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210132-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schulbetrieb sicherer machen

Nummer
210132-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 02.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 28.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210132 Schulbetrieb sicherer machen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210132-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Schulbetrieb sicherer machen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme
Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme
Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme
Die Verwaltung ergänzt die fachliche Stellungnahme DS 210132-01 ST zum
Ursprungsantrag, die auf Basis der bisherigen inhaltlichen
Auseinandersetzungen und fachlichen Bewertungen mit dieser Thematik im
Krisenstab erstellt ist, zum Schulausschuss am 14.04.2021 wie folgt:
Der Krisenstab hat sich angesichts der neu aufgekommenen Diskussion um
den Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Schulen und vor dem Hintergrund des
Offenen Briefes der Aerosolforscherinnen und –forscher am Mittwoch, 14. April
2021, erneut mit dieser Thematik befasst.
Die Stadt Bonn hat bisher dem Einsatz solcher Geräte nicht zugestimmt, da
nach Beratung durch die Experten im Krisenstab die grundsätzlichen Vor- und
Nachteile einer Aufstellung nicht hinreichend geklärt sind. Für die Installation
solcher Geräte ist, um sie wirksam werden zu lassen, u.a. eine sorgfältige
Prüfung ihrer Positionierung im Raum nötig, auch die dadurch ausgelöste
Luftströmung („Zug“) ist zu berücksichtigen. Eine einfache Aufstellung im Raum
bringt nach Einschätzung der Experten nicht den gewünschten Effekt, so dass
auch weiterhin kein Mehrwert gegenüber den bisherigen und bewährten
Maßnahmen – regelmäßiges Lüften und Mund-Nase-Bedeckung – gesehen
wird.
Vielmehr ist sowohl bei Aufstellung/Installation als auch bei Auswahl der Art der
Geräte zu berücksichtigen, dass jedwede Gesundheitsgefährdung für Kinder
und Lehrkräfte ausgeschlossen werden kann. Hinzu kommt, dass
Klassenräume multifunktional genutzt werden und sich die Verortung von
Möbeln und damit von Personen in einem Raum stetig verändern kann. Es gibt
bislang keine hinreichenden Forschungserkenntnisse bzgl. des Einsatzes von
Luftreinigungsgeräten in schulischer Alltagsnutzung.
Bei einer Begehung aller rund 4.000 Schulräume im vergangenen Herbst hatte
sich gezeigt, dass nur in vier Räumen des Friedrich-List-Berufskollegs Fenster
nicht zu öffnen waren; dort wurden damals Luftfiltergeräte fest installiert.
Die Stadt hat auch mehrfach eine Empfehlung des Landes hinsichtlich des
Einsatzes angefragt, bisher aber keine entsprechenden Hinweise bekommen.Seite 1 von 2
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Der Krisenstab hat jetzt beschlossen, jene Räume in den städtischen Schulen
noch einmal zu untersuchen, in denen keine Querlüftung durch
gegenüberliegende Fenster möglich ist oder bei denen das Lehrerkollegium
nicht überzeugt ist, dass eine Querlüftung ausreichend ist. Für diese Räume
soll durch einen externen Gutachter geprüft werden, ob, wo, welche und wie
viele Luftreinigungsgeräte angebracht werden sollten, um den gewünschten
Effekt einer weitgehenden Filterung der Aerosole zu erzielen.
Die Stadt wird über den zeitlichen Ablauf der Prüfung informieren, sobald ein
Gutachter beauftragt wurde.
Zu der in der Sitzung des Hauptausschusses am 18.03.2021, TOP Ö 6.20, und
im Schulausschuss am 14.04.2021 benannten Prüfoption „CO2-Ampeln“ hat
sich der Krisenstab ebenfalls wiederholt befasst: Zur Frage, ob die
Lüftungssituation in Klassenräumen „ausreichend“ ist oder nicht, hat das Land
Vorgaben formuliert (Stoß-/Querlüften alle 20 Minuten für 5 Minuten sowie in
den Pausen). Mangels anderer Corona-spezifischer „Lüftungsindikatoren“
wurde auf den CO²-Gehalt in der Raumluft abgestellt. Das Umweltbundesamt
hat dazu ausgeführt, dass selbst eine erhöhte CO²-Konzentration keine
Aussage über virushaltige Aerosole zulässt, aber darauf hindeutet, dass zu
lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein
könnte. Die Schulen wurden in diesem Zusammenhang bereits auf die CO²-
BerechnungsApp der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hingewiesen,
die eine Möglichkeit darstellt, die CO²-Konzentration in Räumen berechnen zu
lassen sowie die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung ein Raumes zu
bestimmen
(https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/
co2-app/index.jsp) In kritischen Einzelfällen besteht darüber hinaus seitens des
SGB die Möglichkeit, eine CO²-Messung vorzunehmen.
Da sich der Zeitpunkt des erforderlichen Lüftens damit berechnen lässt, bedarf
es keiner zusätzlichen flächendeckenden Beschaffung sog. „CO²-Ampeln“.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de