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210055-04 DA · Dringlichkeitsantrag

Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Antrag zur Vorlage 210055

Nummer
210055-04 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
14.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 14.09.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.11.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 02.11.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210055 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

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Text anzeigen (2.178 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210055-04 DA
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
14.09.23
Umsetzung der Dienstanweisung 10-31
„Dienstanweisung zur Telearbeit bei der
Bundesstadt Bonn“
Antrag zur Vorlage 210055
Beratungsfolge
Hauptausschuss 14.09.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
In der heutigen Sitzung des Betriebsausschusses steht der Punkt "Anmietung
von Büroflächen" auf der Tagesordnung. Die Antragsteller halten es dringend
für geboten, dass vor einer Beschlussfassung dazu, dem Rat und seinen
Ausschüssen verlässliche Daten und Fakten zum künftigen Raumbedarf der
Verwaltung unter Berücksichtigung der sich wandelnden Arbeitswelt vorgelegt
werden. Eine Beratung des Antrages in der nächsten Sitzung des
Hauptausschusses käme somit zu spät und könnte für die Stadt Bonn von
erheblichem finanziellen Nachteil sein.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2023 das auf Anfrage
der BBB-Fraktion (DS 210055) bereits im März 2021 angekündigte
Bürokonzept zur Frage „Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher
Kostenersparnis plant die Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen
während der Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele
davon insbesondere im Stadthaus“ zur Beschlussfassung vorzulegen,
2.darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Büroflächen unter
Ausschöpfung aller Potentiale des Mobilen Arbeitens dauerhaft angemietet
werden müssen bzw. abgemietet werden können,
3. die in einzelnen Bereichen bereits vorhandenen individuellen Bürokonzepte
vorzustellen, insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch eingesparten
bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze.
4. dem Rat folgende Ergebnisse der verwaltungsinternen Umfrage unter allen
Bediensteten zur Telearbeit vorzustellen:
a. Bereitschaft der Bediensteten zur Nutzung des Angebotes „Mobiles Arbeiten“
(insbesondere hinsichtlich des wöchentlichen Umfangs)Seite 1 von 2
Seite 2
b. Einschätzung der Führungsqualität der Führungskraft während der
bisherigen Nutzung des Mobilen Arbeitens / der Telearbeit
Begründung
Siehe Begründung der Dringlichkeit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de