210086-02 AA · Änderungsantrag
Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie Antrag zur Vorlage 210086
Kerndaten
- Nummer
- 210086-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.08.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 210086-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Benedikt Erforth Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie Antrag zur Vorlage 210086 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.08.2021 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung legt vor einer Entscheidung über die Vorlage ergänzend dar, welche konkreten Erfahrungen zur Revision der noch mit dem letzten Finanzanlagebericht (Drs. 201502, S. 14) im Ergebnis vertretenen Ablehnung von Aktienanlagen in Fremdwährung geführt haben. 2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, darzulegen welche alternativen Anlageformen, etwa in Gestalt von Immobilien, private equity und Mikrofinanz, oder der Anlage in Aktienfonds statt Einzelwerten gesehen werden und wie dies unter den Gesichtspunkten Ertragschancen und Risiko sowie Liquiditätssicherung bewertet wird. Begründung In dem im letzten Jahr beratenen Anlagebericht erläutert die Verwaltung: „...Dennoch, auch wenn bei Investition in Fremdwährung bei Aktien eine breitere Diversifikation auf Emittentenebene und höhere Dividendenausschüttungen auf Aktienseite durch höhere Zinsniveaus erreicht werden könnten, verbleibt jedoch ein nicht unerhebliches Währungsrisiko. Daher folgt die Stadt Bonn ihrer konservativen Anlagestrategie und hat sich dagegen entschieden in Fremdwährungen zu investieren“. Wenn die Verwaltung ein Jahr später eine Revision dieser Position vorschlägt, wird um ergänzende und nachvollziehbare Begründung dieser Positionsveränderung in Auseinandersetzung mit konkreten Hemmnissen und Negativfolgen der aktuellen Richtlinienlage gebeten.Seite 1 von 2 Seite 2 Darüber hinaus wird um ergänzende Darstellung gebeten, ob weitere Anlageformen zu bewerten sind, die bisher nicht genutzt wurden, wie z.B. Grundstücke, Immobilien und Fonds. Wichtigstes Kriterium bei der Anlage des Vermögens sollte der Werterhalt sein. In Abwägung zwischen Sicherheit und Ertrag, sollte der Sicherheit höhere Priorität eingeräumt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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