← zurück zu 210056

210056-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Radentscheid Bonn

Nummer
210056-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.06.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.06.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210056 Radentscheid Bonn

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.513 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
210056-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Radentscheid Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. Welche Baumaßnahmen genau umfassen die 48.087.500 Euro
Baukosten der Kostenschätzung der Oberbürgermeisterin im Detail und
wurde der Betrag nur aufgrund der Längen- und Mengenangaben der
Initiative oder anhand von tatsächlich um- oder auszubauender Straßen
geschätzt?
Folgende Kosten für Baumaßnahmen sind gemäß den Forderungen des
Radentscheids berücksichtigt:
Neue Radwege, Fahrradstraßen und neue Gehwege 31.437.500€
Sichere Gestaltung großer Ampelkreuzungen 3.000.000€
Sichere Einmündungen und Zufahrten 900.000€
Mehr Fahrradstellplätze 12.750.000€
Hierbei handelt es sich um Schätzkosten auf Basis von Flächenannahmen und
Erfahrungswerten vergangener Ausschreibungen. Konkrete Planungsvorhaben
wurden nicht zugrunde gelegt.
Zu 2. Über welche Straßen/Trassen könnte nach den Vorstellungen der
Oberbürgermeisterin die Radschnellverbindung in Nord-Süd- bzw. West-
Ostrichtung verlaufen und welche Kosten werden die
Radschnellverbindung für sich allein betrachtet verursachen?
Wie in der MV 210353 dargestellt gibt es bereits Überlegungen den Radverkehr
in Ost-West bzw. Nord-Süd Richtung zu verbessern. Jedoch können hierbei
nicht alle Forderungen des Radentscheids hinsichtlich einer
unterbrechungsfreien Führung an Knotenpunkten entsprochen werden.
Konkrete Kostenschätzungen hierzu liegen jedoch noch nicht vor.Seite 1 von 3
Seite 2
Zu 3. Welche Kosten im Detail liegen der Schätzung für
Betrieb/Unterhaltung der neuen Radwege zugrunde, welche jährlichen
Folgekosten erwartet die Oberbürgermeisterin, sind darin auch die
Kosten für „eine/n prioritäre/n Reinigung/Winterdienst“ enthalten und
wenn ja, für welche Radwege?
Entsprechend den angenommenen Flächenangaben für die Radwege bzw. auf
Grund fester Ansätze für die vorgesehenen Anlagen wurden folgende Kosten
pro Jahr für Betrieb und Unterhaltung geschätzt.
Neue Radwege, Fahrradstraßen und neue Gehwege 75.000€
Sichere Gestaltung großer Ampelkreuzungen 30.000€
Sichere Einmündungen und Zufahrten 1.800€
Mehr Fahrradstellplätze 191.250€
Darüber hinaus wurden für verstärkte Reinigung zusätzliche Kosten in Höhe
von 120.000€ jährlich geschätzt.
Eine Zuordnung zu bestimmten Radwegen war nicht Bestandteil der
Kostenschätzung.
Zu 4. Kann die Oberbürgermeisterin die Einschätzung des
Bürgerbegehrens hinsichtlich der Fördermöglichkeiten bestätigen bzw.
präzisieren und handelt es sich bei den Kosten von 63,5 Mio. Euro um den
Eigenanteil der Stadt oder die Gesamtkosten inkl. Fördergelder?
Bei den 63,5 Mio Euro handelt es sich zunächst um den geschätzten
Gesamtaufwand für die im Radentscheid geforderten Maßnahmen. Hierbei
wurden keine Fördermittel berücksichtigt. Zwar gibt es beim Bund sowie beim
Land Förderprogramme für Radverkehrsmaßnahmen, jedoch besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Auch kann derzeit nicht bestätigt
werden, dass für alle geforderten Maßnahmen Förderprogramme bestehen. In
der Vergangenheit haben die zur Verfügung stehenden Fördergelder den
notwendigen Bedarf oft nicht decken können.
Bonn steht insbesondere in NRW in Konkurrenz zu anderen Städten, die sich
u.a. auch durch Radentscheide zum Ziel gesetzt haben, Verbesserungen für
den Radverkehr herbeizuführen. Daher kann derzeit nicht seriös abgeschätzt
werden, ob und in welcher Höhe Fördermittel für alle geforderten Maßnahmen
zur Verfügung stehen werden.
Zu 5. Wie werden sich die Gesamtkosten auf den Zeitraum bis 2025
verteilen, können diese durch Einsparungen an anderer Stelle im
Haushalt zu 100 % aufgefangen werden und wenn nein, in welcher Höhe
sollen die Kosten durch neue Schulden oder erhöhte Steuern gedeckt
werden?
Bei der Kostenschätzung zum Radentscheid wurde eine gleichmäßige
Verteilung auf den 5 Jahres Zeitraum angenommen. Es ist zu beachten, dass
es sich im Schwerpunkt um investive Maßnahmen handelt. Daher werden sich
der überwiegende Teil der Kosten bilanziell über die kommenden Jahre (in der
Regel 55 Jahre) auswirken. Zusätzlich müssen die noch zu beantragenden
Fördermittel in dem Ansatz berücksichtigt werden. Da die Entscheidung zumSeite 2 von 3
Seite 3
Radentscheid nach der Einbringung des Haushalts durch die Verwaltung erfolgt
ist, sind Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen vorzusehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de