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210079 · Große Anfrage

Einführung der Software Sormas

Nummer
210079
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
22.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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  1. 210079-01 ST Einführung der Software Sormas

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Große Anfrage
öffentlich
210079
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
22.02.2021
Einführung der Software Sormas
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welche Gründe führt die Oberbürgermeisterin dafür an, dass die Stadt
noch am 10.01.2021 (Bericht General-Anzeiger Bonn „Das Bonner
Gesundheitsamt arbeitet bisher nicht mit dem Epidemie-Management-
System Sormas. Die Stadt setzt eine Eigenentwicklung namens CovDi
(Covid Digital) ein.“) die Einführung von Sormas mit der Begründung
ablehnte, neues Personal könne in die städtische Software schneller
eingearbeitet werden, zum 01.03.2021 und damit sehr kurzfristig durch
erforderliche Schulungsmaßnahmen doch der Aufforderung des Bundes
zur Einführung der Software „SORMAS“ zur Kontaktnachverfolgung von
mit dem SARS-CoV-2 Virus Infizierten nachkommt (s.
Personalratsnachrichten 2/2021)?
2. Wann haben sich die Verantwortlichen im Bereich des
Gesundheitsamtes und/oder des IT-Bereiches über die Möglichkeiten,
die diese Software bietet, von Experten erstmalig informiert?
3. Warum werden in Bonn zu dem von Kommunen häufig angeführten
Argument der Doppeleingabe von Datensätzen nicht stärker von
Kurzarbeit betroffene Mitarbeitende der Stadtverwaltung eingesetzt, wie
z.B. aktuell betroffene Teile der Belegschaft der Bonn-Information, des
Bäderbetriebes oder des Kunstmuseums (s. Personalratsnachrichten
2/2021)
Begründung
Laut Internetdarstellung des Bundesgesundheitsministeriums unter
(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung-
neu/handlungsfelder/digitalisierung/sormasdemis.html)
sollte eine Basisversion des Systems SORMAS den Gesundheitsämtern im
Herbst 2020 zur Verfügung stehen. Die ersten städtischen Mitarbeitenden
hätten also noch in der Phase geringer Inzidenzwerte im Herbst 2020
eingearbeitet werden können. Die Begründung im Januar dieses Jahres zur
Beibehaltung der städtischen Software CovDi, neues Personal könne in dieseSeite 1 von 2

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schneller eingearbeitet werden, vermag die BBB-Fraktion daher nicht zu
überzeugen.
Zur schnellstmöglichen Eingabe der erforderlichen Daten sollten daher alle
verfügbaren, insbesondere von Kurzarbeit betroffenen städtischen Kräfte
eingesetzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de