210071-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bonn - Modellprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 210071-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210071-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bonn - Modellprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Empfehlung Rat 18.03.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften gem. § 3 Abs. 1 Nr.1 StVO für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Bei Annahme des Antrags und mehrheitlichem Beschluss wird die Verwaltung das Bundesverkehrsministerium kontaktieren, um zu erörtern, inwieweit hiervon - über die in der StVO genannten Möglichkeiten hinaus - Ausnahmeregelungen für die Bundesstadt Bonn im Rahmen eines Modellprojektes möglich sind. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de