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210386 · Antrag

Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten am Frankenbad

Nummer
210386
Art
Antrag
Veröffentlicht
29.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.05.2021 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210386-01 ST Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten am Frankenbad

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Antrag
öffentlich
210386
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Jakob Kraasch
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
DIE LINKE Bezirksfraktion Bonn
Hanno von Raußendorf
Rolf Beu, Grüne-Stadtratsfraktion
23.03.2021 gez. Reeh-Schall
Maßnahmen zur Realisierung und Finanzierung
einer öffentlichen Toilette mit bedarfsgerechten
Öffnungszeiten am Frankenbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Anhörung
Rat 06.05.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die im Foyer des Frankenbades befindlichen Toiletten ganzjährig für die
Öffentlichkeit in den Nachmittags- und Abendstunden, mindestens zwischen 14
Uhr und 22 Uhr, anzubieten. Zu diesem Zwecke wird ergänzend zu den
bisherigen Nutzungszeiten, die bisher nur im Zeitfenster
des Schwimmbadbetriebes lagen, mit Hilfe einer Aufsicht im Foyer die
Nutzungsmöglichkeit ganzjährig angeboten. Die ganzjährige Nutzung wird so
schnell wie möglich realisiert.
2. zum Zwecke der Finanzierung den Besucherparkplatz des Frankenbades mit
Parkgebühren zu bewirtschaften. Dabei werden weiterhin Parkplätze für
Menschen mit Behinderungen kostenfrei angeboten. Besucherinnen und
Besucher des Schwimmbades Frankenbades können die Parkgebühr auf dem
Schwimmbadparkplatz für die Dauer von zwei Stunden auf den
Schwimmbadeintrittspreis in voller Höhe anrechnen lassen. Die Einnahmen aus
der Parkraumbewirtschaftung sind zweckgebunden und gehen dem
Betriebsergebnis des Frankenbades bzw. dem Bäderamt zu, um Mehrkosten
aus Punkt 1.) sowie den Frankenbadbetrieb mit zu finanzieren.
Begründung
Nicht nur der Rat der Stadt Bonn und die Verwaltung haben sich in der
Vergangenheit mit dem Angebot von öffentlichen Toiletten im Bonner
Stadtgebiet beschäftigt. Auch eine Masterarbeit der Bonnerin Martine Kayser
macht dies und kommt zu dem Schluss, dass die in Bonn
vorhandenen öffentlichen Toiletten bei weitem nicht ausreichen.Seite 1 von 3

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Insbesondere die Innere Nordstadt mit dem zentralen, gut besuchten
Frankenbadplatz weist kein öffentliches Toilettenangebot auf Straßen oder
Plätzen aus, von der öffentlichen Toilette im Stadthaus abgesehen.
Der Bedarf ist in diesem Berreich offensichtlich: Schon seit vielen Jahren ist die
Toilettensituation am Frankenbadplatz problematisch. Während im Winter zu
den Öffnungszeiten des Frankenbades auch die Foyertoiletten der
Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stehen, gibt es außerhalb
der Badesaison kein solches Angebot. Insbesondere Besucher des Platzes
haben keine Möglichkeit, ein adäquates Angebot in unmittelbarer Nähe zu
nutzen.
Gerade der Neubau von öffentlichen Toiletten ist aber kostenintensiv, wie
bspw. die Diskussion um den Neubau einer solchen Anlage in Bad Godesberg
zeigt.
Naheliegend wäre daher, das bestehende Angebot im Frankenbad
bedarfsgerecht auszuweiten. Der jetzige Vorschlag kombiniert Ideen zur
Schaffung öffentlicher Toilettenangebote mit Konzepten der Bürgerinitiative
„Frankenbad bleibt Schwimmbad“, die bereits vor einigen Jahren
die Bewirtschaftung des Schwimmbadparkplatzes vorgeschlagen hat, um
mithilfe von Einnahmen und Besucherregeln die Situation von
Schwimmbadbesuchern und Nutzern des Platzes zu verbessern.
Dabei fallen keine Kosten für die Errichtung einer Toilettenanlage, sondern
lediglich für den
Betrieb an. Denn die Toilettenanlage im Foyer des Frankenbades ist
betriebsbereit und auch erst kürzlich saniert worden. Die Realisierung kann
über eine Servicekraft erfolgen, die ganzjährig das Foyer beaufsichtigt.
Ein solches Angebot ist aufgrund verschiedener Faktoren nur mit konstanter
Aufsicht und
angepassten Reinigungsintervallen realisierbar.
Für die Öffnung wird entsprechend dem Bedarf eine Öffnung von mindestens
14:00 Uhr bis 22:00 empfohlen. Zu dieser Zeit halten sich vor allem an Tagen
mit guter Witterung und sommerlichen Temperaturen viele Menschen auf dem
Frankenbadplatz auf und verweilen dort. Die Kosten für die Öffnung können
über Einnahmen aus der Bewirtschaftung des
schwimmbadeigenen Parkplatzes gegenfinanziert werden.
Der öffentliche Schwimmbadparkplatz des Frankenbades wird lt. Gutachten
„Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt August 2019“ des „Ingenieursbüro für
Integrierte
Verkehrsplanung Runge IVP“ überwiegend nicht von Schwimmern genutzt.
Nach aktuellen
Zählungen von Anwohnern liegt die Auslastung der bis zu 56 angebotenen
Parkplätze mittlerweile über dem im Gutachten genannten Auslastungswert.
Nahezu alle Parkplätze dort sind ganzjährig tagsüber belegt, auch die
Nachtauslastung ist hoch.
Aus diesem Grunde bietet sich eine gebührenbelegte Bewirtschaftung des
Parkplatzes an. Für Menschen mit einer Behinderung sowie für Besucherinnen
und Besucher des Schwimmbades, die mit dem Auto anreisen, sind
Ausnahmen zu definieren. Neben den schon jetzt vorhanden, kostenlosen
Parkplätzen für Menschen mit Behinderung wird für Schwimmbadbesucher
die Parkgebühr auf dem Schwimmbadparkplatz für die Dauer von bis zu zwei
Stunden auf den Eintrittspreis angerechnet.
Für Betriebsangehörige des Frankenbades stehen weiterhin die
nichtöffentlichen Parkkplätze zu den aktuellen Regeln zur Verfügung. SonstigeSeite 2 von 3

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Mitarbeiter der Stadt parken gemäß der städt. Praxis zur Nutzung
gebührenpflichtigen, öffentlichen Parkraums.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfiehlt sich eine Realisierung mit zwei
Parkscheinautomaten. Eine weitergehende technische Installation bspw. von
Schranken scheint nicht sinnvoll, da das Ausfallrisiko bspw. durch
unsachgemäßen Gebrauch oder Vandalismus sich gegenüber einer einfachen
Ticketstation erhöhen würde.
Die Einhaltung der Gebührenordnung und Parkzeiten kann zukünftig weiterhin -
in Fortführung der derzeitigen Praxis - durch Amt 33 erfolgen.
Im Ergebnis erhält die Stadt Bonn an einem hochfrequentierten, belebten und
beliebten Platz im inneren Stadtgebiet eine öffentliche Toilette, ohne dass
aufwändige Baumaßnahmen erforderlich sind. Für zusätzliche Öffnungszeiten
und Reinigung müsste lediglich mehr Arbeitszeit eingeplant werden, die über
die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschung auf dem Gelände ohne
weiteres finanziert werden kann.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de