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210121-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße

Nummer
210121-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210121 Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße (Niederholtorfer See)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210121-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd,
Burghofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das neu errichtete Regenrückhaltebecken im Baugebiet Niederholtorf-Süd wird
erst im Zuge des weiteren Ausbaus der Planstraße und der Bebauung durch
weitere Gebäude, der damit einhergehenden Versiegelung sowie dem
Anschluss von Straßenentwässerungen genutzt. Anfallendes Regenwasser
wird in Zukunft dort zwischengespeichert.
Das in der Burghofstraße angelegte Drainagesystem ist nicht für die
Entwässerung des gesamten Einzugsgebietes des Bebauungsgebietes und
deren angrenzenden Ausgleichsflächen ausgelegt, sondern ausschließlich für
eine oberflächennahe Drainage der betroffenen Grundstücke. Hierzu wurden
Anschlüsse an die Drainageleitung vorgelegt. Mit fortschreitender Bebauung
des Baugebiets einschließlich der Außenanlagen und der Herstellung der
Verkehrsflächen wird eine Verbesserung eintreten.
Für eine Entschärfung der aktuellen Situation wird die Bepflanzung der
Ausgleichsflächen sorgen, welche im Herbst erfolgen soll. Da der erbaute Weg
zwischen der Burghofstr. und der Planstraße keine wassersperrende Schicht
darstellt, ist durch diese Maßnahme ebenfalls mit einer Entschärfung der
Situation zu rechnen. Zusätzlich wird natürlich auch der Straßenendausbau in
der Burghofstraße erheblich zur Entlastung beitragen. Hier sind zusätzliche
Versiegelungen im Gehwegbereich mit Entwässerung in den öffentlichen Kanal
sowie ein Gefällewechsel der Straße zur hangabgewandten Seite hin geplant.
Durch die beschriebenen Maßnahmen wird deutlich weniger
Oberflächenwasser dem derzeitigen Tiefpunkt des Geländes zufließen. Der
Drainage werden dann deutlich geringere Wassermassen zuströmen und ein
ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt sein.
Die Antragstellerin hat Aufschüttungen im Bereich des Gartens beantragt.
Dieser Bauantrag konnte noch nicht abschließend geprüft werden, da die
Ursprungsplanung den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8322-17
widerspricht und überarbeitet werden musste. Die modifizierten Unterlagen
werden noch geprüft. Eine Entscheidung ist in Kürze zu erwarten.
Andere Bauherren der Burghofstraße haben ähnliche Anträge gestellt.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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