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210079-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einführung der Software Sormas

Nummer
210079-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210079-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Einführung der Software Sormas
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur den Punkten der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Zu 1.:
Mit der städtischen Eigenentwicklung „CovDi“ (Covid Digital) konnte
unmittelbar zu Beginn der Corona-Pandemie auf die digitalen
Anforderungen des Gesundheitsamtes mit einer optimalen Anpassung
an die internen Arbeitsabläufe reagiert werden. „CovDi“ wurde auf die
weiteren Bedürfnisse der Mitarbeitenden im Jahresverlauf 2020
weiterentwickelt. SORMAS (Surveillance, Outbreak Response
Management and Analysis System) stand als Anwendung zu Beginn der
Corona-Pandemie bundesweit den Gesundheitsämtern zunächst nicht
und erst nach und nach im Jahresverlauf 2020 zur Verfügung. Die
Funktion, dass sich Gesundheitsämter in SORMAS untereinander
austauschen können, ist eine neue Weiterentwicklung mit dem Namen
„SORMAS-eXchange“, welche erst Anfang 2021 und nur einzelnen
Pilotkommunen zur Verfügung stand. Als Pilotkommunen wurden die
Gesundheitsämter identifiziert, welche noch über keinerlei digitale
Bearbeitungsmöglichkeiten verfügten.
Da „CovDi“ allerdings über die erforderlichen Schnittstellen zum
Austausch zwischen den Gesundheitsämtern nicht verfügen konnte, fand
am 11.01.2021 ein erster Kickoff-Termin zur Einführung der
zwischenzeitlich weiterentwickelten Softwareversion „SORMAS-
eXchange“ statt. Allen Beteiligten war klar, dass sich die Stadt Bonn
schnellstmöglich um die Einführung von „SORMAS-eXchange“ bemühen
muss, um einen Datenaustausch der Gesundheitsämter untereinander
vornehmen zu können. Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19.01.2021
zu den Corona-Maßnahmen wurden die Länder aufgefordert,
sicherzustellen, dass bis Ende Februar 2021 in allen Gesundheitsämtern
SORMAS installiert werden soll. Diesen Vorgaben ist die Stadt Bonn
somit bereits zuvorgekommen.Seite 1 von 2

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Mit Stand 25.2.2020 ergibt sich der Sachstand, dass sich der Austausch
zwischen den Gesundheitsämtern über „SORMAS-eXchange“ immer
noch bei den Pilotkommunen in der Testphase befindet und noch nicht
flächendeckend für alle Kommunen produktiv zur Verfügung steht. Zwar
verfügt die Stadt Bonn zwischenzeitlich über einen Zugang für das
Gesundheitsamt zu der beim ITZBund betriebenen Software „SORMAS-
eXchange“, allerdings hat die Stadt Bonn von dort noch keine IT-
Schnittstellenfreigaben für den Datenaustausch der Gesundheitsämter
untereinander erhalten. Eine Klärung ist angestoßen und eine konkrete
Terminperspektive ist hierzu noch ausstehend. Nach den
zwischenzeitlich erfolgten Schulungen im Gesundheitsamt zu
„SORMAS-eXchange“ wird der Umstieg dennoch zum 1.3.2021 zu
SORMAS vorgenommen. Mit Stand zum 10.01.2021 bestand also noch
keinerlei Möglichkeit, auf die seinerzeit intensiv beworbene Software
„SORMAS-eXchange“ umzusteigen und bringt bis zur bundesweiten
Freischaltung der IT-Schnittstellen weiterhin keine Mehrwerte gegenüber
„CovDi“.
Zu 2.:
Die fortlaufende Entwicklung von SORMAS wurde seitens der
Verwaltung beobachtet. Allerdings hatte das Programm bisher keine
Vorteile gegenüber der Eigenentwicklung „CovDi“ geboten, sodass kein
Bedarf bestand, sich nach einer anderen Softwarelösung zu erkundigen.
Zu 3.:
Im Gesundheitsamt sind derzeit neben dessen Stammpersonal und
Angehörigen der Bundeswehr zahlreiche Mitarbeitende aus allen
Bereichen der Stadtverwaltung im Rahmen einer Abordnung tätig. Diese
sorgen für eine ausreichende Personalstärke auch ohne die
Mitarbeitenden, die sich in Kurzarbeit befanden oder befinden.
Die personelle Situation im Gesundheitsamt wird fortlaufend analysiert
und lageabhängig angepasst. Dabei findet auch eine Bewertung statt, ob
Mitarbeitende statt in Kurzarbeit alternativ Aufgaben im Sinne der
Pandemiebewältigung leisten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de