210030-03 · Mitteilungsvorlage
Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen
Kerndaten
- Nummer
- 210030-03
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 210030-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.08.2021 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 19.08.2021 Kenntnisnahme Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.08.2021 Kenntnisnahme Rat 16.09.2021 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Hauptausschuss am 06.05.2021 wurde mit Änderungsantrag 210030-01 folgendes beschlossen: 1) „Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Vebowag zu sprechen, um zu prüfen, ob der Ersatzbau mit einer zusätzlichen Wohnbebauung entsprechend dem Beschluss DS 1711160 durch die Vebowag realisiert werden kann.“ Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt zur VEBOWAG aufgenommen. Die VEBOWAG kommt nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Bau von zusätzlichem Wohnraum auf der Kita nicht wirtschaftlich ist und sie daher eine Bebauung ablehnt. Die Gründe sind im Einzelnen: Konsequenzen einer wohnwirtschaftlichen Nutzung im Staffelgeschoss (STG) - Spielfläche: Die Spielfläche ist aktuell mit 1.040 m² (erf. ca. 1.224 m²) zu klein ausgelegt. Diese Fläche würde sich aufgrund erforderlicher baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit Wohnungen im STG durch den Flächenbedarf für PKW- und Fahrradstellplätze, einen separaten Müllplatz, Kellerersatzräume und Erschließungsflächen deutlich reduzieren. - Keller: Kellerräume (Kellerersatzräume) könnten auch im STG dargestellt werden, dies würde jedoch den Verlust von Wohnfläche bedeuten. - Statik: Die Raumprogramme (größere Räume, größere Spannweiten) erfordern einen Mehraufwand, um die Lasttragung des STG zu gewährleisten. - Gestehungskosten:Seite 1 von 3 Seite 2 Aufgrund des separaten Treppenhauses mit Aufzug und dem statischen Mehraufwand in Bezug auf die vergleichsweise geringe zu realisierende Wohnfläche erhöhen sich die Gestehungskosten um rd. 20 % pro m² (Wohnfläche). Der Bau der Kindertagesstätte wird daher durch das SGB durchgeführt. 2) Um eine ansprechende Gestaltung und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (gegenüberliegender Kohlkauer Platz), werden mindestens drei Architektenentwürfe eingeholt und den politischen Gremien vorgestellt. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: Es ist daher geplant - wie aufgrund des Bauvolumens notwendig - im Rahmen eines sogenannten VgV Verfahren ein geeignetes Architekturbüro zu ermitteln und zu beauftragen. Dieses soll dann im Zuge der Vorplanung drei alternative städtebaulich und qualitativ anspruchsvolle Vorentwürfe entwickeln, um einer „ansprechenden Gestaltung und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen“. Diese Varianten werden dann zusammen mit den Schätzkosten den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Bereits im August 2021 wird als Ausweichquartier für den bestehenden Kindergarten Alte Bonner Straße ein Containerkindergarten Am Finkenweg in Betrieb gehen. Dieses Ausweichquartier musste schnellst möglich erstellt werden, da der Bedarf an Kitaplätzen im Planungsraum so hoch ist, dass im Kindergartenjahr 2020/2021 in Holzlar noch über 100 Betreuungsplätze geschaffen werden müssen, um alle Kinder wohnortnah versorgen zu können. Das Gebäude der Kita Alte Bonner Str. bestehend aus zwei Einheiten, einem Altbau aus den frühen dreißiger Jahren und einem Erweiterungsbau aus den Siebzigern, die dringend einer Kernsanierung bedürfen, entspricht mit dem vorhandene Raumkonzept nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine viergruppige Tageseinrichtung für Kinder. Derzeit erfolgt aufgrund der mangelnden räumlichen Kapazitäten zur Sicherung der Betriebserlaubnis bereits eine reduzierte Belegung um 10 Plätze im Ü 3 Bereich. Im Rahmen einer vom SGB durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Varianten Sanierung mit Erweiterung oder Abriss und Ersatzbau überprüft. Im Ergebnis wurde die Niederlegung des Gebäudes und die Schaffung eines sechsgruppigen Ersatzbaus beschlossen: DS 210030. Laut der Vorgabe der Unteren Landschaftsschutzbehörde ist die Standzeit für das Ausweichquartier bis Ende 2023 begrenzt. Nicht zuletzt auf Grund der monatlichen Mietkosten von ca. 8.600,- € muss der Neubau schnellstmöglich geplant und errichtet werden. Daher ist aus Sicht der Verwaltung von der Alternative eines Architekturwettbewerbs, der vorzuschalten wäre und 12 -18 Monate dauern würde, abzuraten.Seite 2 von 3 Seite 3 3) Der vorhandene Steinbach wie auch der vorhandene Baumbestand werden in den Planungen, soweit es möglich ist, berücksichtigt, das heißt erhalten. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: Der vorhandene Steinbach wird voraussichtlich in seinem unterirdischen Verlauf verbleiben und wie bisher durch die notwendigen Stellplätze überbaut werden. Der vorhandene Baumbestand soll soweit möglich erhalten bleiben. Die verschiedenen Entwürfe werden diese Vorgaben berücksichtigen. Sollten Baumfällungen nicht auszuschließen sein, werden auf dem Grundstück Ersatzpflanzungen geschaffen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de