210030 · Beschlussvorlage
Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen
Kerndaten
- Nummer
- 210030
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Untergeordnet
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- Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen Antrag zur Vorlage 210030
- Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen
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Beschlussvorlage öffentlich 210030 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung Betriebsausschuss SGB Empfehlung Rat 18.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten: 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF I (40 Kinder von 2-6 Jahren) 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF II (20 Kinder von 2-6 Jahren) 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III (45 Kinder von 2-6 Jahren) Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt bedarfsbezogener Anpassungen. 2. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt: der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land NRW 3. Die Nutzungszeit des öffentlichen Bolzplatzes Holzlarer Str. wird - vorbehaltlich der Notwendigkeit - temporär eingeschränkt.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Der Bedarf an Kitaplätzen im Planungsraum ist hoch. Im Kindergartenjahr 2020/2021 müssen in Holzlar noch über 100 Betreuungsplätze geschaffen werden, um alle Kinder wohnortnah versorgen zu können. Das Gebäude der Kita Alte Bonner Str. besteht aus zwei Einheiten, einem Altbau aus den frühen dreißiger Jahren und einem Erweiterungsbau aus den Siebzigern, die dringend einer Kernsanierung bedürfen. Zudem entspricht auch das vorhandene Raumkonzept nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine viergruppige Tageseinrichtung für Kinder. Derzeit erfolgt aufgrund der mangelnden räumlichen Kapazitäten zur Sicherung der Betriebserlaubnis bereits eine reduzierte Belegung um 10 Plätze im Ü 3 Bereich. Im Rahmen einer vom SGB durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Varianten Sanierung mit Erweiterung oder Abriss und Ersatzbau überprüft. Im Ergebnis wurde die Niederlegung des Gebäudes und die Schaffung eines Ersatzbaus beschlossen. Im Zuge der Planung des Neubaus wird vor dem Hintergrund des Beschlusses „Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ (DS 190232) ein Energiekonzept mit dem Ziel einer bilanziell klimaneutralen Versorgung erstellt. Dabei kommen gemäß Planungsleitfaden des SGB Passivhauskomponenten zum Einsatz. Die Erweiterung steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum Raumkonzept für den sechsgruppigen Neubau. Um den Kindern ausreichend Bewegungs- und Freispielfläche anbieten zu können, ist geplant, dass das vorhandene Außenspielgelände von ca. 1040 m² temporär durch Mit-Nutzung der nebenan befindlichen öffentlichen Bolzplatzfläche erweitert wird. Die direkte Zugänglichkeit zur Bolzplatzfläche soll durch den Bau eines Verbindungstores zwischen beiden Einheiten ermöglicht werden. Der Bolzplatz ist in die Spielplatzbedarfsplanung aufgenommen und sollte auch für die Kinder aus dem Wohnumfeld erhalten bleiben. Um allen Bedarfen gerecht zu werden, kann die Kita den Bolzplatz während der Betriebszeiten montags bis freitags bis 15:00 Uhr (in den Schulferienzeiten bis 14:00 Uhr) nutzen. Der kleine Bolzplatz steht anschließend und an den Wochenenden - sowie an den Schließtagen der Kindertagesstätte ganztägig - allen Kindern zur Verfügung. Während der Bauzeit werden die Kinder in einem Containerbau im Finkenweg 31, neben der „kleinen Jugendfarm“, unweit von der Bestands-Kita, betreut. Derzeit erfolgt die bauliche Realisierung der im Wirtschaftsplan 2020 und 2021 berücksichtigten Interimslösung. Der Umzug aus der Bestandseinrichtung in den Finkenweg ist für den Frühsommer 2021 geplant. Die Baugenehmigung für die Interimslösung ist auf längstens drei Jahre, bis zum Oktober 2023, befristet. In dem künftigen Neubau sollen ca. 105 Betreuungsplätze geschaffen werden, davon 32 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 73 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und Einrichtungskosten für den sechsgruppigen Neubau sind für den Wirtschaftsplan 2021ff des SGB angemeldet.Seite 2 von 4 Seite 3 Weiterhin werden für diese Maßnahme investive Zuschüsse sowohl für den Erhalt der Bestandsplätze wie auch für die neuen Betreuungsplätze aus den laufenden U 6 Investitionsförderprogrammen generiert. Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4 Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den für das SGB zuständigen Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund der Befristung der Baugenehmigung für die Interimslösung im Finkenweg wird ein Rückzug der Kinder an den Standort Alte Bonner Straße 2 für das Kiga-Jahr 2023/2024 angestrebt. Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert. Die Höhe der zusätzlichen Betriebskosten für die beiden neu entstehenden Gruppen für den voraussichtlichen Inbetriebnahme-Termin zum Kindergarten- Jahr 2023/2024 lässt sich nur anhand der für das Kindergartenjahr 2021/2022 vom Land per Erlass vom 23.12.2020 übermittelten aktualisierten Kindpauschalen berechnen. Die Fortschreibungsraten für künftige Kindergarten-Jahre werden nach den Bestimmungen des § 37 Kinderbildungsgesetz/ KiBiz künftig jeweils erst im Dezember des Vorjahres bekanntgegeben Ausgehend von einem Referenzwert 2021/2022 belaufen sich die Betriebskosten für 20 zusätzliche Plätze in der Gruppenform II auf 419.666,10 € (100 % KiBiz-Pauschale). Davon können in Abzug gebracht werden: - 40, 2 % Landeszuschüsse i. H. v. 168.705,77 € - 16,4 % fiktive Elternbeiträge i. H. v. 68.825,24 € Der verbleibende städt. Anteil an zusätzlichen Kosten beläuft sich damit auf 182.135,09 € (bezogen auf das Kindergartenjahr). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.06 Städt. Tageseinrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen / Aufwendungen 419.666,10 € 151000602/ 70.1000 70.1900 72.1000 74.1000 2023/2024 Einzahlungen / Erträge 168.705,77 € 68.825,24 € 151000602/ 61.1000 63.1000 2023/2024 2023/2024 Haushaltsbelastung jährlich 182.135,09 € Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de