← zurück zu 210341

210341-05 AA · Änderungsantrag

Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC) Antrag zur Vorlage 210341

Nummer
210341-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sondersitzung des Sportausschusses 10.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210341 Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.089 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
210341-05 AA
Antragsteller/in:
Corinna Dahmen
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Fenja Wittneven-Welter
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
10.06.2021
Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus
eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine
des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und
des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC)
Antrag zur Vorlage 210341
Beratungsfolge
Sportausschuss 10.06.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag wird folgendermaßen geändert:
1. Den Schüler-Rudervereinen des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums
(GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC) wird für den Neubau
eines Boothauses im Jahr 2022 aus städtischen Sportfördermitteln
einmalig ein Betrag von maximal 125.000 Euro zur Verfügung gestellt,
sofern die Vereine einen förderfähigen Projektantrag im Sinne der
Sportförderrichtlinien Ziffer 3.1 mit einem Eigenanteil von mindestens 50
% der beantragten Mittel vorweisen können. Die Summe kann bei Bedarf
auch auf die Folgejahre aufgeteilt werden. Es wird für das Projekt keine
darüber hinausgehende städtische Förderung aus den Sportfördermitteln
oder sonstigen Haushaltsmitteln bereitgestellt.
2. Das von den Vereinen für den Neubau des Bootshauses vorgesehene
städtische Grundstück Elsa-Brandström-Straße/Rheinaustraße wird den
Vereinen zu diesem Zweck zum festgelegten Erbbauzins von 1 % des
Bodenwertes in Erbpacht überlassen.
3. Um die zu bebauende Fläche im Landschaftsschutzgebiet und im
Denkmalpark Rheinaue möglichst gering zu halten und den Vorgaben
des Bebauungsplans Rechnung zu tragen, ist bei der Planung desSeite 1 von 2
Seite 2
Neubaus der Raumbedarf auf die unmittelbaren Erfordernisse des
Ruder- und Vereinsbetriebs zu beschränken. Die Rudervereine setzen
die Baumaßnahme „Bootshaus“ in Eigenregie um und stimmen sich über
Art und Umfang mit der Unteren Naturschutzbehörde, der
Bezirksregierung Köln und den politischen Gremien Bonns ab.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de