210132-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schulbetrieb sicherer machen
Kerndaten
- Nummer
- 210132-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210132-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Schulbetrieb sicherer machen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 22.04.2021 Kenntnisnahme Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Schulausschuss 02.06.2021 Kenntnisnahme Die Verwaltung ergänzt die fachliche Stellungnahme DS 210132-01 ST zum Ursprungsantrag, die auf Basis der bisherigen inhaltlichen Auseinandersetzungen und fachlichen Bewertungen mit dieser Thematik im Krisenstab erstellt ist, zum Schulausschuss am 14.04.2021 wie folgt: Der Krisenstab hat sich angesichts der neu aufgekommenen Diskussion um den Einsatz von Luftreinigungsgeräten in Schulen und vor dem Hintergrund des Offenen Briefes der Aerosolforscherinnen und –forscher am Mittwoch, 14. April 2021, erneut mit dieser Thematik befasst. Die Stadt Bonn hat bisher dem Einsatz solcher Geräte nicht zugestimmt, da nach Beratung durch die Experten im Krisenstab die grundsätzlichen Vor- und Nachteile einer Aufstellung nicht hinreichend geklärt sind. Für die Installation solcher Geräte ist, um sie wirksam werden zu lassen, u.a. eine sorgfältige Prüfung ihrer Positionierung im Raum nötig, auch die dadurch ausgelöste Luftströmung („Zug“) ist zu berücksichtigen. Eine einfache Aufstellung im Raum bringt nach Einschätzung der Experten nicht den gewünschten Effekt, so dass auch weiterhin kein Mehrwert gegenüber den bisherigen und bewährten Maßnahmen – regelmäßiges Lüften und Mund-Nase-Bedeckung – gesehen wird. Vielmehr ist sowohl bei Aufstellung/Installation als auch bei Auswahl der Art der Geräte zu berücksichtigen, dass jedwede Gesundheitsgefährdung für Kinder und Lehrkräfte ausgeschlossen werden kann. Hinzu kommt, dass Klassenräume multifunktional genutzt werden und sich die Verortung von Möbeln und damit von Personen in einem Raum stetig verändern kann. Es gibt bislang keine hinreichenden Forschungserkenntnisse bzgl. des Einsatzes von Luftreinigungsgeräten in schulischer Alltagsnutzung. Bei einer Begehung aller rund 4.000 Schulräume im vergangenen Herbst hatte sich gezeigt, dass nur in vier Räumen des Friedrich-List-Berufskollegs Fenster nicht zu öffnen waren; dort wurden damals Luftfiltergeräte fest installiert. Die Stadt hat auch mehrfach eine Empfehlung des Landes hinsichtlich des Einsatzes angefragt, bisher aber keine entsprechenden Hinweise bekommen.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Krisenstab hat jetzt beschlossen, jene Räume in den städtischen Schulen noch einmal zu untersuchen, in denen keine Querlüftung durch gegenüberliegende Fenster möglich ist oder bei denen das Lehrerkollegium nicht überzeugt ist, dass eine Querlüftung ausreichend ist. Für diese Räume soll durch einen externen Gutachter geprüft werden, ob, wo, welche und wie viele Luftreinigungsgeräte angebracht werden sollten, um den gewünschten Effekt einer weitgehenden Filterung der Aerosole zu erzielen. Die Stadt wird über den zeitlichen Ablauf der Prüfung informieren, sobald ein Gutachter beauftragt wurde. Zu der in der Sitzung des Hauptausschusses am 18.03.2021, TOP Ö 6.20, und im Schulausschuss am 14.04.2021 benannten Prüfoption „CO2-Ampeln“ hat sich der Krisenstab ebenfalls wiederholt befasst: Zur Frage, ob die Lüftungssituation in Klassenräumen „ausreichend“ ist oder nicht, hat das Land Vorgaben formuliert (Stoß-/Querlüften alle 20 Minuten für 5 Minuten sowie in den Pausen). Mangels anderer Corona-spezifischer „Lüftungsindikatoren“ wurde auf den CO²-Gehalt in der Raumluft abgestellt. Das Umweltbundesamt hat dazu ausgeführt, dass selbst eine erhöhte CO²-Konzentration keine Aussage über virushaltige Aerosole zulässt, aber darauf hindeutet, dass zu lange nicht gelüftet wurde und daher auch das Infektionsrisiko erhöht sein könnte. Die Schulen wurden in diesem Zusammenhang bereits auf die CO²- BerechnungsApp der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hingewiesen, die eine Möglichkeit darstellt, die CO²-Konzentration in Räumen berechnen zu lassen sowie die optimale Zeit und Frequenz zur Lüftung ein Raumes zu bestimmen (https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/raumluftqualitaet/ co2-app/index.jsp) In kritischen Einzelfällen besteht darüber hinaus seitens des SGB die Möglichkeit, eine CO²-Messung vorzunehmen. Da sich der Zeitpunkt des erforderlichen Lüftens damit berechnen lässt, bedarf es keiner zusätzlichen flächendeckenden Beschaffung sog. „CO²-Ampeln“. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de