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210020-03 · Mitteilungsvorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

Nummer
210020-03
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 16.06.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 210020 Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
210020-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 (Sitzung des Hauptausschusses
anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW) die Beschlussvorlage betr.
„Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn“ (DS-Nr.
210020) geändert beschlossen.
Der Beschluss resultiert aus dem Änderungsantrag 210020-01 AA und lautet:
„Die Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn (GeschO Rat) wird
wie folgt geändert:
§ 23 Abs. 3 GeschO Rat (Verfahren der Bezirksvertretungen) erhält folgende
Fassung:
(3) Anträge und Große Anfragen in den Bezirksvertretungen können von
Bezirksverordneten gestellt werden. Dabei reichen zwei
Antragstellende/Anfragende aus.“
Das bis dato in der Geschäftsordnung verankerte Fragerecht von
Stadtverordneten mit beratender Stimme in den Sitzungen der
Bezirksvertretungen (§ 23 Abs. 3 GeschO Rat lautet: „und Stadtverordneten,
die gemäß § 36 GO NW mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen
können“) kann nicht in Einklang mit den beigefügten Ausführungen des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW vom 20.04.2020 gebracht werden. Nach Bekanntwerden dieser
Informationen sah sich die Verwaltung in der Pflicht, eine Änderung des
betreffenden Paragrafen der Geschäftsordnung dem Rat schnellstmöglich zur
Entscheidung vorzulegen, um eine rechtskonforme Anwendung der Regelung
im Sinne der Erklärung des Ministeriums garantieren zu können.Seite 1 von 2

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Fortan sind zwei Bezirksverordnete gemeinsam berechtigt, eine Große Anfrage
zu einer Sitzung zu stellen, die Stadtverordneten mit beratender Stimme
erhalten in den Bezirksvertretungen kein Fragerecht mehr.
Zudem können ebenfalls zwei Bezirksverordnete einen Antrag stellen, somit
enthält die Geschäftsordnung zukünftig eine eigens für die Bezirksvertretungen
geltende Regelung zum Antragsrecht. Ein Rückgriff auf § 7 Abs. 4 GeschO Rat,
wonach Tagesordnungspunkte zwingend in die Tagesordnung aufzunehmen
sind, wenn diese von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion
gewünscht und fristgerecht eingereicht werden, ist nun nicht mehr notwendig.
Das zu erreichende Quorum beträgt nun zwei Bezirksverordnete, unabhängig
von einer Fraktionszugehörigkeit.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme und Beachtung der neuen Regelung.
Anlage/n
1 MHKBG_Rechte von Ratsmitgliedern (öffentlich)Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de