210056-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Radentscheid Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 210056-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.06.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210056-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Radentscheid Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1. Welche Baumaßnahmen genau umfassen die 48.087.500 Euro Baukosten der Kostenschätzung der Oberbürgermeisterin im Detail und wurde der Betrag nur aufgrund der Längen- und Mengenangaben der Initiative oder anhand von tatsächlich um- oder auszubauender Straßen geschätzt? Folgende Kosten für Baumaßnahmen sind gemäß den Forderungen des Radentscheids berücksichtigt: Neue Radwege, Fahrradstraßen und neue Gehwege 31.437.500€ Sichere Gestaltung großer Ampelkreuzungen 3.000.000€ Sichere Einmündungen und Zufahrten 900.000€ Mehr Fahrradstellplätze 12.750.000€ Hierbei handelt es sich um Schätzkosten auf Basis von Flächenannahmen und Erfahrungswerten vergangener Ausschreibungen. Konkrete Planungsvorhaben wurden nicht zugrunde gelegt. Zu 2. Über welche Straßen/Trassen könnte nach den Vorstellungen der Oberbürgermeisterin die Radschnellverbindung in Nord-Süd- bzw. West- Ostrichtung verlaufen und welche Kosten werden die Radschnellverbindung für sich allein betrachtet verursachen? Wie in der MV 210353 dargestellt gibt es bereits Überlegungen den Radverkehr in Ost-West bzw. Nord-Süd Richtung zu verbessern. Jedoch können hierbei nicht alle Forderungen des Radentscheids hinsichtlich einer unterbrechungsfreien Führung an Knotenpunkten entsprochen werden. Konkrete Kostenschätzungen hierzu liegen jedoch noch nicht vor.Seite 1 von 3 Seite 2 Zu 3. Welche Kosten im Detail liegen der Schätzung für Betrieb/Unterhaltung der neuen Radwege zugrunde, welche jährlichen Folgekosten erwartet die Oberbürgermeisterin, sind darin auch die Kosten für „eine/n prioritäre/n Reinigung/Winterdienst“ enthalten und wenn ja, für welche Radwege? Entsprechend den angenommenen Flächenangaben für die Radwege bzw. auf Grund fester Ansätze für die vorgesehenen Anlagen wurden folgende Kosten pro Jahr für Betrieb und Unterhaltung geschätzt. Neue Radwege, Fahrradstraßen und neue Gehwege 75.000€ Sichere Gestaltung großer Ampelkreuzungen 30.000€ Sichere Einmündungen und Zufahrten 1.800€ Mehr Fahrradstellplätze 191.250€ Darüber hinaus wurden für verstärkte Reinigung zusätzliche Kosten in Höhe von 120.000€ jährlich geschätzt. Eine Zuordnung zu bestimmten Radwegen war nicht Bestandteil der Kostenschätzung. Zu 4. Kann die Oberbürgermeisterin die Einschätzung des Bürgerbegehrens hinsichtlich der Fördermöglichkeiten bestätigen bzw. präzisieren und handelt es sich bei den Kosten von 63,5 Mio. Euro um den Eigenanteil der Stadt oder die Gesamtkosten inkl. Fördergelder? Bei den 63,5 Mio Euro handelt es sich zunächst um den geschätzten Gesamtaufwand für die im Radentscheid geforderten Maßnahmen. Hierbei wurden keine Fördermittel berücksichtigt. Zwar gibt es beim Bund sowie beim Land Förderprogramme für Radverkehrsmaßnahmen, jedoch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Auch kann derzeit nicht bestätigt werden, dass für alle geforderten Maßnahmen Förderprogramme bestehen. In der Vergangenheit haben die zur Verfügung stehenden Fördergelder den notwendigen Bedarf oft nicht decken können. Bonn steht insbesondere in NRW in Konkurrenz zu anderen Städten, die sich u.a. auch durch Radentscheide zum Ziel gesetzt haben, Verbesserungen für den Radverkehr herbeizuführen. Daher kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden, ob und in welcher Höhe Fördermittel für alle geforderten Maßnahmen zur Verfügung stehen werden. Zu 5. Wie werden sich die Gesamtkosten auf den Zeitraum bis 2025 verteilen, können diese durch Einsparungen an anderer Stelle im Haushalt zu 100 % aufgefangen werden und wenn nein, in welcher Höhe sollen die Kosten durch neue Schulden oder erhöhte Steuern gedeckt werden? Bei der Kostenschätzung zum Radentscheid wurde eine gleichmäßige Verteilung auf den 5 Jahres Zeitraum angenommen. Es ist zu beachten, dass es sich im Schwerpunkt um investive Maßnahmen handelt. Daher werden sich der überwiegende Teil der Kosten bilanziell über die kommenden Jahre (in der Regel 55 Jahre) auswirken. Zusätzlich müssen die noch zu beantragenden Fördermittel in dem Ansatz berücksichtigt werden. Da die Entscheidung zumSeite 2 von 3 Seite 3 Radentscheid nach der Einbringung des Haushalts durch die Verwaltung erfolgt ist, sind Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzusehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de