210055 · Große Anfrage
Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
Kerndaten
- Nummer
- 210055
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB Anfrage zur Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
- BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
- Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
- BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
- BBB-Anfrage zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
- BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“
- Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Antrag zur Vorlage 210055
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Große Anfrage öffentlich 210055 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 17.02.21 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 10.03.2021 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bonn im Vergleich zur Gesamtzahl der Mitarbeitenden wäre es theoretisch möglich, ihre Aufgaben auch im Wege der Telearbeit zu erfüllen und dadurch wie viele Büroarbeitsplätze mit welchen Kosten einzusparen? 2. Trifft es zu, dass bei Wegfall eines Büroarbeitsplatzes jährlich 9.700 € Sachkosten zuzüglich 20 % der Planstellenkosten (Verwaltungsgemeinkosten) und damit z.B. bereits in der Stufe TVöD E5 über 20.000 € pro Jahr und Mitarbeitendem eingespart werden können (s. Anlage)? Wenn nein, wie hoch sind die möglichen Einsparungen pro Büroarbeitsplatz tatsächlich? 3. Wie viele Büroarbeitsplätze und korrespondierend damit Büroarbeitsplatzkosten in welcher Höhe wurden seit Inkrafttreten der neuen „DA Telearbeit“ im März 2017 eingespart? 4. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeitenden, denen Telearbeit genehmigt wurde, im Vergleich zu den eingesparten Büroarbeitsplätzen von 2017 bis 2019 entwickelt? 5. Wie viele Mitarbeitende verfügen aktuell über die Möglichkeit, Telearbeit zu nutzen, und wie viele dieser Mitarbeitenden nutzen dies in einem Umfang, der es mit welcher Kostenersparnis erlauben würde a. deren Büroarbeitsplatz in Gänze einzusparen, b. durch Büroarbeitsplatzteilung 50 % einzusparen? 6. Wie viele Büroarbeitsplätze mit welcher Kostenersparnis plant die Oberbürgermeisterin aufgrund ihrer Erfahrungen während der Pandemie künftig durch Telearbeit einzusparen und wie viele davon insbesondere im Stadthaus (absolut und im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Büroarbeitsplätze)?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Zu 1.: Die Angabe dient dem Gesamtüberblick darüber, wie viele Mitarbeitende der Stadt Bonn aufgrund ihrer Tätigkeit mobile Arbeitsformen in Anspruch nehmen können und wie viele Mitarbeitende vor Ort benötigt werden. Zu 2.: Hierbei handelt es sich um Angaben aus der als Anlage beigefügten Statistik der Oberbürgermeisterin für Beschäftigte. Zu 3.-6.: Die im März 2017 in Kraft getretene DA Telearbeit definiert eine klare Zielsetzung: „Die Verwaltung möchte durch das Angebot der Telearbeit eine effektive und wirtschaftliche Aufgabenerledigung erreichen. Durch eine flexible Büroraumnutzung soll eine Reduzierung der Flächen- und Arbeitsplatzkosten angestrebt werden.“ Die Fragesteller sind daher interessiert, einen ersten Überblick über die Entwicklung der Telearbeit insbesondere im Vergleich der Zeiträume vor und seit der Pandemie zu erhalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de