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210086-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie

Nummer
210086-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.10.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 29.09.2021 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210086-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Ergänzung/Anpassung der Anlagerichtlinie
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Kenntnisnahme
Rat 24.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bevor Amt 20 auf die konkreten Fragestellungen eingeht, wird der
aktuelle Nachhaltigkeitsansatz der Bundesstadt Bonn bei den
Finanzanlagen beschrieben, damit besser nachvollzogen werden kann,
warum die Verwaltung den Vorschlag macht, Fremdwährungen bei
Aktienanlagen zuzulassen:
2015 legte die Stadt Bonn fest, dass ihre Anlagepolitik auch ethische und
ökologische Kriterien berücksichtigen soll und begann mit einer Vielzahl
von strengen Ausschlusskriterien, die im Jahr 2018 nochmals ergänzt
wurden. 2018 wurde dieser Filter zudem um eine ESG-Integration
erweitert, sodass eine aktive Entscheidung für Unternehmen getroffen
wird, die gute ökologische und soziale Aspekte sowie Governance-
Attribute aufweisen, um damit Nachhaltigkeits-Risiken besser zu steuern.
Der für Finanzanlagen durch die Verwaltung vorgegebene ESG-Score
(aktuell 40 Punkte) wird regelmäßig durch die Verwaltung überprüft und
ggf. nach oben angepasst, der Nachhaltigkeitsansatz wird somit immer
strenger ausgelegt. Der aktuell durchschnittlich erreichte ESG-Score im
Bonner Portfolio liegt sogar aktuell bei > 50 Punkten. Zur Einordnung
dieses Wertes muss man wissen, dass die besten von
Researchinstituten bewerteten Unternehmen bezüglich der ESG-
Kriterien einen Wert knapp unter 80 von 100 Punkten aufweisen.
Als UN-Standort besteht in Bonn eine besondere Verbindung zu den
Sustainable Development Goals der UN (SDGs). In gemeinsamen
Strategie-Workshops mit dem Nachhaltigkeitsresearchinstitut zweier
städtischer Vermögensverwalter wurde Ende 2020 eine Integration der
SDGs in die Anlagestrategie erarbeitet und mit den beauftragten
Vermögensverwaltern über die nachfolgende Matrix eine Integration
nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen (SGS – Sustainable Goods
and Services, z.B. Hersteller erneuerbarer Energien, Medizintechnik
oder auch E-Mobilität,…) umgesetzt:Seite 1 von 4
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Dies hat zur Folge, dass aufgrund der aktuellen Vorgaben der
Verwaltung Unternehmen mit einem ESG Score ≥ 40 unabhängig von
den Umsätzen mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen
investierbar sind, da sie zur Erreichung des vorgegebenen
durchschnittlichen Portfolio Mindestscores beitragen. An Unternehmen
mit einem ESG Score < 40 werden in Abhängigkeit von der ESG
Performance zusätzliche Anforderungen im Bereich der Umsätze mit
nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen gestellt.
Eine aktuelle Auswertung einer städtischen Vermögensanlage bezüglich
der Umsätze mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zeigt,
dass rund 89% der Finanzanlagen einen positiven Umsatzanteil an
nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen ausweisen und eine
Wirkung erzielen.
Bei 65 % der Unternehmen liegt der Umsatzanteil im unteren Segment >
0 % bis 20 %, bei 4 % der Unternehmen bei 20% - 50 % und bereits 20
% der Unternehmen haben einen Umsatzanteil von über 50 % an
nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen. Es ist davon auszugehen,
dass auch die restlichen Mandate aufgrund der Bonner Vorgaben
ebenfalls ähnlich gute Werte ausweisen. Eine Entwicklung hin zu
strengeren Festlegung bzw. Vorgaben zum Mindestumsatzanteil an
nachhaltigen Produkten und Dienstleistung würde dazu führen, dass sich
das Anlageuniversum weiter reduzieren wird.
Die Stadt Bonn nimmt aktuell eine Vorreiterrolle unter öffentlichen
Investoren ein, indem sie konsequent die eigene Nachhaltigkeitsstrategie
wie oben beschrieben weiterentwickelt und mittlerweile sowohl führende
nationale als auch internationale Vorgaben wie z.B. den UN Global
Compact in die Investmentpraxis umsetzt.Seite 2 von 4
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Zur Fragestellung:
„Die Vorlage wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung in
einer ergänzenden Stellungnahme darlegt, wie groß das
Anlageuniversum derzeit ist. Wie umfangreich sind die potenziellen
Anlagemöglichkeiten nach der bestehenden Anlagerichtlinie? Ist
das Spektrum in Euro tatsächlich so gering, dass eine Öffnung in
Bezug auf Fremdwährung erforderlich ist?“
Das Anlageuniversum des Researchinstituts umfasst 4.800
Unternehmen incl. des Fremdwährungsraumes. Im Anlageuniversum im
engeren Sinne (Unternehmen aus der Eurozone) verbleiben für
Anlageentscheidungen rund 840 Unternehmen, von denen aufgrund der
Anwendung der Bonner Kriterien-Filter (Ausschlüsse, ESG, SDG,
Anlehnung an nationale/internationale Normen) lediglich rund 500
Unternehmen verbleiben.
Bei einer Weiterentwicklung/Verschärfung der Nachhaltigkeitskriterien,
z.B. bei:
- - - den möglichen zusätzlichen Ausschlüssen aufgrund des
Bonner Koalitionspapier würden weitere 30 Unternehmen aus
dem Anlageuniversum fallen. Zu berücksichtigen wäre, dass
durch die 0-Toleranz-Grenze auch Unternehmen ausgeschlossen
würden, deren Aktivitäten zu einem weit überwiegenden Teil
einen hohen Nachhaltigkeitswert aufweisen, wobei durchaus
marktgängig ist, dass kleine Umsätze in kontroversen
Geschäftsaktivitäten (<= 5%) zuzulassen sind, da insbesondere
große Unternehmen betroffen wären. Beispiele von Unternehmen:
Unternehmen A  Die Umsätze, des Unternehmens A die in der
Atomkraftindustrie erwirtschaftet werden, sind kleiner als 5%. In
einer ganzheitlichen Betrachtung stechen insbesondere die
nachhaltigen Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
hervor: Unternehmen A erwirtschaftet 30-40% der Umsätze im
Bereich erneuerbarer Energien und Energy Storage, die als
nachhaltig eingestuft werden. Des Weiteren hat Unternehmen A
gute Nachhaltigkeitsmanagementsysteme (ESG Score = 43,
Rang im Sektor 10/28).
Unternehmen B  Beide Involvements in der Atomkraftindustrie
machen weniger als 5% der Umsätze des Unternehmens aus. In
einer ganzheitlichen Betrachtung stechen insbesondere die
nachhaltigen Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens
hervor: Unternehmen B erwirtschaftet 60-70% der Umsätze in den
Bereichen Water and sanitation (Access to water, waterSeite 3 von 4
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distribution, waste collection, …), Energy und Climate Change
(Energy from waste) und protection of ecosystems (recycling
services), die als nachhaltig eingestuft werden. Des Weiteren hat
das Unternehmen sehr gute Nachhaltigkeitsmanagementsysteme
(ESG Score = 68, Rang im Sektor 2/11).
- - - Erhöhung der Vorgaben zu den notwendig zu
erreichenden durchschnittlichen ESG-Score bzw. des zu
erreichenden Umsatzanteils an nachhaltigen Produkten und
Dienstleistungen würden weitere Unternehmen aus dem
Anlageuniversum fallen.
Vor diesem Hintergrund ist die von der Verwaltung vorgeschlagene
Erweiterung des Anlageuniversums durch einen begrenzten
Fremdwährungsanteil von 7,5 % zu sehen. Im Vergleich zum aktuellen
Euro-Universum würde sich das Universum deutlich von 500
Unternehmen auf dann 1.670 Unternehmen erweitern (Bei Betrachtung
des Universums Europa und USA rund 1.250 Unternehmen). Diese
Erweiterung würde auch greifen, wenn man den Fremdwährungsanteil
statt auf maximal 7,5 % auf maximal 5 % setzen würde.
Einen mathematisch zu berechnenden Punkt, ab dem das Bonner
Portfolio unsicher wäre bzw. eine goldene Zahl eines optimalen
Anlageuniversums gibt es nicht. Die Hinweise der Vermögensverwalter
wurden jedoch aufgegriffen und seitens der Verwaltung als eine
Möglichkeit gesehen, das Anlageuniversum zu erweitern, damit das
Portfolio bezüglich der Erzielung einer positiven Wirkung auf die
Nachhaltigkeitsziele der UN (SDGs) auch in Zukunft unter Vermeidung
von Klumpenrisiken (alle Vermögensverwalter investiert in die gleichen
Finanzanlagen) weiterentwickelt werden kann, wobei
Fremdwährungsrisiken wie dargestellt zusätzlich auf verschiedene
Währungsmärkte verteilt wären.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de