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210030 · Beschlussvorlage

Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen

Nummer
210030
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 22.04.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 11.03.2021 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung
  4. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 210030-02 ST Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen
  2. 210030-01 AA Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen Antrag zur Vorlage 210030
  3. 210030-03 Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen

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Beschlussvorlage
öffentlich
210030
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige
städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit
gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.03.2021 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Anhörung
Betriebsausschuss SGB Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an Stelle der derzeitigen städtischen
und sanierungsbedürftigen Tageseinrichtung Alte Bonner Straße einen
sechsgruppigen Ersatzbau mit folgender Gruppenstruktur zu errichten:
 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF I (40 Kinder von 2-6 Jahren)
 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF II (20 Kinder von 2-6 Jahren)
 2 x Gruppe KiBiz-Typ GF III (45 Kinder von 2-6 Jahren)
Die dargestellte Gruppenstruktur steht unter dem Vorbehalt
bedarfsbezogener Anpassungen.
2. Der Ersatzbaumaßnahme mit Erweiterung der Kindertageseinrichtung
wird unter folgenden Vorbehalten zugestimmt:
 der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt
 der Erteilung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung
 der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
 der Bewilligung der jeweils zum 15.03. eines Jahres anzumeldenden
Kindpauschalen durch das Land NRW
3. Die Nutzungszeit des öffentlichen Bolzplatzes Holzlarer Str. wird -
vorbehaltlich der Notwendigkeit - temporär eingeschränkt.Seite 1 von 4

Seite 2
Begründung
Der Bedarf an Kitaplätzen im Planungsraum ist hoch. Im Kindergartenjahr
2020/2021 müssen in Holzlar noch über 100 Betreuungsplätze geschaffen
werden, um alle Kinder wohnortnah versorgen zu können.
Das Gebäude der Kita Alte Bonner Str. besteht aus zwei Einheiten, einem
Altbau aus den frühen dreißiger Jahren und einem Erweiterungsbau aus den
Siebzigern, die dringend einer Kernsanierung bedürfen.
Zudem entspricht auch das vorhandene Raumkonzept nicht mehr den aktuellen
Anforderungen an eine viergruppige Tageseinrichtung für Kinder. Derzeit erfolgt
aufgrund der mangelnden räumlichen Kapazitäten zur Sicherung der
Betriebserlaubnis bereits eine reduzierte Belegung um 10 Plätze im Ü 3
Bereich. Im Rahmen einer vom SGB durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Varianten Sanierung mit
Erweiterung oder Abriss und Ersatzbau überprüft. Im Ergebnis wurde die
Niederlegung des Gebäudes und die Schaffung eines Ersatzbaus beschlossen.
Im Zuge der Planung des Neubaus wird vor dem Hintergrund des Beschlusses
„Unsere Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ (DS 190232) ein
Energiekonzept mit dem Ziel einer bilanziell klimaneutralen Versorgung erstellt.
Dabei kommen gemäß Planungsleitfaden des SGB Passivhauskomponenten
zum Einsatz.
Die Erweiterung steht unter dem Vorbehalt der planungsrechtlichen
Genehmigungsfähigkeit und der Zustimmung des Landesjugendamtes zum
Raumkonzept für den sechsgruppigen Neubau. Um den Kindern ausreichend
Bewegungs- und Freispielfläche anbieten zu können, ist geplant, dass das
vorhandene Außenspielgelände von ca. 1040 m² temporär durch Mit-Nutzung
der nebenan befindlichen öffentlichen Bolzplatzfläche erweitert wird. Die direkte
Zugänglichkeit zur Bolzplatzfläche soll durch den Bau eines Verbindungstores
zwischen beiden Einheiten ermöglicht werden. Der Bolzplatz ist in die
Spielplatzbedarfsplanung aufgenommen und sollte auch für die Kinder aus dem
Wohnumfeld erhalten bleiben. Um allen Bedarfen gerecht zu werden, kann die
Kita den Bolzplatz während der Betriebszeiten montags bis freitags bis 15:00
Uhr (in den Schulferienzeiten bis 14:00 Uhr) nutzen. Der kleine Bolzplatz steht
anschließend und an den Wochenenden - sowie an den Schließtagen der
Kindertagesstätte ganztägig - allen Kindern zur Verfügung.
Während der Bauzeit werden die Kinder in einem Containerbau im Finkenweg
31, neben der „kleinen Jugendfarm“, unweit von der Bestands-Kita, betreut.
Derzeit erfolgt die bauliche Realisierung der im Wirtschaftsplan 2020 und 2021
berücksichtigten Interimslösung. Der Umzug aus der Bestandseinrichtung in
den Finkenweg ist für den Frühsommer 2021 geplant. Die Baugenehmigung für
die Interimslösung ist auf längstens drei Jahre, bis zum Oktober 2023, befristet.
In dem künftigen Neubau sollen ca. 105 Betreuungsplätze geschaffen werden,
davon 32 Plätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren und 73 Plätze für
Kinder im Alter von 3-6 Jahren.
Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung der Planungs-, Bau- und
Einrichtungskosten für den sechsgruppigen Neubau sind für den
Wirtschaftsplan 2021ff des SGB angemeldet.Seite 2 von 4

Seite 3
Weiterhin werden für diese Maßnahme investive Zuschüsse sowohl für den
Erhalt der Bestandsplätze wie auch für die neuen Betreuungsplätze aus den
laufenden U 6 Investitionsförderprogrammen generiert.
Nach der Vorplanung wird die Maßnahme, dem Beschluss durch den
Hauptausschuss am 28.01.2014 entsprechend (DS-Nr.: 1312032NV4
Verbesserung der Kostensicherheit bei Investitionsvorhaben), den für das SGB
zuständigen Gremien (Betriebsausschuss und Rat) zur Beschlussfassung
vorgelegt. Aufgrund der Befristung der Baugenehmigung für die Interimslösung
im Finkenweg wird ein Rückzug der Kinder an den Standort Alte Bonner Straße
2 für das Kiga-Jahr 2023/2024 angestrebt.
Der laufende Betrieb der geplanten Einrichtung wird durch Landeszuschüsse,
Elternbeiträge und den städtischen Eigenanteil refinanziert.
Die Höhe der zusätzlichen Betriebskosten für die beiden neu entstehenden
Gruppen für den voraussichtlichen Inbetriebnahme-Termin zum Kindergarten-
Jahr 2023/2024 lässt sich nur anhand der für das Kindergartenjahr 2021/2022
vom Land per Erlass vom 23.12.2020 übermittelten aktualisierten
Kindpauschalen berechnen. Die Fortschreibungsraten für künftige
Kindergarten-Jahre werden nach den Bestimmungen des § 37
Kinderbildungsgesetz/ KiBiz künftig jeweils erst im Dezember des Vorjahres
bekanntgegeben
Ausgehend von einem Referenzwert 2021/2022 belaufen sich die
Betriebskosten für 20 zusätzliche Plätze in der Gruppenform II auf 419.666,10 €
(100 % KiBiz-Pauschale). Davon können in Abzug gebracht werden:
- 40, 2 % Landeszuschüsse i. H. v. 168.705,77 €
- 16,4 % fiktive Elternbeiträge i. H. v. 68.825,24 €
Der verbleibende städt. Anteil an zusätzlichen Kosten beläuft sich damit auf
182.135,09 € (bezogen auf das Kindergartenjahr).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.51.10.06.02.06 Städt. Tageseinrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4

Seite 4
Auszahlungen /
Aufwendungen
419.666,10 € 151000602/
70.1000
70.1900
72.1000
74.1000
2023/2024
Einzahlungen /
Erträge 168.705,77 €
68.825,24 €
151000602/
61.1000
63.1000
2023/2024
2023/2024
Haushaltsbelastung
jährlich
182.135,09 €
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de