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210131-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung der Verwaltung zur Fördermittelakquise

Nummer
210131-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 24.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210131 Aufstellung der Verwaltung zur Fördermittelakquise

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210131-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
I-1 Referat Städteförderung
Dezernat:
Dez. I
Aufstellung der Verwaltung zur Fördermittelakquise
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
1. Wie gedenkt die Verwaltung zukünftig sicherzustellen, dass alle nur
denkbaren Fördermöglichkeiten (EU, Bund, Land, etc.) zur Finanzierung
städtischer Projekte auch tatsächlich erkannt und in Anspruch
genommen werden?
Es gibt bis dato keine zentralen Fördermitteldatenbanken, die alle
Förderprogramme enthalten, weder von öffentlichen Stellen, noch von privaten
Anbietern, auch wenn Leistungsversprechen in Firmenpräsentationen mitunter
etwas anderes suggerieren könnten. Das hat die Verwaltung jüngst in
Zusammenarbeit mit anderen Städten erneut evaluiert. Lediglich eine
Datenbank des Bundes stellt eine gute Grundlage für Bundesfördermittel dar,
enthält aber leider teilweise auch nicht alle Programme aller Ressorts.
Die Verwaltung verfolgt bei der Akquise von Fördermitteln daher derzeit einen
dualen Ansatz. Zum einen ist jedes Fachamt aufgerufen, im Rahmen der
eigenen Bearbeitung von Themen und Projekten die Nutzung von
Fördermöglichkeiten zur (Re-)Finanzierung der Vorhaben mit zu denken und
aktiv zu betreiben. Hier bestehen in vielen Fachämtern zudem auch gute
Verknüpfungspunkte zu relevanten Fördergebern (meistens Bund oder Land).
Informationen gehen hier zudem über überörtliche Fachnetzwerke von
Deutschem Städtetag, Städtetag NRW oder KGSt ein.
Als zweiten Baustein wurde zum 01.07.2020 eine zentrale Fördermittelberatung
im Referat für Stadtförderung und strategische Projekte neu ausgerichtet. Hier
liegt der Fokus auf der Begleitung strategisch relevanter Projekte der
Stadtverwaltung mit hohem Fördermittelpotential. Von dort werden auch
regelmäßig Fördermittelprogramme, die über weitere Quellen bekannt werden,
an die Fachämter kommuniziert.
Es ist aufgrund der dezentralen Organisationsstruktur der Stadtverwaltung
bislang nicht möglich, alle anstehenden Themen aus den Fachämtern zentral
zu kennen und mit Fördermittel-Anträgen zu hinterlegen, sodass die
beschriebene Kombination aus zentralem und dezentralem Ansatz aus Sicht
der Verwaltung sinnvoll ist. Hierdurch ist gewährleistet, dass die wesentlichen,
in Frage kommenden Förderprogramme erkannt und geprüft werden können.
Eine 100%ige Abdeckung der Förderlandschaft wird sich aber auch in einer
anderen Struktur nicht realisieren lassen, da manche Fördermittel eher durchSeite 1 von 3

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Zufall bekannt werden oder teilweise auch gar nicht oder zu kurzfristig vor
Ablauf der (oftmals ohnehin sehr kurzen) Antragsfrist erfolgen.
Auch wenn in einem Projekt eines Fachamtes Förderkriterien grdsl. erfüllt
werden könnten, muss eine Fördermittelprüfung zwingend auch eine Aufwand-
Nutzen-Bewertung enthalten. Förderprogramme lösen in der Regel durch
formale Berichts-, Nachweis- und Prüffristen einen erheblichen Aufwand aus
und schränken gleichzeitig die inhaltlichen Gestaltungsspielräume bei der
konkreten Projektbearbeitung ein, da man oftmals das gesamte Projekt den
Förderkriterien unterordnen muss. Daher muss eine Förderung auch immer
vom Fachbereich konkret „leistbar“ sein und in einer Gesamtbetrachtung von
Aufwand und Nutzen einen positiven Effekt auf den Haushalt erwarten lassen.
Zur sukzessiven Erhöhung der Förderquoten sind aus Sicht der zentralen
Fördermittelberatung zwei Bausteine wesentlich, die derzeit sukzessive
angegangen werden:
1. Fördermittelsoftware: Es soll eine einheitliche, digitale Fördermittelakte
eingeführt werden, die die Arbeit mit Förderprogrammen standardisiert und
vereinfacht, somit also bei einer Aufwand-Nutzen-Betrachtung den Faktor
Aufwand bedeutend reduziert. Die Verwaltung sondiert und testet derzeit die
am Markt verfügbaren Angebote.
2. Fördermittelfortbildungen: Es soll ein internes System von Fördermittel-
Fortbildungen für Sachbearbeitungen und Projektleitungen in Fachämtern
erarbeitet werden. Hierdurch soll Wissen über mögliche Förderungen sowie die
Kombinationsmöglichkeit von Förderprogrammen in der breite der Verwaltung
(insbesondere auch über interaktive Formate) gefördert werden. So können
Vorbehalte gegen Fördermittel sukzessive abgebaut werden. Das hierzu
erforderliche, inhaltliche Konzept befindet sich derzeit in der Vorbereitung.
2. Mit welchem Mehraufwand rechnet die Verwaltung, um Punkt 1.
sicherzustellen?
Eine solche Prognose ist nicht valide vorzunehmen, da grdsl. mit mehr
Personal zwar auch mehr Projekte bearbeitet werden können, die Verwaltung
sich aber derzeit auf die Reduzierung des Aufwandes und die Schärfung des
Fokus für in Frage kommende Programme konzentriert. Sofern zusätzliche,
konkrete Bedarfe erkannt werden, wird die Verwaltung diese im Rahmen von
Stellenplanberatungen konkret anmelden.
3. Ist dieser Mehraufwand im Haushaltsentwurf 2021/22 und im
vorliegenden Stellenplan abgebildet?
Im Stellenplanentwurf 2021/22 ist eine zusätzliche Stelle für die Akquise von
Fördermitteln speziell für Digitalisierungsprojekte angemeldet und
entsprechend im Haushaltsplanentwurf finanziell etatisiert.
Anlage/nSeite 2 von 3

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KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de