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210059 · Große Anfrage

Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau

Nummer
210059
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 210059-01 ST Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau

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Große Anfrage
öffentlich
210059
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
17.02.2021
Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes
und Landes durch die Bundesstadt Bonn
Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.03.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. In welcher Höhe und aus welchen Förderprogrammen standen der Stadt
Bonn Drittmittel für den Klimaschutz und den Wohnungsbau zur Verfügung
(bitte aufschlüsseln nach Jahren und Förderprogrammen) und welche
Beschlüsse hat der Rat zu deren Abruf jeweils gefasst?
2. In welcher Höhe wurden Drittmittel zu Ziffer 1 innerhalb des
Bewilligungszeitraumes abgerufen und verausgabt?
3. In welcher Höhe sind Drittmittel zu Ziffer 1 bewilligt, aber nicht abgerufen
worden und aus welchen Gründen erfolgte kein Abruf?
4. In welcher Höhe mussten bewilligte und bereits ausgezahlte Drittmittel zu
Ziffer 1 mit welcher Verzinsung an den Zuschussgeber zurückgezahlt werden?
5. Trifft es zu, dass haushaltsrechtlich drittmittelfinanzierte Maßnahmen nicht
nur mit dem städtischen Eigenanteil, sondern in voller Höhe der zu erwartenden
Auszahlungen veranschlagt werden müssen und wenn ja, wie gedenkt die
Oberbürgermeisterin, die erstmalige Einrichtung eines offensichtlich zentralen
Budgets „Eigenanteil“ haushaltsrechtlich abzuwickeln?
6. In welcher Höhe und aus welchen Förderprogrammen stehen der Stadt Bonn
bis 2025 bereits bewilligte Drittmittel insgesamt, insbesondere aber für den
Klimaschutz und den Wohnungsbau aufgrund welcher Ratsbeschlüsse zur
Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Förderprogrammen)?
7. Welche Förderprogramme in welcher Höhe und welchem Jahr beabsichtigt
die Oberbürgermeisterin über Ziffer 6 hinaus für welche Maßnahmen in
Anspruch zu nehmen?
8. Sind die Aussagen der Oberbürgermeisterin
„Ich bin mir sicher, dass in zehn oder auch in fünf Jahren die Menschen dieser
Stadt nicht fragen werden ‚Warum habt ihr den Haushalt geschont?‘, sondernSeite 1 von 2

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sie werden fragen, ob wir wirklich alles, was ging, für den Klimaschutz getan
haben. Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Das ist die
Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Deshalb werden wir in den Kli-
maschutz investieren. Und auch in andere zentrale Zukunftsfelder, den öffent-
lich geförderten Wohnraum beispielsweise. Das haben wir im Wahlkampf zuge-
sagt, und das wollen wir jetzt natürlich einlösen.“
dahingehend zu deuten, dass nach Ihrer Meinung gegebenenfalls eine
Gefährdung des für 2021 pflichtigen Haushaltsausgleiches spätestens ab 2022
wieder in Kauf genommen werden muss?
Begründung
In einem Interview vom 08.02.2021 führte die Oberbürgermeisterin u.a. aus:
„Sehr viel Potenzial, das von der Stadt noch nicht gehoben worden ist, sehe ich
in den Förderprogrammen von Land und Bund für den Klimaschutz und Woh-
nungsbau.“
„Aber nicht selten scheitert die Abrufung der Mittel daran, dass die Stadt ihren
Eigenanteil nicht bereitstellen kann oder will.“
„Deshalb schaffen wir erstmals ein Budget für den Eigenanteil.“
(Quelle: Bonner General-Anzeiger)
Die Fragesteller sind daher interessiert zu erfahren, auf welcher
Datengrundlage die Aussagen der Oberbürgermeisterin beruhen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de