210258 · Antrag
Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der Meßdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 210258
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 210258 Antragsteller/in: Jonas Henges Arno Hospes CDU Bezirksfraktion Bonn 15.03.2021 gez. Reeh-Schall Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge auf der Meßdorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, das Verkehrszeichen „Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge“ im Bereich des Kreisels Grootestraße/Siemensstraße bis Meßdorfer Straße Höhe Hausnummer 48 aufzustellen. Begründung Die Meßdorfer Straße Richtung Dransdorf ist in diesem Bereich durch Buchten stark verengt. Es ist täglich zu beobachten, dass Autofahrer, kommend aus Dransdorf, versuchen "auf den letzten Drücker" noch den ein oder anderen Fahrradfahrer zu überholen. Dies ist sehr gefährlich, da die Autofahrer nicht den gebotenen Mindestabstand einhalten und es passieren kann, dass Autofahrer den Überholvorgang falsch einschätzen und so mit überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über das Kraftfahrzeug verlieren könnten. Das neue Verkehrszeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Fahrzeugen (z.B. Pkw) jetzt explizit das Überholen von Zweirädern (auch Fahrrädern!). Einspurfahrzeuge dürfen weiterhin überholen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de