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210071-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bonn - Modellprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
210071-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 210071 Bonn - Modellprojekt Tempo 30

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210071-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bonn - Modellprojekt Tempo 30- Stellungnahme
der Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften gem. § 3 Abs. 1 Nr.1 StVO für alle Kraftfahrzeuge
50 km/h.
Bei Annahme des Antrags und mehrheitlichem Beschluss wird die Verwaltung
das Bundesverkehrsministerium kontaktieren, um zu erörtern, inwieweit hiervon
- über die in der StVO genannten Möglichkeiten hinaus - Ausnahmeregelungen
für die Bundesstadt Bonn im Rahmen eines Modellprojektes möglich sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de