210121 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße (Niederholtorfer See)
Kerndaten
- Nummer
- 210121
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 210121 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 23.02.2021 Bürgerantrag: Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße (Niederholtorfer See) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert die im Baugebiet Niederholtorf-Süd bestehende „Wasserproblematik“. Einzelheiten zu den Problemlagen und zu gewünschten Maßnahmen ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 23.02.2021 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Baugebiet Niederholtorf-Süd, Burghofstraße (Niederholtorfer See) Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben, wie drei andere Parteien auch, auf der Burghofstraße in Niederholtorf auf Höhe des sogenannten Niederholtorfer Sees eine Doppelhaushälfte erbaut. Aufgrund der Wasserproblematik wurde im Bebauungsplan festgehalten, dass die Häuser entsprechend hoch erbaut werden müssen, damit ein kapilarbrechende Schicht zwecks Ableitung des Wassers aufgebaut werden kann. Dies haben wir alles durchführen lassen. Das Tiefbauamt der Stadt Bonn hat aufgrund einer gefundenen Drainage unter der zukünftigen Bürgersteiganlage eine Drainage errichten lassen. Trotzdem lief das Wasser bei den Starkregen der Wochen vor dem Frost nicht ab, sondern der entsprechende Kanal füllte sich bis zum Überlauf. Mit einer Mail wandte ich mich an das Tiefbauamt in Person von . Daraufhin kamen Mitarbeiter des Tiefbauamtes und stellten genau diesen Tatbestand fest. Die Antwort war eine Mail aus der hervorging, dass das Tiefbauamt keine weiteren Maßnahmen vornehmen würde, da angrenzend an die neue Straße "Zur Saalkirche" ein Regenrückhaltebecken gebaut worden sei (dazu müsste das Wasser nach oben fließen), die Streuobstwiese angelegt werden würde, etc.. Somit ist vom Tiefbauamt keine weitere Tätigkeit zu erwarten. Der Wasserspiegel ist allerdings so hoch, dass die Gärten, der neu erbauten Häuser mit Wasser überflutet werden und, wenn wir die Gärten nicht auffüllen dürfen, wir dazu gezwungen wären, diese jedes Jahr aufs Neue anzulegen. Entsprechende Anträge dazu liegen dem Bauamt vor, was bisher das Auffüllen der Gärten mit der Begründung, das sei gewachsener Boden, ablehnt. Die ursprüngliche Nutzung der Fläche war der Ackerbau, was in meinen Augen kein gewachsener Boden darstellt. Das Bauamt möchte jetzt aufgrund der eingereichten Fotos eine Entscheidung für alle vier betreffenden Grundstücke treffen. Hierauf warten wir allerdings schon seit Monaten. Es ist uns derzeit aufgrund dieser Tatsachen nicht möglich mit einem Zaun unser Grundstück zu umgeben, um uns vor neurigen Blicken zu schützen, bzw. unser Eigentum vor unerlaubten Zugriff zu schützen. Ich habe Ihnen jetzt eigentlich zwei Themen zur Klärung benannt, die aber untrennbar in Zusammenhang stehen. Gerne stehe ich/stehen wir Ihnen zu einem Ortstermin oder weiteren Gesprächen zur Verfügung. Herzliche Grüße Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 TVL44aHSu 2233..0022..2211 1155::2255Seite 2 von 2
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