210059 · Große Anfrage
Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau
Kerndaten
- Nummer
- 210059
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 210059 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 17.02.2021 Inanspruchnahme von Fördergeldern des Bundes und Landes durch die Bundesstadt Bonn Hier: Drittmittel für Klimaschutz und Wohnungsbau Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. In welcher Höhe und aus welchen Förderprogrammen standen der Stadt Bonn Drittmittel für den Klimaschutz und den Wohnungsbau zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Förderprogrammen) und welche Beschlüsse hat der Rat zu deren Abruf jeweils gefasst? 2. In welcher Höhe wurden Drittmittel zu Ziffer 1 innerhalb des Bewilligungszeitraumes abgerufen und verausgabt? 3. In welcher Höhe sind Drittmittel zu Ziffer 1 bewilligt, aber nicht abgerufen worden und aus welchen Gründen erfolgte kein Abruf? 4. In welcher Höhe mussten bewilligte und bereits ausgezahlte Drittmittel zu Ziffer 1 mit welcher Verzinsung an den Zuschussgeber zurückgezahlt werden? 5. Trifft es zu, dass haushaltsrechtlich drittmittelfinanzierte Maßnahmen nicht nur mit dem städtischen Eigenanteil, sondern in voller Höhe der zu erwartenden Auszahlungen veranschlagt werden müssen und wenn ja, wie gedenkt die Oberbürgermeisterin, die erstmalige Einrichtung eines offensichtlich zentralen Budgets „Eigenanteil“ haushaltsrechtlich abzuwickeln? 6. In welcher Höhe und aus welchen Förderprogrammen stehen der Stadt Bonn bis 2025 bereits bewilligte Drittmittel insgesamt, insbesondere aber für den Klimaschutz und den Wohnungsbau aufgrund welcher Ratsbeschlüsse zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Förderprogrammen)? 7. Welche Förderprogramme in welcher Höhe und welchem Jahr beabsichtigt die Oberbürgermeisterin über Ziffer 6 hinaus für welche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen? 8. Sind die Aussagen der Oberbürgermeisterin „Ich bin mir sicher, dass in zehn oder auch in fünf Jahren die Menschen dieser Stadt nicht fragen werden ‚Warum habt ihr den Haushalt geschont?‘, sondernSeite 1 von 2 Seite 2 sie werden fragen, ob wir wirklich alles, was ging, für den Klimaschutz getan haben. Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Deshalb werden wir in den Kli- maschutz investieren. Und auch in andere zentrale Zukunftsfelder, den öffent- lich geförderten Wohnraum beispielsweise. Das haben wir im Wahlkampf zuge- sagt, und das wollen wir jetzt natürlich einlösen.“ dahingehend zu deuten, dass nach Ihrer Meinung gegebenenfalls eine Gefährdung des für 2021 pflichtigen Haushaltsausgleiches spätestens ab 2022 wieder in Kauf genommen werden muss? Begründung In einem Interview vom 08.02.2021 führte die Oberbürgermeisterin u.a. aus: „Sehr viel Potenzial, das von der Stadt noch nicht gehoben worden ist, sehe ich in den Förderprogrammen von Land und Bund für den Klimaschutz und Woh- nungsbau.“ „Aber nicht selten scheitert die Abrufung der Mittel daran, dass die Stadt ihren Eigenanteil nicht bereitstellen kann oder will.“ „Deshalb schaffen wir erstmals ein Budget für den Eigenanteil.“ (Quelle: Bonner General-Anzeiger) Die Fragesteller sind daher interessiert zu erfahren, auf welcher Datengrundlage die Aussagen der Oberbürgermeisterin beruhen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de