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210055 · Große Anfrage

Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Nummer
210055
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 210055-05 ST BBB Anfrage zur Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
  2. 210055-02 ST BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
  3. 210055-01 ST Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
  4. 210055-03 ST BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
  5. 210055-01 BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
  6. 210055-01 DA BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
  7. 210055-04 DA Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Antrag zur Vorlage 210055

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Große Anfrage
öffentlich
210055
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
17.02.21
Umsetzung der Dienstanweisung 10-31
„Dienstanweisung zur Telearbeit bei der
Bundesstadt Bonn“
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
10.03.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn im Vergleich zur
Gesamtzahl der Mitarbeitenden wäre es theoretisch möglich, ihre
Aufgaben auch im Wege der Telearbeit zu erfüllen und dadurch wie
viele Büroarbeitsplätze mit welchen Kosten einzusparen?
2. Trifft es zu, dass bei Wegfall eines Büroarbeitsplatzes jährlich 9.700 €
Sachkosten zuzüglich 20 % der Planstellenkosten
(Verwaltungsgemeinkosten) und damit z.B. bereits in der Stufe TVöD
E5 über 20.000 € pro Jahr und Mitarbeitendem eingespart werden
können (s. Anlage)? Wenn nein, wie hoch sind die möglichen
Einsparungen pro Büroarbeitsplatz tatsächlich?
3. Wie viele Büroarbeitsplätze und korrespondierend damit
Büroarbeitsplatzkosten in welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten der
neuen „DA Telearbeit“ im März 2017 eingespart?
4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeitenden, denen Telearbeit genehmigt
wurde, im Vergleich zu den eingesparten Büroarbeitsplätzen von 2017
bis 2019 entwickelt?
5. Wie viele Mitarbeitende verfügen aktuell über die Möglichkeit, Telearbeit
zu nutzen, und wie viele dieser Mitarbeitenden nutzen dies in einem
Umfang, der es mit welcher Kostenersparnis erlauben würde
a. deren Büroarbeitsplatz in Gänze einzusparen,
b. durch Büroarbeitsplatzteilung 50 % einzusparen?
6. Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher Kostenersparnis plant die
Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen während der
Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele davon
insbesondere im Stadthaus (absolut und im Verhältnis zu der
Gesamtzahl der Büroarbeitsplätze)?Seite 1 von 2

Seite 2
Begründung
Zu 1.:
Die Angabe dient dem Gesamtüberblick darüber, wie viele Mitarbeitende der
Stadt Bonn aufgrund ihrer Tätigkeit mobile Arbeitsformen in Anspruch nehmen
können und wie viele Mitarbeitende vor Ort benötigt werden.
Zu 2.:
Hierbei handelt es sich um Angaben aus der als Anlage beigefügten Statistik
der Oberbürgermeisterin für Beschäftigte.
Zu 3.-6.:
Die im März 2017 in Kraft getretene DA Telearbeit definiert eine klare
Zielsetzung: „Die Verwaltung möchte durch das Angebot der Telearbeit eine
effektive und wirtschaftliche Aufgabenerledigung erreichen. Durch eine flexible
Büroraumnutzung soll eine Reduzierung der Flächen- und Arbeitsplatzkosten
angestrebt werden.“
Die Fragesteller sind daher interessiert, einen ersten Überblick über die
Entwicklung der Telearbeit insbesondere im Vergleich der Zeiträume vor und
seit der Pandemie zu erhalten.
Anlage/n
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