210276-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 210276-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210276-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 14.03.2021 Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Parkraumkonzept Nordstadt ist am 08.12.2022 vom Rat der Stadt Bonn beschlossen worden (DS-Nr. 222180). Derzeit erfolgen die vorbereitenden Arbeiten zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung. Die Umsetzung ist für den Sommer 2023 geplant. Das Parkraumkonzept ist eingebettet in das Projekt des Modellquartiers Bönn‘sches Viertel Innere Nordstadt (DS-Nr. 220946). Im Rahmen der vorgenannten Beschlüsse findet ein umfangreiches Beteiligungskonzept in der Inneren Nordstadt statt. Hierzu wird die Verwaltung rechtzeitig umfassend informieren. Die Auftaktveranstaltung ist im April 2023 vorgesehen. Infolge werden verschiedene Beteiligungsformate und Aktionen vorgestellt, um Maßnahmen eines Mobilitäts- und Verkehrskonzeptes zu diskutieren und auszuprobieren. Berücksichtigung sollen hier zahlreiche Maßnahmen finden, die im Rahmen einer Verkehrswende und bei der Umsetzung des Klimaplans eine Rolle spielen. Bereits vorgesehene Maßnahmen im Rahmen des Parkraumkonzeptes sind Radabstellanlagen, Ladeinfrastruktur, Carsharing, Lieferzonen, Außengastronomie, Stadtmobiliar und Mobilitätsstationen. Zudem sollen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs, Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie die Einbeziehung weiterer Akteure im Quartier im Rahmen der Mitwirkung und Beteiligung Bönn’sches Viertel entwickelt und den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und schließt sich den inhaltlichen Ausführungen entsprechend an. Der Bürgerantrag wird damit als erledigt angesehen. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de