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210249-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Rückbau Containeranlage Reuterpark

Nummer
210249-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210249 Bürgerantrag: Rückbau Containeranlage Reuterpark

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210249-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
Bürgerantrag: Rückbau Containeranlage
Reuterpark
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. ihre Pläne zum fristgerechten Rückbau
2. die rechtlichen Auswirkungen einer Weiternutzung ohne
Baugenehmigung
3. die rechtlichen Grundlagen zur Nutzung als Ersatzraum für
Schulsanierungsmaßnahmen
darzulegen.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zu 1.:
Es ist beabsichtigt, mit dem Rückbau der Container ab Mitte Mai zu
beginnen. Die Container werden inklusive der Streifenfundamente und
Pflasterflächen rückgebaut.
Zu 2.:Seite 1 von 3

Seite 2
Die Baugenehmigung für die Containeranlage Reuterpark ist
zwischenzeitlich abgelaufen. Die Baugenehmigung basierte auf der
Sonderregelung des § 246 BauGB, wonach für die Errichtung mobiler
Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende für längstens drei Jahre
eine befristete Baugenehmigung erteilt werden konnte.
Für die in Rede stehende Containeranlage wurde am 15.09.2016 die
Baugenehmigung erteilt, die abschließende Fertigstellung wurde am
07.03.2018 bescheinigt. Ab diesem Zeitpunkt errechnet sich die
Befristung. Somit ist die Nutzung am 07.03.2021 abgelaufen. Aus
baurechtlicher Sicht ist die Anlage daher abzubauen.
Nach Einschätzung der Fachverwaltung soll die Containeranlage bis Mai
2021 freigezogen werden.
Zu 3.:
Es ist nicht möglich, die Flüchtlingsunterkünfte als Ersatzraum für
Schulsanierungsmaßnahmen zu nutzen, da diese dafür nicht geeignet
sind.
Es ist aber abzusehen, dass für die Erweiterung im Zuge der Rückkehr
zu G9 und Ersatz der Turnhalle am Clara-Schumann-Gymnasium
Ausweichflächen notwendig werden. Eine ortsnahe provisorische
Unterbringung im Reuterpark ist noch zu prüfen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, die
Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Das formelle Verfahren nach §
24 GO NRW ist mit diesem Votum abgeschlossen.
Anlage/nSeite 2 von 3

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