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210276 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die

Nummer
210276
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
21.02.2023
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 21.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.04.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210276-01 ST Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt
  2. 210276-02 ST Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210276
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und
Verwaltungssteuerung
Dezernat:
Dez. OB
14.03.2021
Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die Erstellung eines integrierten Mobilitäts- und
Parkraumkonzepts für die Bonner Nordstadt als Modellprojekt für eine Planung
und Umsetzung der Verkehrswende auf Stadtteilebene.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben
sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 7
Arbeitskreis Mobilität im Macke-Viertel/Altstadt
an den Rat der Stadt Bonn
und an die Bezirksvertretung Bonn Bonn, 14.03.2021
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
Erstellung eines integrierten Mobilitäts- und Parkraumkonzepts für die Bonner
Nordstadt als Modellprojekt für eine Planung und Umsetzung der Verkehrswende
auf Stadtteilebene
(Bezug: Gutachten des Ingenieurbüros Runge IVP Ingenieurbüro für Integrierte Ver-
kehrsplanung „Parkraumuntersuchung Bonner Norden“ vom August 2019)
Der Arbeitskreis Mobilität im Macke-Viertel/Altstadt bittet den Rat der Stadt Bonn sowie die
Bezirksvertretung Bonn die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Bestandsaufnahme des In-
genieurbüros Runge für die Bonner Nordstadt mit dem im Gutachten genannten
räumlichen Geltungsbereich ein integriertes Mobilitäts- und Parkraumkonzept zu er-
arbeiten, welches Modellcharakter für die Erprobung und Umsetzung der Verkehrs-
wende auf Stadtteilebene hat. Das zu erarbeitende Konzept soll den Anforderungen
und Zielen des integrierten Klimaschutzkonzepts, der Nachhaltigkeitsstrategie der
Stadt Bonn (2018), des Masterplans Innere Stadt, des Radentscheids sowie einer
sozialgerechten Stadtentwicklung gerecht werden und damit zu einer Angleichung
der Lebensqualität in allen Quartieren der Nordstadt beitragen. Die Projekte des
Masterplans Innere Stadt werden fortgeführt und in das Mobilitäts- und Parkraum-
konzept übernommen. Die Ergebnisse des integrierten Planungsprozesses dienen
als Grundlage für einen stufenweisen Umbau der Nordstadt zu einem kindergerech-
ten, lebenswerten und nachhaltigen Stadtteil.
2. Die Erstellung des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts erfolgt unter Berücksichtigung
der Zielsetzungen „verträgliche Mobilität für alle durch eine echte Verkehrswende
mit gerechter Aufteilung des öffentlichen Raums auf den Fuß- und Radverkehr,
ÖPNV und KFZ-Verkehr“. Dies beinhaltet in der Konsequenz:
a. Das Mobilitäts- und Parkraumkonzept für die Bonner Nordstadt erfüllt mindestens
die Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen (RASt) und stellt eine Regelgehweg-
breite von mindestens 2,5 m sicher, ohne das dabei bestehende Gehwege entfernt
werden.Seite 2 von 7
b. Durch Umwandlung von PKW-Stellplätzen wird flächendeckend in der Nordstadt
an geeigneten Stellen ausreichend Platz für Radabstellanlagen geschaffen sowie
auch für abschließbare, ggf. mietbare Fahrradboxen und Abstellplätze für Lastenrä-
der.
c. Aus Gründen des notwendigen klimaresilienten Stadtumbaus und zur Steigerung
der Aufenthaltsqualität werden in den bislang unbegrünten Straßen Stellplätze zu-
gunsten von Baumpflanzungen aufgegeben. Dort, wo aufgrund von Leitungen und
Kanälen keine Baumpflanzungen möglich sind, werden Pflanzflächen mit hitzeresis-
tenten und insektenfreundlichen Sträuchern und Stauden angelegt, bzw. zur Anlage
in Patenschaft ermöglicht.
d. Um die Nordstadt vom Parkraumsuchverkehr zu entlasten, wird der gesamte
Parkraum im Geltungsbereich bewirtschaftet. Es wird ein Parkraumbewirtschaf-
tungskonzept für Kurzeitparkende erstellt mit dem Ziel einer dem Wert des öffentli-
chen Raums angemessenen Bepreisung. Die notwendige Preiserhöhung gilt auch
für Bewohnerparkausweise, wobei geprüft werden soll, ob eine soziale Dimension
bei der Vergabe und Bepreisung der Bewohnerparkausweise eingeführt werden
kann. Es wird geprüft, inwieweit öffentliche und private Parkhäuser, Tiefgaragen und
Parkplätze (Büronutzung, Einzelhandel) in das Parkraum- und Bewirtschaftungs-
konzept einbezogen werden können und wo Liefer- und Ladezonen erforderlich
sind. Bei den Stellplätzen soll nicht mehr zwischen Anwohner*innen und Kurzzeit-
parkenden unterschieden werden, sondern alle Stellplätze sollen sowohl mit dem
Anwohner*innenausweis, als auch mit einem kostenpflichtigen Parkschein benutzt
werden dürfen.
e. Im Rahmen des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts wird geprüft, in welchen Teil-
bereichen der Nordstadt Fußgänger- und Fahrradzonen bzw. Spielstraßen einge-
führt werden sowie in welchen Straßen die Einführung von Protected Bike Lanes
zur Steigerung des Fahrkomforts und Erhöhung der Sicherheit erforderlich werden.
3. Die im Gutachten des Ingenieurbüros Runge „Parkraumuntersuchung Bonner Nor
den“ vom August 2019, als „wesentliche Aspekte“ genannten Zielsetzungen des
Konzepts und das darin favorisierte Szenario 4 „Parkraumkonzept Bonn Nordstadt“
werden nicht weiterverfolgt.
4. Die Bezirksvertretung Bonn hebt den Beschluss „Bürgerinfo zum Parkraumkonzept
Bonner Nordstadt“ auf.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Bürger*innenbeteiligungskonzept
für die Erarbeitung des Mobilitäts- und Parkraumkonzepts zu erstellen mit dem
Ziel, eine ausreichende Teilhabe aller Nutzer- und Bewohnergruppen während des
gesamten Erarbeitungs- und Umsetzungsprozesses sicherzustellen. Dabei wird
die Einrichtung eines Runden Tisches bestehend aus Vertreter*innen von Bewoh-
ner*innen, Bürgerinitiativen, Vereinen, Gewerbe und Gastronomie sowie Verwaltung
eingerichtet, der den gesamten Arbeitsprozess begleitet.Seite 3 von 7
Begründung:
Die vorliegende Parkraumuntersuchung Bonner Nordstadt ist mit den darin genannten
„wesentlichen Aspekten“ als Zielsetzung und der vorgenommenen Priorisierung unter den
wesentlichen Teilaspekten sowie dem favorisierten Szenario 4 mit dem Titel „Parkraum-
konzept Bonn Nordstadt“ nicht mehr zeitgemäß. (siehe Anlage)
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Parkraum- und Mobilitätskonzept für die Nordstadt
zu erarbeiten. (DS-Nr. 1412131NV3) Im Bau- und Vergabeausschuss am 23.06.2016 fiel
der Beschluss, dies durch ein Ingenieurbüro erarbeiten zu lassen. (DS-Nr. 1611800). Ein
alle Verkehrsarten umfassendes Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt liegt nach un-
serer Kenntnis bisher nicht vor. Ein Parkraumkonzept bildet nur einen von vielen Baustei-
nen einer übergeordneten Mobilitätskonzeption, die die Flächenansprüche aller Verkehrs-
teilnehmer*innen (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, ruhender und fließender KFZ-Verkehr) so-
wie sonstiger Nutzungsansprüche z.B .für Begrünung angemessen zu berücksichtigen
und in Einklang zu bringen hat. Die vorliegende Parkraumuntersuchung vermittelt den Ein-
druck, dass die Verteilung des öffentlichen Raums sehr einseitig zugunsten der Bereitstel-
lung von Parkraum für Bewohner*innen und zu Lasten der übrigen berechtigten Flächen-
ansprüche erfolgt ist.
Seit der Beauftragung im Jahre 2016 hat die Stadt Bonn den Klimanotstand ausgerufen,
die Nachhaltigkeitsstrategie und das integrierte Klimaschutzkonzept mit der Planungshin-
weiskarte beschlossen. Bei der Erstellung des Masterplans Innere Stadt wurden bereits im
Rahmen eines intensiven Bürgerbeteiligungsprozesses für Teilbereiche des Untersu-
chungsraums Zukunftsperspektiven entwickelt und Fördermittel für die Umsetzung bean-
tragt, was ebenfalls zu berücksichtigen ist. Zudem ist der Rat der Stadt Bonn jüngst mit
großer Mehrheit dem Radentscheid beigetreten. Aus all diesen Konzepten ergeben sich
Flächenansprüche an den öffentlichen Raum. Diese bleiben bei der vorliegenden Park-
raumuntersuchung für die Bonner Nordstadt bisher weitestgehend unberücksichtigt.
Aus diesen Gründen regt der Arbeitskreis Mobilität im Macke-Viertel/Altstadt an,
auf der Grundlage der Bestandsaufnahme der vorliegenden Parkraumuntersuchung ein
neues zukunftsweisendes Mobilitäts- und Parkraumkonzept zu entwickeln, das zu einer
gerechteren Flächenaufteilung des knappen öffentlichen Raums und zur Angleichung der
Lebens- und Aufenthaltsqualität in allen Teilquartieren der Nordstadt beiträgt. Der Arbeits-
kreis spricht sich für die Beibehaltung der Abgrenzung des Untersuchungsraums aus. Bei
einer engeren Abgrenzung wäre zu befürchten, dass der Parkraumsuchverkehr noch stär-
ker in die äußeren Teilquartiere abgedrängt und dort den Spielraum für Aufwertungen des
öffentlichen Raums weiter einschränken würde. Der
Erarbeitungsprozess sowie dessen Ergebnisse sollen Modellcharakter für die Umsetzung
der Verkehrswende auf Stadtteilebene haben und als positives Beispiel für andere Stadt-
teile dienen können. Nach Auffassung der Antragsteller ist die Nordstadt wegen der zen-
tralen Lage, der guten ÖPNV-Erschließung und der vielen Haushalte ohne privaten PKW
als Modellquartier geeignet.
Aus Sicht der Antragsteller sollte bei allen Überlegungen zu einem Mobilitäts- und Park-
raumkonzept, welches über Jahrzehnte die Aufenthaltsqualität der Bonner Nordstadt maß-
geblich mitprägen wird, mindestens den aktuellen gültigen technischen Regelwerken ent-
sprochen werden. Erfolgversprechende Ansätze, wie „.... nach Möglichkeit die vorhande-
nen Parkhäuser, Tiefgaragen und Supermarktparkplätze in den Abend und Nachtstunden
für Anwohner gegen eine geringe Gebühr zu öffnen“ sollten nicht nur wie im vorliegenden
Konzept angerissen, sondern ernsthaft verfolgt werden.Seite 4 von 7
Die private Beanspruchung des öffentlichen Raums durch das Abstellen eines PKWs sollte
den Wert des öffentlichen Raums angemessen widerspiegeln. Deshalb sollten die Park-
raumgebühren im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung überprüft und angepasst wer-
den. Dabei ist zu prüfen, ob bei der Vergabe von Parkausweisen eine soziale Komponente
eingeführt werden kann.
Die Planung und Umsetzung eines zukunftsfähigen Mobilitäts- und Parkraumkonzepts für
die Bonner Nordstadt kann nur mit intensiver Beteiligung der Bewohner*innen und Gewer-
betreibenden gelingen. Deshalb fordert der Arbeitskreis Mobilität ein umfassendes Kon-
zept zur Bürger*innenbeteiligung während der Planungs- und Umsetzungsphase.
Anlage
Im Namen des AK:Seite 5 von 7
Anlage 1: Zusammenfassung des Gutachtens „Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt“
(Runge IVP - Ingenieurbüro für Integrierte Verkehrsplanung, 2019)
verfasst von Raphael Holland
Das Gutachten „Parkraumuntersuchung Bonn-Nordstadt“ (August 2019) von Runge IVP -
Ingenieurbüro für Integrierte Verkehrsplanung, analysiert zunächst die aktuelle Parkplatzsituation
in der Bonner Nordstadt. Das Gutachten dokumentiert in allen Straßenzügen die Anzahl und Art
der Parkstände, ihre Bewirtschaftung und die Auslastung der Parkstände. Die Auslastung wurde
stündlich erfasst. Zudem wurden die Stellplätze in Parkhäusern ermittelt und die von privaten
Parkgaragen geschätzt. Anhand der Auswertung dieser Daten konnte das Parkverhalten in die
Bereiche „Anwohnerparken“, „Beschäftigte“ und „Besucher“ unterteilt werden, die alle durch sehr
unterschiedliche Bedarfe charakterisiert sind:
 Anwohner*innen parken in den Nachtstunden lange in unmittelbarer Umgebung ihres
Hauses und sind kaum bereit auf kostenpflichtige Parkplätze auszuweichen.
 Beschäftigte parken tagsüber lange und nehmen längere Wege in Kauf, um keine
Parkgebühren zu bezahlen.
 Besucher*innen parken kurz und sind bereit, höhere Parkgebühren zu bezahlen
Aus diesen Daten, welche weitgehend im Jahre 2016 erhoben wurden, wird der Bedarf an
Parkständen zu den verschiedenen Tag- und Nachtzeiten ermittelt.
Weiterhin wurden Gehwegbreiten aufgenommen und klassifiziert dargestellt so wie die Lage und
Anzahl der Fahrradabstellanlagen ermittelt und Standorte für die Errichtung weiterer Anlagen
empfohlen. Wiederholt wird die Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für alle!“
genannt sowie einige Lokalitäten aufgezählt, wo aus Sicht der Gutachter die Aufenthaltsqualität für
Kinder verbessern werden könnte. In späteren Kapiteln wird zudem kurz auf Carsharing und
Elektro-Mobilität (neue Ladestationen) im Untersuchungsgebiet eingegangen.
Bereits zu Anfang des Gutachtens wird der Konflikt zwischen nutzbaren Gehwegbreiten und der
Anzahl von Parkständen thematisiert. Weiterhin wird dem gesamten Untersuchungsgebiet ein sehr
guter Zugang zum ÖPNV bescheinigt. Nach eigener Aussage – bereits auf der ersten Seite - wird
„...ein Schwerpunkt des Mobilitätskonzepts auf die Aufenthaltsqualität im Untersuchungsgebiet
gelegt, dabei werden insbesondere die Belange der Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“
berücksichtigt.“
Aus der Analyse der Daten werden dann vier Szenarien abgeleitet, die im Folgenden kurz
wiedergegeben werden:
Szenario 1 „Alle Gehwege richtlinienkonform“
Hier wird den Fußgängerverkehrsanlagen die erforderlichen Flächen gemäß den Richtlinien für die
Anlage von Stadtstraßen (RASt) zugeordnet. Dies bedeutet, dass bei zweiseitigen Gehwegen 5
Meter des Straßenraums für Gehwege zur Verfügung gestellt werden.
Szenario 2 „Gehwegparken konsequent unterbinden“
In diesem Prognose-Szenario wird das Gehwegparken auf Gehwegen mit einer Restgehwegbreite
< 2,50 m untersagt. Wird auf beiden Seiten halbhüftig auf dem Gehweg geparkt, kann allerdings in
den meisten Fällen das Parken einseitig auf der Fahrbahn zugelassen werden. Des Weiteren
entfallen in diesem Szenario Parkstände auf Parkstreifen, die niveaugleich zum Gehweg sind,
sofern die vorhandene Restgehwegbreite < 1,50 m beträgt.
Szenario 3 „Gehwegparken maßvoll unterbinden“
Zum einen werden in sämtlichen Straßenzügen während des gesamten Tages mindestens
einseitig Parkstände angeboten. Zum anderen wird das nächtliche Parkraumangebot gegenüber
dem vorherigen Szenario erhöht, indem weitestgehend der Bestand vorhandene Parkstände auf
Gehwegen erhalten bleibt. In dieser Variante steht dem Fußgänger tagsüber mindestens ein
breiter Gehweg zur Verfügung während nachts der Parkraum für die Anwohner erhöht wird.Seite 6 von 7
Szenario 4 „Parkraumkonzept Bonn Nordstadt“
In diesem Szenario wird das Parkraumangebot in der Verkehrszelle 6 im Zeitraum von 9 - 18 Uhr
im Vergleich zum Szenario 3 erhöht.
Es bleibt allerdings nicht bei der Ausarbeitung der vier Szenarien. In einem weiteren Schritt werden
diese bewertet. Grundlage für die Bewertung scheinen die folgenden sogenannten „wesentlichen
Aspekte“,für die im Rahmen des Gutachtens keine explizierte Priorisierung beschrieben ist:
 Vereinheitlichung der Parkregelungen,
 Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung von Bewohnerparkregelungen mit
der Anwendung Mischprinzip,
 Verdrängung eines Großteils der Nutzergruppe der Beschäftigten,
 Wiedergewinnung von Verkehrsflächen für Fußgänger sowie von Aufenthaltsflächen durch
Reduktion des Parkraumangebots,
 Empfehlungen zur Umsetzung der Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder. Ein Gewinn für
alle!“,
 Errichtung zusätzlicher Radabstellanlagen,
 Erhöhte Verkehrssicherheit.
Das Gutachten kommt zu folgender Bewertung der Szenarien:
Szenario 1 „Alle Gehwege richtlinienkonform“ (lediglich exemplarisch an Verkehrszelle 3
angewendet) wird sofort verworfen, da nur 42% des heutigen Parkraumangebots übrig blieben.
Auch Szenario 2 „Gehwegparken konsequent unterbinden“ ist aufgrund „der negativen
Parkraumbilanz nicht umsetzbar.“ Insgesamt gingen 677 Parkstände im Gesamtgebiet verloren,
was etwa 22 % des heutigen Parkraumangebots entspricht. Das Fazit lautet dann auch: „Um das
Parkbedürfnis zu decken, ist in einigen Bereichen das Parken zu Lasten von Gehwegflächen
weiterhin zuzulassen“.
Bei Szenario 3 „Gehwegparken maßvoll unterbinden“ werden im gesamten Gebiet tagsüber
423 Parkstände und nachts 189 Parkstände aufgegeben. Dies entspricht tagsüber etwa 14 % und
nachts 6 % des heutigen Parkraumangebots. Sehr geringfügig modifiziert ist dann nochmal das
Szenario 4 „Parkraumkonzept Bonn Nordstadt“. Im Vergleich zum Bestand werden im
gesamten Untersuchungsgebiet tagsüber 347 Parkstände (11 %) und nachts 189 Parkstände (6
%) aufgegeben.
Mithilfe des Parkraumkonzepts sollen bis zu 60% der Beschäftigten, die tagsüber die öffentlichen
Parkstände nutzen, verdrängt werden. Diese seien am ehesten bereit, ihr Mobilitätsverhalten zu
ändern oder längere Wege in Kauf zu nehmen, so die Gutachter. Allerdings stellen die
Beschäftigten die kleinste Nutzergruppe dar.
Zudem sollen als ganz zentrale Maßnahme die zahllosen unterschiedlichen Regelungen
vereinheitlicht werden. In der Altstadt soll flächendeckend kostenpflichtiges Parken/Anwohner frei,
in der äußeren Nordstadt eine Parkscheibenregelung/Anwohner frei eingeführt werden. Lediglich
ein Bereich um die Berufsschulen und in Richtung Lievelingsweg soll weiterhin nicht bewirtschaftet
werden.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de