210017 · Antrag
Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 210017
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 04.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Antrag öffentlich 210017 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 10.02.2021 Klärschlammverbrennungsanlage, hier: Weiteres Vorgehen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 03.03.2021 Empfehlung Rat 18.03.2021 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Empfehlung Inhalt des Antrags 1. Die Stadt Bonn sondiert in Gesprächen mit der RWE, ob gegebenenfalls Kapazitäten für die Mitverbrennung des Bonner Klärschlamms in Hürth Knapsack ab 2028/29 vorhanden sind, und wenn dies der Fall wäre, zu welchen Konditionen. 2. In den Sondierungsgesprächen sollte geklärt werden, wie der Entwicklungsstand zur verfahrenstechnischen Rückgewinnung des Phosphors aus dem feuchten Klärschlamm oder alternativ aus der Klärschlammasche ist. 3. Falls die Gespräche (zu Ziff. 1) ergeben, dass die RWE bereit sind, den Bonner Klärschlamm mit zu verbrennen, sollte diese Möglichkeit als zusätzliche Option in die vergleichende Bewertung, die die Verwaltung den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorlegen will, aufgenommen werden. Diese Option sollte auch dann den Ratsgremien vorgestellt werden, wenn die Mitverbrennung in Hürth Knapsack nur für einen eingeschränkten Zeitraum möglich ist. Begründung Zu 1) Die RWE hat im vergangenen Jahr mitgeteilt, dass sie 2019 rund 900.000 Tonnen Klärschlamm verbrannt und hierdurch über Kraft-Wärme-Kopplung Strom, Fernwärme und Prozessdampf erzeugt haben.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2) Die Rückgewinnung des Phophors aus dem Klärschlamm im industriellen Maßstab stellt nach wie zuvor ein Problem dar, auch wenn die technischen und chemischen Möglichkeiten bekannt sind. Die RWE haben den Vorteil, dass sie über größere kraftwerksnahe Deponien verfügt, auf denen die Klärschlammasche zwischengelagert werden könnte, falls bis 2028 eine Phosphorrückgewinnungsanlage noch nicht in Betrieb genommen sein sollte. Zu 3) Die Verwaltung hat am 10.Dezember 2020 und erneut am 4.Februar 2021 im Rat angekündigt, dass sie den Ratsgremien zeitnah eine Entscheidungsgrundlage vorlegen will, falls die Klärschlammkooperation Rheinland in der bisher vorgesehenen Form nicht zustande kommt. Diese Entscheidung muss bis Ende März gefällt werden. Als alternative Optionen wurden bisher genannt: - Kooperation nur mit Köln am Standort Merkenich - Neubau einer KVA für den Bonner Klärschlamm am Standort Salierweg - Neubau einer größeren KVA am Standort der MVA Falls die Mitverbrennung durch die RWE möglich wäre, sollte dies als weitere Option aufgenommen werden. Selbst wenn die Mitverbrennung nur befristet wäre, hätte dies den Vorteil, dass die Stadt Bonn nicht unter Zeitdruck steht. In den nächsten Jahren werden zahlreiche Kommunen neue Klärschlammverbrennungsanlagen bauen müssen, so dass die erhöhte Nachfrage nach Anlagen zu einer schlechten Verhandlungsposition der Kommunen führen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de