210059-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau
Kerndaten
- Nummer
- 210059-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210059-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II 17.02.2021 Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Da nahezu jede städtische Dienststelle und innerhalb der meisten Dienststellen viele verschiedene Mitarbeitende für ihre Themenbereiche Fördermittel bean- tragen und verwalten, besteht bislang bei der Stadt Bonn keine zentrale Daten- basis, in der alle Fördermittelprogramme erfasst sind, sondern die Daten sind nur in den jeweiligen Akten der Fachämter zu finden. Die gestellten Fragen können daher derzeit schlichtweg nicht bzw. nur mit erheblichem manuellem Erhebungsaufwand in allen Ämtern, für den keine freien Kapazitäten zur Ver- fügung stehen, ermittelt werden. Allein für die angesprochenen Themen Klimaschutz und Wohnungsbau ist die Fördermittellandschaft schon komplex, fasst man unter der Themenstellung Klimaschutz auch die Themen Klimaresilienz und Klimaanpassung oder unter dem Thema Wohnungsbau mit der klassischen Wohnraumförderung auch Städtebaufördermittel zur Quartiersentwicklung, GVFG-Mittel (Gemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz) für Verkehrsinfrastruktur, Denkmalfördermittel, Fördermittel für klimaangepasstes Bauen etc. erweitert sich die Fördermittel- bandbreite, die in verschiedenster Weise in Anspruch genommen wird, noch deutlich. Hinzu kommt die Vielfalt der Fachdienststellen, die Fördermittel in Anspruch nehmen. Betrachtet man nur allein den Aufgabenkomplex Klimaschutz im engeren Sinne, d.h. zur Reduzierung von Treibhausgasen, handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe in vielen Handlungsfeldern, wie beispielsweise Mobilität, Städtebau, Energieversorgung, Waldbewirtschaftung oder Fahrzeug- beschaffungen. Korrespondierend bestehen eine Vielzahl von Förderprogram- men unterschiedlicher Fördergeber zu den jeweiligen Themenbereichen. Beispielhaft sei hier nur einmal eine Auswahl benannt: - Erstellung eines integrierten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes (DS-Nr. 1111026NV7)Seite 1 von 3 Seite 2 - Emissionsfreie Innenstadt (Mobilstationen, Radschnellrouten, Fuhrpark) (DS-Nr. 1910687) - „Lead City“ (ÖPNV-Angebot, ÖPNV-Tarife, Betriebliches Mobilitäts- management) (DS-Nr. 1811853) - ÖPNV-Förderung (Fahrzeugbeschaffung, Haltestellenausbau) - Maßnahmen der Nahmobilität (Fahrradstraßen, Beschilderung) - Parkleitsystem (DS-Nr. 1911199) - Klimaschutz-Teilkonzept für die Kläranlage Salierweg (DS-Nr. 1113747) - Beschaffungen von E-Fahrzeugen - Energetische Maßnahmen an Gebäuden. Da der Verwaltung bewusst ist, dass angesichts der ungeheuren Vielfalt bean- spruchter bzw. zur Verfügung stehender Regel- und Sonderförderprogramme eine Gesamtübersicht bislang nicht vorliegt, wurde eine Neuausrichtung des Referates für Stadtförderung und strategische Projekte (I-1) zum 01.07.2020 vorgenommen. Es ist das Ziel der Stadtverwaltung, für die Zukunft sukzessive eine valide Datenbasis zu erarbeiten. Hierzu arbeiten das Referat I-1 und die Kämmerei in enger Abstimmung an der Beschaffung einer Software für das Fördermittelmanagement. Es wurden – soweit durch die Reisebeschränkungen in der Pandemie möglich – im Herbst und Winter 2020 Informationen über am Markt erhältliche Verwaltungssoftware für Fördermittel eingeholt. Ein Programm wird derzeit unter Einbeziehung von weiteren Fachämtern getestet, um die Tauglichkeit für die städtischen Projekte zu erproben. Ziel ist es, allen Mitarbeitenden, die in den Fachämtern Fördermittel akquirieren und verwalten eine Standard-Software mit elektronischer Fördermittelakte zur Verfügung zu stellen. Hierin sollen nach einer Beschaffung und Implemen- tierung der Software ab einem zu definierenden Umstellungsstichtag sowohl alle Anträge, als auch alle Bewilligungen und Ablehnungen enthalten sein und aktiv verwaltet werden. Durch die Nutzung einer solchen einheitlichen, elektro- nischen Fördermittelakte für alle Fachdienststellen werden nicht nur die Arbeitsprozesse für die beteiligten Personen vereinfacht, sondern auch eine zentrale Kenntnis über zu erwartende Zahlungsströme in Bezug auf Förder- mittel geschaffen. Diese Daten stellen zukünftig für die Planung und Bewirt- schaftung des städtischen Haushalts hilfreiche Informationsgrundlagen dar und werden voraussichtlich auch Berichte und Auswertungen ermöglichen. Insge- samt kann damit sukzessive ein Fördermittelcontrolling aufgebaut werden. Eine Vorausschau auf zukünftige Sonderförderprogramme ist aufgrund der heterogenen Fördermittellandschaft sehr schwierig. Oft werden Förder- programme erst mit kurzem Vorlauf veröffentlicht, selten werden sie längere Zeit vorher angekündigt. Dennoch ist es erklärtes Ziel, eine strategischere Planung für die Zukunft erstellen zu können. Daher arbeitet die Verwaltung derzeit an der – manuellen – Erstellung einer „vorausschauenden Fördermittel- planung“. Hierbei sollen Veröffentlichungsmuster von größeren Förderpro- grammen aus der Vergangenheit erfasst werden und daraus soll eine Prognose auf zukünftig erwartbare Veröffentlichungszeiträume getroffen werden. Teilwei- se sind Programme laufend oder jährlich wiederkehrend, sodass hierbei eine Standardisierung einigermaßen erfolgen kann. Die Verwaltung hat im ver- gangenen halben Jahr einige kommerzielle Datenbankanbieter identifiziert, die damit werben, alle Fördermittel bei sich registriert zu haben und damit Planun- gen zu ermöglichen. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass diese Daten- banken keinen Mehrwert gegenüber der (ebenfalls unvollständigen) Förder-Seite 2 von 3 Seite 3 datenbank des Bundes bieten, sodass keine solche kommerzielle Datenbank abonniert worden ist. Die Verwaltung steht auch interkommunal auf Ebene des Arbeitskreises Fördermittel beim Deutschen Städtetag sowie eines entsprechenden Arbeits- kreises bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in Kontakt mit vielen anderen Städten, die vor denselben Herausforde- rungen stehen, aber hier auch noch keinen Fortschritt verzeichnen können. Auch die Fördermittelberatung „Compass“ des Region KölnBonn e.V. wird in allen Dezernaten und Ämtern intensiv genutzt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass von EU, Bund u. Land Anzahl u. Umfang von Fördermitteln gerade im Bereich des Klimaschutzes und damit in Zusammenhang stehenden Projekten erheblich zugenommen haben. Daher ist auch für die Zukunft zu erwarten, dass die Stadt Bonn von einer er- höhten Mitfinanzierung von Projekten ausgehen kann. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de