210276-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 210276-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210276-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Mobilitätskonzept für die Bonner Nordstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 24.08.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bürger*innenantrag umfasst ein sehr komplexes Leistungsbild zur Erstellung eines integrierten Mobilitäts- und Parkraumkonzeptes für die Bonner Nordstadt. Dabei soll im Ergebnis ein Modellprojekt für eine Planung und Umsetzung der Verkehrswende auf Stadtteilebene erarbeitet werden, aber das Gutachten zum Parkraumkonzept Nordstadt nicht weiterverfolgt werden. Lediglich die grundlegenden Analysedaten sollen für das neu zu erarbeitende Konzept übernommen werden. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass das Parkraumkonzept Nordstadt vorliegt und noch in diesem Jahr in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert werden soll. Dieser Prozess sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst zu Ende geführt werden, da die Planungsleistung aufwändig erbracht wurde und die Erkenntnisse des Gutachtens weiterhin Bestand haben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Falle der Annahme des Antrags ein komplexes Projekt angelegt werden müsste, welches entsprechend der sehr zahlreichen Unterpunkte des Antrags beschlossen und von der Verwaltung in Planung genommen werden müsste. Neben dem konkreten Planungsauftrag, der extern vergeben werden müsste, wäre zur weiteren Bearbeitung ein Auftragsbeschluss für einen Beteiligungsprozess notwendig. Wegen der personellen Situation und der Vielzahl von hoch priorisierten Verkehrsprojekten im Bereich des Stadtgebietes wäre von einer langen Projektlaufzeit auszugehen. Bis zur Vorlage von umsetzbaren Ergebnissen entsprechend der Intention der Antragstellenden müsste bei diesem sehr großen Gebiet mit einer mehrjährigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Insofern empfiehlt die Verwaltung eine solche Vorgehensweise nicht. Vielmehr könnte mit den Antragstellenden gemeinsam ein kleineres Gebiet innerhalb der Nordstadt ausgesucht werden, welches dann exemplarisch für die weitere Umsetzung in anderen Bereichen untersucht werden und als Ergebnis ein Konzept mit entsprechenden Empfehlungen für die zukünftige Umsetzung beinhalten könnte.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Stattdessen wird dem Antrag in einer reduzierten Form gefolgt, wie die Verwaltung es in ihrer Stellungnahme vorschlägt. Die Antragstellenden werden über die hierfür maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de