210055-04 DA · Dringlichkeitsantrag
Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Antrag zur Vorlage 210055
Kerndaten
- Nummer
- 210055-04 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 14.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.178 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag öffentlich 210055-04 DA Antragsteller/in: Marcel Schmitt 14.09.23 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Antrag zur Vorlage 210055 Beratungsfolge Hauptausschuss 14.09.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: In der heutigen Sitzung des Betriebsausschusses steht der Punkt "Anmietung von Büroflächen" auf der Tagesordnung. Die Antragsteller halten es dringend für geboten, dass vor einer Beschlussfassung dazu, dem Rat und seinen Ausschüssen verlässliche Daten und Fakten zum künftigen Raumbedarf der Verwaltung unter Berücksichtigung der sich wandelnden Arbeitswelt vorgelegt werden. Eine Beratung des Antrages in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses käme somit zu spät und könnte für die Stadt Bonn von erheblichem finanziellen Nachteil sein. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2023 das auf Anfrage der BBB-Fraktion (DS 210055) bereits im März 2021 angekündigte Bürokonzept zur Frage „Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher Kostenersparnis plant die Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen während der Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele davon insbesondere im Stadthaus“ zur Beschlussfassung vorzulegen, 2.darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Büroflächen unter Ausschöpfung aller Potentiale des Mobilen Arbeitens dauerhaft angemietet werden müssen bzw. abgemietet werden können, 3. die in einzelnen Bereichen bereits vorhandenen individuellen Bürokonzepte vorzustellen, insbesondere mit Blick auf die Zahl der dadurch eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze. 4. dem Rat folgende Ergebnisse der verwaltungsinternen Umfrage unter allen Bediensteten zur Telearbeit vorzustellen: a. Bereitschaft der Bediensteten zur Nutzung des Angebotes „Mobiles Arbeiten“ (insbesondere hinsichtlich des wöchentlichen Umfangs)Seite 1 von 2 Seite 2 b. Einschätzung der Führungsqualität der Führungskraft während der bisherigen Nutzung des Mobilen Arbeitens / der Telearbeit Begründung Siehe Begründung der Dringlichkeit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de