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210071 · Antrag

Bonn - Modellprojekt Tempo 30

Nummer
210071
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.03.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210071-01 ST Bonn - Modellprojekt Tempo 30- Stellungnahme der Verwaltung

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Antrag
öffentlich
210071
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Rolf Beu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabi Mayer
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Patrick Tollasz
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
18.02.2021
Bonn - Modellprojekt Tempo 30
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2021 Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Stadt Bonn soll Modellstadt für Tempo 30 in NRW werden.
Dazu unterstützt sie die Initiative des Freiburger Oberbürgermeisters zur
Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Stadt und fordert
den Bundesverkehrsminister schriftlich auf, eine entsprechende
Sonderregelung für die Kommunen über die Straßenverkehrsordnung zu
erlassen
Begründung
Bonn als Modellstadt Tempo 30 bedeutet, dass die Standardgeschwindigkeit so
gesetzt ist, dass der Straßenverkehr für alle Teilnehmenden am
Straßenverkehr sicher und attraktiv ist.
Besonders Füßgänger*innen und Fahrradfahrer*innen erleben häufig
gefährliche Vorfälle, die aus der Priorisierung des Autoverkehrs über allen
anderen Verkehrsarten hervorgeht. Die Sicherheit wird durch eine signifikante
Verkürzung (um mehr als 15 m) der Reaktionszeit und des Bremswegs erhöht.
Außerdem ist die Schwere der Unfälle bei Tempo 30 deutlich geringer. Zudem
ist die Wahrnehmung der Fahrenden bei Tempo 30 auch auf den Fahrbahnrand
ausgeweitet. In der bayrischen Landeshauptstadt München gilt beispielsweise
auf über 80 Prozent aller Straßen Tempo 30. Dort sank die Anzahl der Unfälle
mit Verletzten um 62 Prozent, die Anzahl der Schwerverletzten gar um 72
Prozent. Eine sehr geringe zeitliche Beeinträchtigung des Autoverkehrs sollte
für weniger Gefahrensituationen und mehr Rücksicht im Straßenverkehr in Kauf
genommen werden.Seite 1 von 2

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Die Senkung der Regelgeschwindigkeit auf 30km/h ist ein wichtiger Beitrag zu
mehr Lärmschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität, der auch seit
längerem vom Deutschen Städtetag und der Polizei gefordert wird. So fordert
die GdP bsplsw. in ihrem Grundsatzpapier für den innerstädtischen Verkehr ein
generelles Tempolimit von 30 km/h, da 50 Kilometer pro Stunde den
Anforderungen an den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer nicht gerecht
wird.
Da in Bonn innerorts Tempo 30 an vielen Stellen ohnehin durch Beschilderung
vorgeschrieben ist, würde die Regelgeschwindigkeit 30km/h zudem eine
Vereinfachung und Harmonisierung des innerstädtischen Verkehrsflusses
bedeuten. Die Fahrzeiten durch Tempo 30 gegenüber Tempo 50 verändern
sich für Autofahrer nur unwesentlich, da der Stadtverkehr hauptsächlich von
Wartezeiten an Ampeln und Stop-and-Go bestimmt wird. Autos verursachen bei
beruhigtem Verkehr weniger Lärm, im Durchschnitt rund 2 - 3 dB(A). Eine
Absenkung um 3 dB(A) wird dabei wie die Halbierung der Verkehrsmenge
wahrgenommen. Auch im Hinblick auf Luftschadstoffe ist Tempo 30 ein
Gewinn: Langjährige Messreihen an Berliner Hauptverkehrsstraßen ergaben
eindeutige Minderungen der untersuchten Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO2),
Feinstaub (PM10) und elementarer Kohlenstoff (EC).
Da sich die Menschen in Tempo 30 Zonen sicherer und wohler fühlen, gehen
sie häufiger zu Fuß und fahren öfter mit dem Rad, statt das Auto zu nehmen.
Auch die Fahrgastzahlen von Bus und Bahn steigen. Die Senkung der
Regelgeschwindigkeit ist deshalb auch ein Instrument zur Beschleunigung der
Verkehrswende. Die aktuelle Initiative der Stadt Freiburg (siehe
z.B. https://www.freiburg.de/pb/1635388.html) ist auch für die Stadt Bonn
vorbildhaft. Zur Ausgestaltung der Mobilitätswende benötigen die Kommunen
mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Verkehrsplanung „vor Ort“.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de