210258-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der Meßdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210258-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210258-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der Meßdorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Die Stadtverwaltung prüft derzeit die Rechtmäßigkeit der Anordnung der beantragten Beschilderung. Da es sich um ein neu eingeführtes Überholverbot von Radfahrenden handelt, fehlt es an konkreten ergänzenden Erlassregelungen bzw. Verwaltungsvorschriften, welche die Voraussetzungen der Anordnung der beantragten Beschilderung genauer bestimmen. Daher hat auch die Polizei weiteren Klärungsbedarf gesehen und die Bezirksregierung Köln gebeten, eine Stellungnahme abzugeben, wie die neu eingeführte Rechtsnorm anzuwenden ist. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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