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210055-01 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

Nummer
210055-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
08.09.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.09.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.11.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 22.09.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 08.11.2021 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Rates 20.09.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 210055 Umsetzung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
210055-01 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
08.09.21
BBB-Dringlichkeitsantrag zur Zukunft des
Stadthauses; hier Umsetzung der Dienstanweisung
10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der
Bundesstadt Bonn“
Beratungsfolge
Rat 16.09.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit
Die Behandlung duldet aufgrund der laut Gutachten erforderlichen Stütz-
Maßnahmen des Stadthauses und des hierfür aufgezeigten Zeithorizonts
keinen Aufschub. Ein umfassendes Bürokonzept ist bereits für die
Überlegung, ob und wenn ja in welchem Umfang Ersatzräume für die
Bediensteten des Stadthauses erforderlich sind, unabdingbar.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. dem Rat der Stadt Bonn in seiner letzten Sitzung in 2021 ein
Bürokonzept „Telearbeit“ gemäß ihrer Stellungnahme DS 210055
vorzulegen mit dem Ziel,
a. die Zahl der physischen Arbeitsplätze dauerhaft sowohl in einem
sanierten oder neu zu errichtenden Stadthaus als auch in allen anderen,
insbesondere angemieteten Liegenschaften der Stadt auf ein
Mindestmaß zu reduzieren,
b. die Kosten für eine angemessene Pauschale für Verbrauchskosten
(z.B. Strom, Heizkostensteigerung) an Mitarbeitende für die Nutzung
ihrer Privatwohnung den Einsparungen entgegen zu stellen, die durch
eine Reduzierung der Arbeitsplätze zu a. inklusive auch der
eingesparten einmaligen Baukosten erreicht werden können,
c. für die im Stadthaus untergebrachten Mitarbeitenden ungeachtet der
Ziffer a. die maximale Zahl derer zu ermitteln, die übergangsweise
während einer Sanierung / einem Neubau des Stadthauses in
größtmöglichem Umfang per Telearbeit von zu Hause aus arbeiten
könnten.
d. auf dieser Basis darzustellen, ob und in welchem UmfangSeite 1 von 3
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zusätzliche Büroflächen als Interimslösung während der Sanierung /
dem Neubau des Stadthauses zwingend angemietet werden müssen,
welcher Bedarf an anzumietenden Büroflächen dauerhaft im Vergleich
zu den aktuell angemieteten Büroflächen unter Ausschöpfung aller
Potentiale der Telearbeitsmöglichkeiten bestehen würde ,
e. mittels Durchschnittswerten darzulegen, wie viel CO²-Ausstoß durch
die Vermeidung des Baus neuer physischer Arbeitsplätze und von
Wegstrecken zum und vom Arbeitsplatz vermieden werden kann.
2. die in einzelnen Bereichen bereits vorhandenen individuellen
Bürokonzepte vorzustellen, insbesondere mit Blick auf die Zahl der
dadurch eingesparten bzw. vermiedenen zusätzlichen Büroarbeitsplätze.
3. dem Rat in seiner Sitzung am 16.09.2021 die bisherigen Ergebnisse
der verwaltungsinternen Umfrage unter allen Mitarbeitenden zur
Telearbeit vorzustellen, insbesondere zu den Fragen, in welchem
Umfang Mitarbeitende Telearbeit freiwillig zu leisten bereit sind, wie
Mitarbeitende in Telearbeit ihre eigene Arbeitsproduktivität im Vergleich
zur Arbeit in der Dienststelle und die Qualität der Führung durch die
Führungskraft während der Telearbeit eingeschätzt haben.
Begründung
Auf Nachfrage der BBB-Fraktion führte die Oberbürgermeisterin in ihrer
Stellungnahme DS 210055-01ST unter anderem aus:
„Mittlerweile gibt es 1.793 Telearbeitsplätze. Seit Ende 2019 bzw.
Anfang 2020 hat es somit eine weitere Steigerung um ca. 160%
gegeben. … Durch die Corona-Pandemie gibt es eine deutlich
ausgedehntere Nutzung der Telearbeit, in Anzahl und Umfang, häufig
auch durch bereichsweise Lösungen.“
„Damit eine Einsparung von Büroarbeitsplätzen erfolgen könnte,
müssten einige Vorrausetzungen erfüllt sein. So müssten in einzelnen
Bereichen Telearbeitsmodelle vorliegen, die sich passgenau ergänzen.
Solche Konstellationen sind möglich, jedoch nicht der Standardfall, da
sie wiederum Flexibilität einschränken. Ansonsten wären
Arbeitsplatzeinsparungen in Bereichen denkbar, in denen eine große
Anzahl der Mitarbeitenden Telearbeit macht.
Um solche Überlegungen jedoch in die Tat umsetzen zu können,
müssen genau diese Aspekte in einem entsprechenden Bürokonzept
analysiert werden, welches eine Arbeitsplatznutzung durch mehrere
Mitarbeitende inkl. der dabei zu beachtenden arbeitsschutzrechtlichen
und technischen Bedingungen berücksichtigt.“
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin verwiesen.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 12:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de