210341-05 AA · Änderungsantrag
Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC) Antrag zur Vorlage 210341
Kerndaten
- Nummer
- 210341-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Sportausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210341-05 AA Antragsteller/in: Corinna Dahmen Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Fenja Wittneven-Welter SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 10.06.2021 Bürgerantrag: Antrag auf Förderung des Neubaus eines Bootshauses für die Schüler-Rudervereine des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC) Antrag zur Vorlage 210341 Beratungsfolge Sportausschuss 10.06.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag wird folgendermaßen geändert: 1. Den Schüler-Rudervereinen des Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasiums (GRS) und des Friedrich-Ebert-Gymnasiums (SRC) wird für den Neubau eines Boothauses im Jahr 2022 aus städtischen Sportfördermitteln einmalig ein Betrag von maximal 125.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern die Vereine einen förderfähigen Projektantrag im Sinne der Sportförderrichtlinien Ziffer 3.1 mit einem Eigenanteil von mindestens 50 % der beantragten Mittel vorweisen können. Die Summe kann bei Bedarf auch auf die Folgejahre aufgeteilt werden. Es wird für das Projekt keine darüber hinausgehende städtische Förderung aus den Sportfördermitteln oder sonstigen Haushaltsmitteln bereitgestellt. 2. Das von den Vereinen für den Neubau des Bootshauses vorgesehene städtische Grundstück Elsa-Brandström-Straße/Rheinaustraße wird den Vereinen zu diesem Zweck zum festgelegten Erbbauzins von 1 % des Bodenwertes in Erbpacht überlassen. 3. Um die zu bebauende Fläche im Landschaftsschutzgebiet und im Denkmalpark Rheinaue möglichst gering zu halten und den Vorgaben des Bebauungsplans Rechnung zu tragen, ist bei der Planung desSeite 1 von 2 Seite 2 Neubaus der Raumbedarf auf die unmittelbaren Erfordernisse des Ruder- und Vereinsbetriebs zu beschränken. Die Rudervereine setzen die Baumaßnahme „Bootshaus“ in Eigenregie um und stimmen sich über Art und Umfang mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Bezirksregierung Köln und den politischen Gremien Bonns ab. Begründung Erfolgt mündlich. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de