210030-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen
Kerndaten
- Nummer
- 210030-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 210030-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Schaffung eines Ersatzbaus für die viergruppige städtische Tageseinrichtung Alte Bonner Straße mit gleichzeitiger Erweiterung auf sechs Gruppen Beratungsfolge Rat 06.05.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum Änderungsantrag 210030-01 AA teilt die Verwaltung Folgendes ergänzend mit: Der VEBOWAG wurde bereits im November 2018 angeboten, das Grundstück Alte Bonner Straße 2 mit einer Kita zu bebauen. Voraussetzung war, dass das alte Gebäude abgerissen wird und ein neues Gebäude auf dem Grundstück errichtet wird. Dazu ist ein temporärer Ersatzbau notwendig. Die VEBOWAG hat zum damaligen Zeitpunkt sowie letztmalig Anfang April 2021 aus verschiedenen Gründen die Bebauung abgelehnt, so dass das SGB mit den weiteren Planungen und der Umsetzung betraut worden ist. Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine Übernahme durch die VEBOWAG aus den folgenden Gründen eher unwahrscheinlich: Für Projekte der VEBOWAG besteht kein Anspruch auf investive Neubau-Fördermittel beim Land, da eine Auftragsvergabe an die VEBOWAG nicht nachweislich die wirtschaftlichste Maßnahme darstellt, da hier keine Ausschreibung erfolgt. Auf der Kita ist baurechtlich maximal ein weiteres Staffelgeschoss für die Wohnungen möglich, dies entspricht ca. 300 m² Wohn- und Nutzfläche = 4-5 Wohnungen. Es ist anzunehmen, dass der Aufwand für die Realisierung von nur 4-5 Wohnungen nicht wirtschaftlich ist. Dies kann aber abschließend nur die VEBOWAG entscheiden. Da beim bisherige Planungskonzept weder aus den Vorgaben des Raumprogramms für einen Kindergarten noch aus Kostengründen eine Unterkellerung und eine Tiefgarage vorgesehen sind, wären die Abstellräume in den Wohnungen zu realisieren und die Stellplätze auf dem Grundstück. Weiterhin müsste ein separates Treppenhaus und ggf. auch ein separater Aufzug realisiert werden, so dass sich die Fläche des Außengeländes noch weiter reduziert. Das gefährdet die Erweiterung der dringend benötigten Kita-Plätze.Seite 1 von 2 Seite 2 Aus Sicht der Verwaltung sprechen folgende Gründe gegen die Einholung von drei Architektenentwürfen: Das SGB ist bereits mit der Konzeptplanung so weit vorangeschritten, dass kurzfristig ein sogenanntes VgV-Verfahren zur Beauftragung eines Architekturbüros erfolgen kann. Die Planung sollte nach dem Bonner Modell erfolgen. Die Baugenehmigung für den o.a. Containerbau ist lediglich bis Oktober 2023 befristet. Die monatliche Miete beträgt 8.622,00 €/mtl.Eine Verlängerung der Baugenehmigung für den Containerbau ist baurechtlich nicht möglich. Ein Architektur-Wettbewerb würde die Fertigstellung des Neubaus verzögern. (Ausschreibung Wettbewerb, Auswertung der Ergebnisse, Vorstellung in den politischen Gremien, ca. 1 Jahr. Danach Planungsphase und Ausschreibungsphase, ca. 1 Jahr, Bauzeit für einen sechsgruppigen Kindergarten 1- 1,5 Jahre.) Eine Fertigstellung bis Oktober 2023 wäre dann voraussichtlich nicht mehr zu realisieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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