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210121 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße (Niederholtorfer See)

Nummer
210121
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.06.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 132,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210121-01 ST Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße

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Text anzeigen (3.306 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
210121
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
23.02.2021
Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd,
Burghofstraße (Niederholtorfer See)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert die im Baugebiet Niederholtorf-Süd bestehende
„Wasserproblematik“.
Einzelheiten zu den Problemlagen und zu gewünschten Maßnahmen ergeben
sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
23.02.2021
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße (Niederholtorfer See)
Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben, wie drei andere Parteien auch, auf der Burghofstraße in Niederholtorf auf Höhe des sogenannten
Niederholtorfer Sees eine Doppelhaushälfte erbaut. Aufgrund der Wasserproblematik wurde im Bebauungsplan
festgehalten, dass die Häuser entsprechend hoch erbaut werden müssen, damit ein kapilarbrechende Schicht
zwecks Ableitung des Wassers aufgebaut werden kann. Dies haben wir alles durchführen lassen.
Das Tiefbauamt der Stadt Bonn hat aufgrund einer gefundenen Drainage unter der zukünftigen
Bürgersteiganlage eine Drainage errichten lassen. Trotzdem lief das Wasser bei den Starkregen der Wochen vor
dem Frost nicht ab, sondern der entsprechende Kanal füllte sich bis zum Überlauf. Mit einer Mail wandte ich
mich an das Tiefbauamt in Person von . Daraufhin kamen Mitarbeiter des Tiefbauamtes und stellten
genau diesen Tatbestand fest. Die Antwort war eine Mail aus der hervorging, dass das Tiefbauamt keine
weiteren Maßnahmen vornehmen würde, da angrenzend an die neue Straße "Zur Saalkirche" ein
Regenrückhaltebecken gebaut worden sei (dazu müsste das Wasser nach oben fließen), die Streuobstwiese
angelegt werden würde, etc.. Somit ist vom Tiefbauamt keine weitere Tätigkeit zu erwarten. Der Wasserspiegel
ist allerdings so hoch, dass die Gärten, der neu erbauten Häuser mit Wasser überflutet werden und, wenn wir die
Gärten nicht auffüllen dürfen, wir dazu gezwungen wären, diese jedes Jahr aufs Neue anzulegen.
Entsprechende Anträge dazu liegen dem Bauamt vor, was bisher das Auffüllen der Gärten mit der Begründung,
das sei gewachsener Boden, ablehnt. Die ursprüngliche Nutzung der Fläche war der Ackerbau, was in meinen
Augen kein gewachsener Boden darstellt. Das Bauamt möchte jetzt aufgrund der eingereichten Fotos eine
Entscheidung für alle vier betreffenden Grundstücke treffen. Hierauf warten wir allerdings schon seit Monaten.
Es ist uns derzeit aufgrund dieser Tatsachen nicht möglich mit einem Zaun unser Grundstück zu umgeben, um
uns vor neurigen Blicken zu schützen, bzw. unser Eigentum vor unerlaubten Zugriff zu schützen.
Ich habe Ihnen jetzt eigentlich zwei Themen zur Klärung benannt, die aber untrennbar in Zusammenhang
stehen. Gerne stehe ich/stehen wir Ihnen zu einem Ortstermin oder weiteren Gesprächen zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
TVL44aHSu
2233..0022..2211 1155::2255Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de