenbad

Nummer
210386-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210386 Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten am Frankenbad

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210386-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung
einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten
Öffnungszeiten am Frankenbad
Beratungsfolge
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum o.g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Frankenbad ist in der Regel von Anfang September bis Ende Mai
werktäglich von 6.30 Uhr bis 21 Uhr sowie samstags von 7 bis 17 Uhr und
sonntags von 8 bis 16 Uhr für den Vereins-, bzw. den öffentlichen Badebetrieb
geöffnet. In dieser Zeit sind auch die Toiletten im Foyer öffentlich nutzbar, da
das Personal des Sport- und Bäderamtes vor Ort ist.
In den Sommermonaten - in der Regel von Ende Mai bis Ende August - ist das
Personal des Frankenbades im Römerbad im Einsatz und das Frankenbad
bleibt geschlossen. In dieser Zeit sind auch die Toiletten im Foyer des
Frankenbades nicht nutzbar.
Die Öffnung des Foyers, um die Erreichbarkeit der dortigen Toiletten auch
außerhalb des Badebetriebes sicherzustellen, sieht die Verwaltung aus
Sicherheitsgründen kritisch. Bei einer Öffnung außerhalb der Öffnungszeiten
des Schwimmbades wäre das gesamte Bad begehbar. Es bedarf deshalb einer
intensiven Kontrolle, um dieses zu verhindern. Für eine Kontrolle reicht die
Beauftragung einer einzelnen Person aus Sicht der Verwaltung nicht aus. Hier
müsste mindestens eine Doppelbesetzung erfolgen, um auch die Reinigung der
Toilette während der Öffnungszeiten sicherzustellen. Die Kosten hierfür wären
noch zu kalkulieren. Die Dienstleistungen müssten am Markt ausgeschrieben
werden. Ob der finanzielle Aufwand durch die zu erzielenden Einnahmen aus
der Parkplatzbewirtschaftung gedeckt werden könnte, ist aus Sicht der
Verwaltung fraglich.
Eine privatrechtliche Bewirtschaftung des Parkplatzes wird aus Sicht der
Verwaltung begrüßt. Die Verwaltung schlägt vor, zusammen mit den
Stadtwerken Bonn ein Konzept zur Bewirtschaftung des Parkplatzes am
Frankenbad, das eine Sondernutzung für Badegäste beinhaltet, zu erarbeiten
und der Bezirksvertretung Bonn und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Sollte der Parkplatz in die Parkgebührenordnung der Bundesstadt BonnSeite 1 von 2
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einbezogen und Parkscheinautomaten aufgestellt werden, wie bei den
umliegenden öffentlichen Verkehrsflächen, würden die Einnahmen nicht dem
Haushalt des Sport- und Bäderamtes zugeordnet werden können. Außerdem
könnten die öffentlich-rechtlich zu entrichtenden Parkgebühren nicht mit den
Eintrittspreisen für das Schwimmbad verrechnet werden.
Deshalb wäre eine privatrechtliche Lösung zu bevorzugen.
Eine Sonderöffnung der Toiletten im Frankenbad kann dadurch allerdings nicht
gegenfinanziert werden.
Die Verwaltung schlägt als Alternative vor, den Standort Vorplatz
Frankenbadplatz in die Liste der öffentlichen Standorte für mobile
Toilettenanlagen aufzunehmen oder bei der Sanierung des Frankenbades zu
prüfen, ob es denkmalschutzrechtlich vertretbar wäre, einen gesonderten
Zugang zu den öffentlichen Toiletten im Gebäude herzurichten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de