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210017-03 AA · Änderungsantrag

Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen Antrag zur Vorlage 210017: Anlage für Bonner Klärschlamm am Standort der MVA Bonn

Nummer
210017-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.03.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 06.05.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 210017 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen

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Änderungsantrag
öffentlich
210017-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Julia Polley
Christian Gold
16.03.2021
Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres
Vorgehen
Antrag zur Vorlage 210017: Anlage für Bonner
Klärschlamm am Standort der MVA Bonn
Beratungsfolge
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.04.2021 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
1. Als weitere Variante der zukünftigen Klärschlammverwertung wird eine
Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) nur für den Bonner Klärschlamm (inkl.
Königswinter) am Standort der MVA Bonn einbezogen. Hierbei ist sowohl eine
ökologische wie ökonomische Betrachtung vorzunehmen.
2. Für die Variante eines Neubaus am Standort der bestehenden
Klärschlammverbrennungsanlage wird dargestellt, wie die
Entsorgungssicherheit während der Bauphase sichergestellt wird und mit
welchen Kosten hierfür gerechnet wird.
3. Für die Variante eines Neubaus am Standort der bestehenden
Klärschlammverbrennungsanlage wird ausgeführt, ob für eine Erweiterung der
Kläranlage und für weitere Klärstufen, um Mikroplastik und
Medikamentenrückstände herauszufiltern, genügend Platz auf dem Gelände
vorhanden ist.
Begründung
Die Antragsteller gehen davon aus, dass eine Erweiterung der MVA Bonn um
eine Klärschlammverbrennung sowohl ökologisch wie ökonomisch sinnvoller
ist, als ein Neubau am alten Standort. Hier ergeben sich Synergieeffekte mit
der MVA und in Zusammenhang mit der Wärmenutzung und der
Stromerzeugung durch das HKW-Nord. Die hohen Anforderungen an dieSeite 1 von 2

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Rauchgasreinigung am Standort der MVA Bonn würden auf die KVA
übertragen.
Während der Bauphase der Anlage müsste keine teure Fremdentsorgung des
Klärschlamms erfolgen. Die Anlage am Salierweg könnte weiterbetrieben
werden, bis die Anlage an der MVA in Betrieb genommen werden könnte. Dies
wäre ein wirtschaftlicher Vorteil, der sich positiv auf die Gebühren auswirken
würde.
Weitere Klärstufen sind nicht nur ökologisch angezeigt, sondern werden in
absehbarer Zeit auch gesetzliche Vorgabe werden. Es ist erforderlich den
notwendigen Platz am Salierweg vorzuhalten. Auch eine perspektivische
mögliche Zusammenlegung der Kläranlagen setzt voraus, dass genügend
Platzangebot vorhanden ist.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de