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210132 · Antrag

Schulbetrieb sicherer machen

Nummer
210132
Art
Antrag
Veröffentlicht
25.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Schulausschusses 02.06.2021 Empfehlung
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 23.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210132-04 ST Schulbetrieb sicherer machen
  2. 210132-02 AA Schulbetrieb sicherer machen Antrag zur Vorlage 210132
  3. 210132-01 ST Schulbetrieb sicherer machen

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Antrag
öffentlich
210132
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Christoph Jansen
Georg Schäfer
Christian Herbert Steins
25.02.2021
Schulbetrieb sicherer machen
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Schulausschuss 14.04.2021 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB Empfehlung
Inhalt des Antrags
Hinsichtlich der andauernden pandemischen Lage und der gleichzeitigen
Aufnahme des Schulbetriebs wird die Verwaltung beauftragt, die folgenden
Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:
1. Die Verwaltung beantragt Fördermittel zur Anschaffung von Filteranlagen für
Bonner Schulen und zur Ertüchtigung von Sporthallen aus dem vom Land
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördertopf.
2. Elterninitiativen werden aktiv bei ihren Bemühungen unterstützt, eigeninitiativ
beschaffte Filteranlagen an Schulen zu installieren. Die fachmännische und
haftungssichere Installation wird durch von der Verwaltung beauftragte
Dienstleister sichergestellt.
3. Die Verwaltung beantragt Fördermittel zum Einsatz zusätzlicher Schulbusse
aus dem vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Fördertopf.
4. Zur Erhöhung der Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg
zur und von der Schule werden Filteranlagen in den für Schulbusverkehr
eingesetzten Bussen installiert. (s. dazu auch DS-Nr. 202004). Die
Finanzierung erfolg aus dem städtischen Haushalt.
Begründung
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an Bonner Schulen und ein möglichst
hoher Gesundheitsschutz während der andauernden Covid-19-Pandemie sind
zwei wichtige Ziele, die möglichst in Einklang gebracht werden müssen.
Die Stadt Bonn muss daher alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um
Infektionen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zu vermeiden. Damit
werden nicht nur Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, sondernSeite 1 von 2

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auch Familienmitglieder, die potentiell ebenfalls einer Ansteckungsgefahr durch
ihre Kinder und Geschwister ausgesetzt sind, geschützt.
Es gibt keine vernünftige Begründung, die o.g. Förderprogramme des Landes
nicht in Anspruch zu nehmen. So werden beispielsweise im Rahmen des
Förderprogramms für Filteranlagen an Schulen bis zu 100 Prozent der
Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät gefördert. Auch können
Sporthallen mithilfe des Programms ertüchtigt werden.
Zahlreiche Beispiele aus anderen Städten und Bundesländern zeigen, dass
dort Filteranlagen in Schulen und Bussen zum Einsatz kommen. Auf diese
Sicherheitsmaßnahmen sollte Bonn keinesfalls verzichten. Auf diese
Maßnahmen zur Verringerung des Infektionsrisikos darf Bonn keinesfalls
verzichten.
Die aktuellen Inzidenzwerte in Bonn zeigen, dass das Infektionsgeschehen zum
Zeitpunkt der stufenweisen Schulöffnungen keineswegs unter Kontrolle ist. Im
Gegenteil spricht die Verwaltung im Moment von einem „diffusen
Infektionsgeschehen.“ In einer solchen Situation muss jede Möglichkeit
ausgeschöpft werden, Infektionen zu reduzieren, insbesondere an den
Schulen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de